Erbrecht - Grundbucheintragung - Pflichtteil

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb481944-6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Erbrecht - Grundbucheintragung - Pflichtteil

Hallo,

ich bin neu hier und erstmalig benötige ich etwas mehr Hintergrundinformation.

Situation: Es gibt ein Ehepaar - die Mutter verstirbt.
Es gibt ein Haus.
Im Haus wohnt neben dem Vater ein leiblicher Sohn. Es gibt noch einen weiteren leiblichen Sohn.
Weiterhin gibt es 2 Kinder aus 1. Ehe der Mutter.
Alle 4 Kinder sind gemeinsam im besagten Haus aufgewachsen.

Keiner der Kinder möchte im Haus wohnen außer der Sohn der schon dort ist.

Der Vater hat den dort wohnenden Sohn ins Grundbuch eintragen lassen.
Frage: Ist das Haus nun automatisch Eigentum des dort wohnenden Sohns ?

Steht den Kindern aus 1. Ehe der Mutter ein Pflichtteil des Hauses zu ?
In diesem Fall dann 1/8 ? (Hälfte der Mutter und diesen teil dann durch 4 Kinder )

Müssen die Kinder aus 1. Ehe der Mutter "ausbezahlt" werden ?

Vielen Dank für ein kurzes Statement




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Ist das Haus nun automatisch Eigentum des dort wohnenden Sohns?


Ja, Eigentümer ist derjenige, der als solcher im Grundbuch steht.

Zitat:
Steht den Kindern aus 1. Ehe der Mutter ein Pflichtteil des Hauses zu?


Aus der Übertragung des Hauses steht den Kindern nichts zu, da Erbe und Pflichtteil den Tod des Erblassers voraussetzen.
Ob die Kinder aus erster Ehe grundsätzlich aus anderen Gründen Ansprüche haben, kann man aus den Angaben nicht ermitteln.

Wer stand ursprünglich als Eigentümer im Grundbuch? Nur der Vater oder Vater und Mutter gemeinsam?
Wie ist der Vater Alleineigentümer geworden? Gab es ein Testament bei Tod der Mutter? Wenn ja, welchen Inhalt hatte das?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb481944-6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

meines Wissens standen Mutter und Vater im Grundbuch. Dann ist die Mutter verstorben. Es gab kein Testament der Mutter.

Ist der Vater dadurch der alleinige Erbe ?
Der Vater hat ohne das Wissen der anderen leiblichen und nichtleiblichen Kinder den dort wohnenden Sohn ins Grundbuch eintragen lassen.

Für diese 3 Kinder stellt sich nun die Frage ob es nun noch Anrechte aufs Haus gibt oder ob der "wohnende Sohn" nun alleiniger Hausbesitzer ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Steht der Vater nun nicht mehr im Grundbuch, nur der Sohn?

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb481944-6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich glaube beide stehen nun drin.... aber das ist nicht sicher....es kann auch sein, das der Vater sich hat löschen lassen....

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Es gab kein Testament der Mutter.


Davon gehe ich jetzt mal aus, denn andernfalls gibt es noch andere Varianten als die folgenden:

Variante 1: Der Vater war auch schon ursprünglich Alleineigentümer
Dann haben die Kinder aus erster Ehe der Mutter keine Ansprüche und zwar weder jetzt noch nach dem Tod des Vaters. Das andere leibliche Kind des Vaters hat beim Tod des Vaters ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche

Variante 2: Vater und Mutter waren zu je 50% Eigentümer
Dann wurde der 50%-Anteil der Mutter zu 1/2 an den Vater und zu je 1/8 an die leiblichen Kinder der Mutter vererbt. Der Vater könnte in so einem Fall nicht das komplette Haus auf den einen Sohn übertragen, sondern max. seinen ursprünglichen 50%-Anteil

Bei Variante 2 sollten sich die Kinder aus 1. Ehe der Mutter aber um ihren Erbteil nach der Mutter kümmern. Die Grundbuchberichtigung ist nur in den ersten 2 Jahren nach dem Tod der Mutter kostenfrei möglich. Auch um ggf. vorhandene andere Nachlassgegenstände der Mutter sollten sie sich kümmern. Den beiden Kindern ist vielleicht nicht klar, dass sie beim Tod des Vaters keine gesetzlichen Erbansprüche haben.

Zitat:
Für diese 3 Kinder stellt sich nun die Frage ob es nun noch Anrechte aufs Haus gibt oder ob der "wohnende Sohn" nun alleiniger Hausbesitzer ist.


Ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse ist die Frage nicht zu beantworten. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass Ansprüche ohnehin keine Ansprüche zu Lebzeiten des Vaters bestehen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb481944-6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten, wir sehen nun etwas Licht im dunkeln !

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Erbe###
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 18x hilfreich)

Um zu sehen, wer im Grundbuch steht, hilft ein Grundbuchsauszug.

Signatur:

Liebe Grüße
Erbe###Otto

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#8
 Von 
fb481944-6
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Darf den jeder Anfordern ?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Darf den jeder Anfordern ?


Nein, wenn man nicht Eigentümer ist, muss man ein berechtigtes Interesse haben.

1x Hilfreiche Antwort

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