Hallo, ich möchte folgendes wissen. Vor einigen Jahren ist mein Opa verstorben, der ein grosses Anwesen besessen hat. In seinem Testament stand, dass meine stiefoma vorerbin ist und das Haus danach zu gleichen Teilen an meine 3 Onkel und meinen Vater geht. Ausser meinem einen Onkel, haben alle das Erbe ausgeschlagen und sich dafür ihren pfkichtteil auszahlen lassen. Ist das überhaupt möglich? Darüber hinaus wäre ich doch dann an Stelle meines Vaters gerückt oder? Ich wurde aber nie über etwas informiert. So ganz verstehe ich das nicht. Mein Vater hat Schon mal ein erbe ausgeschlagen, damals müsste ich dieses auch ausschlagen. Warum hab ich in diesem Fall keine Nachricht vom Gericht erhalten?
Vielen Dank für die Mühe
-- Editiert von Moderator am 03.04.2019 08:50
-- Thema wurde verschoben am 03.04.2019 08:50
Erbrecht. Keine Info vom nachlassgericht
2. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 2. April 2019 | 13:18
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbrecht. Keine Info vom nachlassgericht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 2. April 2019 | 14:49
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)
So kommt mir das etwas komisch vor. Wer ausschlägt bekommt NICHTS.ZitatAusser meinem einen Onkel, haben alle das Erbe ausgeschlagen und sich dafür ihren pfkichtteil auszahlen lassen. :
Wer hätte denn das Pflichtteil auszahlen können?
Das Nachlassgericht hat vermutlich nicht alle relevanten Adressen und der Aufwand für Nachforschungen ist dort begrenzt. Nach diversen Umzügen(Ab- und Ummeldungen) und Namensänderungen (Heirat) verliert sich oft die Spur.
btw

-- Editiert von Mr.Cool am 02.04.2019 14:52
#2
Antwort vom 3. April 2019 | 09:34
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 512x hilfreich)
Wer ist wann verstorben und wer hat wann welches Erbe ausgeschlagen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. April 2019 | 19:16
Von
Status: Unbeschreiblich (49312 Beiträge, 17345x hilfreich)
Zitat:Ausser meinem einen Onkel, haben alle das Erbe ausgeschlagen und sich dafür ihren pfkichtteil auszahlen lassen. Ist das überhaupt möglich?
Ja, das ist möglich (§ 2306 Abs. 2 BGB )
Zitat:Darüber hinaus wäre ich doch dann an Stelle meines Vaters gerückt oder?
Nein, bzw. nur dann wenn Du als Ersatznacherbe eingesetzt wurdest.
Zitat:Mein Vater hat Schon mal ein erbe ausgeschlagen, damals müsste ich dieses auch ausschlagen. Warum hab ich in diesem Fall keine Nachricht vom Gericht erhalten?
Weil Dein Vater nur als Nacherbe eingesetzt war.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
288.818
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten