Erbrecht. Keine Info vom nachlassgericht

2. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Patricia1902
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbrecht. Keine Info vom nachlassgericht

Hallo, ich möchte folgendes wissen. Vor einigen Jahren ist mein Opa verstorben, der ein grosses Anwesen besessen hat. In seinem Testament stand, dass meine stiefoma vorerbin ist und das Haus danach zu gleichen Teilen an meine 3 Onkel und meinen Vater geht. Ausser meinem einen Onkel, haben alle das Erbe ausgeschlagen und sich dafür ihren pfkichtteil auszahlen lassen. Ist das überhaupt möglich? Darüber hinaus wäre ich doch dann an Stelle meines Vaters gerückt oder? Ich wurde aber nie über etwas informiert. So ganz verstehe ich das nicht. Mein Vater hat Schon mal ein erbe ausgeschlagen, damals müsste ich dieses auch ausschlagen. Warum hab ich in diesem Fall keine Nachricht vom Gericht erhalten?
Vielen Dank für die Mühe

-- Editiert von Moderator am 03.04.2019 08:50

-- Thema wurde verschoben am 03.04.2019 08:50

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Zitat (von Patricia1902):
Ausser meinem einen Onkel, haben alle das Erbe ausgeschlagen und sich dafür ihren pfkichtteil auszahlen lassen.
So kommt mir das etwas komisch vor. Wer ausschlägt bekommt NICHTS.
Wer hätte denn das Pflichtteil auszahlen können?

Das Nachlassgericht hat vermutlich nicht alle relevanten Adressen und der Aufwand für Nachforschungen ist dort begrenzt. Nach diversen Umzügen(Ab- und Ummeldungen) und Namensänderungen (Heirat) verliert sich oft die Spur.

btw :forum:

-- Editiert von Mr.Cool am 02.04.2019 14:52

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 512x hilfreich)

Wer ist wann verstorben und wer hat wann welches Erbe ausgeschlagen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49312 Beiträge, 17345x hilfreich)

Zitat:
Ausser meinem einen Onkel, haben alle das Erbe ausgeschlagen und sich dafür ihren pfkichtteil auszahlen lassen. Ist das überhaupt möglich?


Ja, das ist möglich (§ 2306 Abs. 2 BGB )

Zitat:
Darüber hinaus wäre ich doch dann an Stelle meines Vaters gerückt oder?


Nein, bzw. nur dann wenn Du als Ersatznacherbe eingesetzt wurdest.

Zitat:
Mein Vater hat Schon mal ein erbe ausgeschlagen, damals müsste ich dieses auch ausschlagen. Warum hab ich in diesem Fall keine Nachricht vom Gericht erhalten?


Weil Dein Vater nur als Nacherbe eingesetzt war.

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