Erbrecht Kind, fragen

5. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
go442989-99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Kind, fragen

Hallo,

Mein ex und ich haben uns getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter, die 3 jahre alt ist.

Nun ist es so, dass seine Eltern das Haus und Grundstück auf seinen Bruder überschrieben haben und somit quasi das Erbe weiter geben. Der Bruder zahlt meinem ex aus. Jetzt haben die sich auf 20.000 Euro als 1. Rate geeinigt und die nächsten 20.000 Euro soll er in 2-3 Jahren bekommen.

Da es das komplette Erbe deren Eltern ist (die noch leben), frage ich mich, ob meiner Tochter auch ein Pflichtteil zusteht. Der Bruder hat auch einen Sohn, der aber jünger ist.

Könnt ihr mir helfen?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Warum sollte deiner Tochter irgendetwas zustehen?

Erben kann man erst, wenn der Erblasser verstorben ist.

Von der Großeltern würde sie allerdings auch nur dann erben, wenn der Vater vor diesen verstorben wäre (dann tritt sie in die Erbfolge des Vaters ein).

Hier haben sich Eltern und Kinder geeinigt, das potentielle Erbe bereits im Vorfeld zu verteilen (könnte übrigens noch zu Problemen führen, wenn die Eltern in den nächsten 10 Jahren zu Pflegefällen werden)

Oder einfach anders gesagt. Ein Pflichtteil steht einem Erben nur zu, wenn der Erbfall eintritt und der Erbe per Testament enterbt wurde bzw. auf seinen Pflichtteil gesetzt wurde.

In dem Fall deiner Tochter leben zum einen die potentiellen Erblasser noch, der "nächste" Erbe (als oder Kindesvater) lebt auch noch. Also gibt es weder einen Pflichtteil, noch irgendein Erbe, das ihr zustehen würde.

Erben würde sie nur von ihrem Vater oder dir, wenn einer/beide verstirbt

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go442989-99
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke!

0x Hilfreiche Antwort

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