Erbrecht Paragraf 32 estg abs. 3 und 4

8. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sven2121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Paragraf 32 estg abs. 3 und 4

Hallo zusammen,

weiß jemand, ob man eine Chance auf den Anspruch auf die Versicherungsleistung hat.
Leider wurde kein Bezugsrecht hinterlegt und die einzige Erbin ist meine Frau, als Tochter in der Erbreihenfolge.
Doch leider steht ihr es nur zu wenn sie nach Paragraf 32, noch nicht volljährig wäre oder noch Kindergeld beziehen würde. Das ist aber nicht der Fall und somit wird anscheinend nur eine Todesfalle Summe von 8000€ ausgezahlt.
kann man doch irgendwie gegen diese Klausel etwas machen, da ja die gesetzliche Erbfolge nicht an einem Alter gebunden ist oder beschränkt auf Kinder die nicht volljährig sind oder ?

Danke vorab für eure Unterstützung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46309 Beiträge, 16429x hilfreich)

Zitat (von Sven2121):
Anspruch auf die Versicherungsleistung


Geht es um eine betriebliche Altersversorgung oder um eine privat abgeschlossene Lebensversicherung?

Die Antwort hängt sehr davon ab, um welchen genauen Typ von Lebensversicherung es sich handelt.

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#2
 Von 
Sven2121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um eine betriebliche Altersvorsorge

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46309 Beiträge, 16429x hilfreich)

Zitat (von Sven2121):
Es geht um eine betriebliche Altersvorsorge

…, die vom Arbeitgeber gezahlt wurde.

Dann gelten die Bedingungen dieser betrieblichen Altersvorsorge, dessen vorrangiger Zweck es ist:
- die Altersvorsorge des AN sicherzustellen
- die Versorgung des Ehegatten nach dem Todesfall sicherzustellen
- die Versorgung minderjähriger Kinder oder Kinder in Ausbildung sicherzustellen.

Regelmäßig dient die betriebliche Altersversorgung nicht dazu, vererbbares Vermögen anzusparen.

Die 8.000€ dienen vorrangig dazu, die Bezahlung der Beerdigungskosten sicherzustellen.

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#4
 Von 
Sven2121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das Geld was eingezahlt wurde steht automatisch der Versicherung zu ?
Da kann man ja besser jeden Monat Geld in ETFs anlegen damit man nachher ohne Probleme an das Geld kommt was man ja schließlich selber jeden Monat dort eingezahlt hat auch wenn es dabei über den Betrieb abgerechnet wird.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46309 Beiträge, 16429x hilfreich)

Zitat (von Sven2121):
Und das Geld was eingezahlt wurde steht automatisch der Versicherung zu ?


Bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung ist das eine Mischkalkulation. Letztlich zahlt der AG geringere Beiträge, wenn er solche Einschränkungen mit der Versicherung vereinbart. Tatsächlich profitiert also der AG und nicht die Versicherung.

Zitat (von Sven2121):
was man ja schließlich selber jeden Monat dort eingezahlt hat


Was jetzt? Wenn man es selber eingezahlt hat, dann hat man auch selber den Vertrag abgeschlossen, z.B. als Direktversicherung. In dem Fall wäre so eine Klausel ungewöhnlich.

0x Hilfreiche Antwort

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