Erbrecht - Pflichtanteil - Kann man durch Ehevertrag den Sohn vom Erbe ganz ausschließen?

10. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rita W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbrecht - Pflichtanteil - Kann man durch Ehevertrag den Sohn vom Erbe ganz ausschließen?

Mein Mann hat ein Kind aus erster Ehe. Wir besitzen ein Haus, welches im Grundbuch nur auf meinen Namen eingetragen ist. Wir dachten, daß der Sohn meines Mannes somit im Todesfall meines Mannes keinen Anspruch erheben kann. Wie wir erst später erfahren haben, ist dies wohl so nicht möglich. Wir haben dann ein gegenseitiges Testament verfasst, damit - wenn überhaupt - nur der kleinste Anteil (Pflichtanteil) an den Sohn geht.

Nun meine Frage: Wenn wir nun einen Ehevertrag schließen, den man wohl zu jedem Zeitpunkt einer Ehe eingehen kann, und somit das Haus mir zugeteilt wird, kann man damit den Sohn vom Erbe ganz ausschließen? Ein Testament, was meinen Mann bei meinem Ableben absichert, gibt es dann natürlich auch.

Haben Sie einen Rat für mich?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Mit einem Ehevertrag kann man niemanden seinen Pflichtteil wegnehmen.
Ihr habt ein gemeinsames Testament, was genügen sollte (obwohl ich in diesem Fall Einzeltestamente besser gefunden hätte). Dir kann der Sohn das Haus nicht wegnehmen. Den Pflichtteil kannst du in Geld ausbezahlen.

Mir ist nur noch rätselhaft, wieso er überhaupt von dem Hauswert profitieren sollte, wenn das Haus dir gehört und nicht deinem Mann.
Dies ist meines Erachtens nur möglich, wenn er dir das Haus (oder einen Teil davon) geschenkt hat.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rita W.
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank peron 30,

wir leben nicht in Gütertrennung, sondern in einer Zugewinngemeinschaft. Das Haus haben wir erst vor einigen Jahren erworben. Da einiges Geld meiner Eltern darin steckt, fanden wir es nicht richtig, daß der Sohn meines Mannes davon partizipieren kann und ich ihm im Falle eines Falles den Pflichtanteil (inkl. Wertsteigerung des Hauses) auszahlen muß. Deshalb die Grundbucheintragung nur auf meinen Namen. Dann haben wir gehört, daß ich mich alleine durch die Grundbucheintragung nicht davor schützen kann, daß das Haus uns beiden gehört (was ja so gewollt und durch das Testament meinem Mann gegenüber abgesichtert war). Da wir das Haus während der Ehe erworben haben, gäbe es da keine Trennung. Deshalb meine Idee mit dem nachträglichen Ehevertrag. Es ist doch nicht einzusehen, daß etwas an den Sohn vererbt werden kann, was nahezu alleine von dem Geld meiner Familie (Eltern) und mir finanziert wurde.

Haben Sie noch einen Tipp?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Dein Sohn ist Dir gegenüber nicht erbberechtigt und hat somit auch keinen Anspruch auf das Haus. Wenn Du andere Informationen hast, dann solltest Du diese hier näher erläutern.

Was jedoch passieren kann, ist, dass Du zuerst stirbst und somit Dein Mann erbt und anschließend dann natürlich sein Sohn nach seinem Tod.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Also erstmal gibt es auch bei einer Zugewinngemeinschaft eine Trennung des Vermögens. Das Haus gehört dir...basta...ob es nun vor der Ehe oder während der Ehe angeschafft wurde.

Wenn aus diesem Hauskauf ein Erbanspruch des Sohnes erwachsen sollte, dann höchstens durch den Zugewinnausgleich.
Wenn das Haus zum Großteil durch deine Eltern finanziert wurde, dann wäre es vielleicht ratsam, auch förmlich eine "Schenkung" deiner Eltern an DICH aufzusetzen. Schenkungen/ Erbschaften zählen nach meinem Wissen nicht zum Zugewinn. Somit wäre dieser Teil auch davor gerettet.

Bezüglich einer eventuellen Gütertrennung oder der Klärung des Zugewinns solltet ihr vielleicht doch einen Notar konsultieren.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 638x hilfreich)

Dein Mann stirbt zuerst, dein Haus gehört dir ganz alleine.
Du stirbst zuerst, dein Mann erbt und nach ihm sein Sohn.
Wenn ihr wollt, dass das Haus in deiner Familie bleibt, könnt ihr einen Nacherben aus deiner Familie suchen und deinen Mann nur als Vorerben
einsetzen.

1x Hilfreiche Antwort

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