Ein Ehepaar lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Der Ehemann hat aus erster Ehe ein Kind. Es besteht ein Erbvertrag auf Gegenseitigkeit. Das Ehepaar möchte sich Eigentum zulegen, was nach seinem evtl. Ableben als Altersversorgung der Ehefrau eintreten soll. Reicht es aus, das Eigentum auf den Namen der Ehefrau zu kaufen und ins Grundbuch eintragen zu lassen? Wie kann man diese Altersvorsorge aus dem Erbe (Pflichtanteil) herausnehmen.
Hat einer von Ihnen mit so einem oder einem ähnlichen Fall schon Erfahrungen gemacht?
Für eine Antwort (falls möglich) danke ich schon jetzt.
Erbrecht - Pflichtanteil - Wie kann man die Altersvorsorge herausnehmen?
19. September 2001
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Frage vom 19. September 2001 | 11:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbrecht - Pflichtanteil - Wie kann man die Altersvorsorge herausnehmen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 29. August 2003 | 13:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 3x hilfreich)
Vor 2 Jahren ist meine Tante verstorben und keinen leiblichen Erben hinterlassen. Wir sind vier Nichten, und eine von uns hat das Erbe beansprucht. Ich möchte wissen, ob wir anderen einen Pflichtanteil fordern können.
Welche rechtlichen Schritte können wir tun, um an den vermeindlichen Pflichtanteils zu kommen?
Und jetzt?
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