Erbrecht Pflichtteil

23. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
olli123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Pflichtteil

Hallo Zusammen, ich weiß nicht mehr weiter weil jeder etwas anderes erzählt! Es geht um die Pflichtteilsberechnung / Ansprüche: Folgendes Szenario: Meine Verwitwete Mutter (3Töchter A,B,C,) ist gestorben und hat mich (Tochter A) als Alleinerbin eingesetzt! Tochter B ist noch zu Mutters Lebzeiten verstorben u. hinterlässt aber 2 Kinder (Enkel). Etwas später (ebenfalls noch zu Mutters Lebzeiten) verstirbt Tochter C!
Nun treten die Enkel an mich heran u. fordern den Pflichtteil ein! Doch wie hoch ist dieser jeweils??
LG Olli u. vielen Dank im Voraus




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go561231-23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube ein Pflichteil steht nur den Kindern des Verstoben zu. Bin mir da aber nicht sicher.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8590 Beiträge, 4667x hilfreich)

Zitat (von go561231-23):
Ich glaube ein Pflichteil steht nur den Kindern des Verstoben zu.

Das ist nicht richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8590 Beiträge, 4667x hilfreich)

Zitat (von olli123mitglied):
Meine Verwitwete Mutter (3Töchter A,B,C,) ist gestorben und hat mich (Tochter A) als Alleinerbin eingesetzt! Tochter B ist noch zu Mutters Lebzeiten verstorben u. hinterlässt aber 2 Kinder (Enkel). Etwas später (ebenfalls noch zu Mutters Lebzeiten) verstirbt Tochter C!
Nun treten die Enkel an mich heran u. fordern den Pflichtteil ein! Doch wie hoch ist dieser jeweils??
Wenn C keine Kinder hat, steht den Kindern je 1/8 in bar zu.

-- Editiert von cruncc1 am 23.10.2020 18:43

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#4
 Von 
Überfragt99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Olli,

der Pflichtteil ist ein schuldrechtlicher Anspruch und nach §2317 BGB vererbbar. Er entsteht mit dem Erbfall.
Tochter B hat theoretisch einen Anspruch auf 1/2 des Erbe (da C vorverstorben ist und sie selbst keine Kinder hat geht ihr Erbteil auf eure Eltern über, diese sind ja ebenfalls verstorben und somit geht der Anteil von C über eure Eltern auf dich und deine Schwester über (siehe §1925 BGB).)
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des eigentlichen Anspruchs, also 1/4 (§2303 BGB).
B= 1/4, dies teilen sich ihre 2 Kinder, also je 1/8

Ich hoffe ich konnte helfen,
mit freundlichen Grüßen

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aspergius
Status:
Lehrling
(1005 Beiträge, 237x hilfreich)

@ Überfragt
Ist das wirklich so? Die Töchter B und C sind doch vor der Mutter verstorben, also hat die Mutter B und C auch nichts vererbt. Woher soll dann ein Pflichteilasanspruch von den Enkeln der Tochter B kommen? Ich weiß, ein Pflichtteilanspruch kann geerbt werden. Aber wann wurde der vererbt? Ich bin Laie und versteh das nicht.
Ich gehe davon aus, dass beim Tod der Mutter alles gehörte und es nur das Testament der verstorbenen Mitter gab.

Signatur:

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50022 Beiträge, 17525x hilfreich)

Zitat:
Woher soll dann ein Pflichteilasanspruch von den Enkeln der Tochter B kommen?


Die Enkel von Tochter B haben einen eigenen direkten Pflichtteilsanspruch, da sie nach § 1924 Abs. 3 BGB gesetzliche Erben sind.

Zitat:
Ich weiß, ein Pflichtteilanspruch kann geerbt werden. Aber wann wurde der vererbt?


Nein, der Pflichtteilsanspruch wurde nicht vererbt.

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass beim Tod der Mutter alles gehörte und es nur das Testament der verstorbenen Mutter gab.


Davon gehe ich auch aus.

Genau deswegen haben die Enkel ja den Pflichtteilsanspruch und zwar als direkten Anspruch und nicht als erlernten Anspruch.

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