Erbrecht Schwiegersohn

14. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go557672-69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Schwiegersohn

Hallo zusammen,

was passiert mit dem Erbe in folgender Konstellation.

Ein Paar ist verheiratet und hat keine Kinder. Die Ehefrau hat nur noch den Vater und keine Geschwister. Wenn zum Zeitpunkt des Todes des Schwiegervaters die Ehefrau bereits verstorben wäre, erbt dann stellvertretend für sie der hinterbliebene Ehemann oder fällt das Erbe dem Staat
zu ? Es würde ja keine anderen gesetzlichen Erben geben. Der Schwiegervater hat auch keinerlei Geschwister, Eltern, Tanten, Onkel und andere Kinder.
Wie könnte man in einem solchem Fall im Vorfeld vorgehen, wenn die Ehefrau will, daß in einem solchen Fall der Ehemann für sie erben soll?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Der Schwiegersohn ist nicht erbberechtigt nach der gesetzlichen Erbfolge.
Sicher, dass es gar keine Verwandten gibt?
Hatte der Vater denn vorverstorbene Geschwister die Kinder hinterlassen haben oder gibt es Großneffen oder sonst was?

Für den Fall, dass eine Nachlasspflegschaft angeordnet wird um die Erben zu ermitteln und dies ergebnislos verläuft wird wahrscheinlich das Erbrecht des Staats angeordnet.

Zitat (von go557672-69):
Wie könnte man in einem solchem Fall im Vorfeld vorgehen, wenn die Ehefrau will, daß in einem solchen Fall der Ehemann für sie erben soll?

Man könnte mit dem Vater besprechen, dass dieser ein Testament macht und seine Tochter als Erbin einsetzt und den Schwiegersohn als Ersatzerben.
Gegen den Willen des Vaters kann sie gar nichts machen.

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