Erbrecht Stiefkinder leibliches Kind

14. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jalainchen
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)
Erbrecht Stiefkinder leibliches Kind

Hallo,
folgende Frage.

Mein Vater und meine Stiefmutter haben ein Haus gekauft. Meine Stiefmutter hat 5 Kinder (alle erwachsen) in die Ehe gebracht, es gibt keine gemeinsamen Kinder. Ich bin das Kind meines Vaters.

Wie verhält sich das, wenn mein Vater sterben sollte? Wer würde was erben?

Wie verhält sich das, wenn meine Stiefmutter sterben sollte? Wer würde was erben?

Danke für die Informationen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wenn dein Vater stirbt, bekommst du 50 Prozent und seine Ehefrau ebenfalls. Ihre Kinder erhalten nichts.
Wenn deine Stiefmutter stirbt, erhält dein Vater 50 Prozent und jedes ihrer Kinder 10 Prozent.
jeweils natürlich nur vom Vermögen des Verstorbenen und wenn es Kein Testament gibt.
Wenn ihnen das Haus zu je 50 Prozent gehört, würden deinem Vater hinterher 75 Prozent gehören und den Kindern jeweils 5 Prozent.
Viel Spass bei der Erbenkonstellation.
Sollte das Ehepaar eine andere Lösung wünschen, gibt es hier im Forum genug Fallkonstellationen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jalainchen
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Danke für die Information :) damit sehe ich jetzt einiges klarer :)

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2x Hilfreiche Antwort

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