Erbrecht: Stiefmutter getorben, leiblicher Verter lebt

28. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.03.2019 20:50:50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht: Stiefmutter getorben, leiblicher Verter lebt

Hallo zusammen,

mein leiblicher Vater hat meine Mutter und mich nach meiner Geburt sitzen lassen. Ich habe mein Leben lang immer wieder einmal (so alle 8 Jahre) versucht Kontakt zu ihm zu erhalten. Am Telefon hat er mich stets eiskalt abgewimmelt. Nun ist meine Stiefmutter vor 10 Jahre gestorben (hat mir niemand etwas von gesagt) und mein Vater, mittlerweile 80 jahre alt, lebt noch. Wie sieht es mit dem Pflichtteil bzw. dem normalen Erbe aus? Ich möchte meinem Vater trotz allem zu Lebzeiten nichts nehmen, aber mich interessiert, was mit dem Grundstück und dem Haus ist, das meine Stiefmutter mit in die Ehe brachte. Mein Vater lebt weiterhin in dem Haus. Eine weitere Frage: Wie sieht es mit Auskunftsansprüchen aus (Nachlassgericht, Grundbuchamt, Standesamt). Ich möchte nichts ausgezahlt haben, aber zumindest in,s Grundbuch mit eingetragen werden, um nicht ganz ausgebotet zu werden. Ich bin das einzige Kind meines Vaters und meine Stiefmutter hatte auch keine Kinder.

Es wäre wirklich klasse, wenn mir da jemand helfen könnte.

-- Editiert von gertla am 28.03.2019 12:43

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Erst sterben, dann erben sagt ein wahres Sprichwort, deshalb ist deine Aussage

Zitat:
"Ich möchte * meinem Vater trotz allem zu Lebzeiten nichts nehmen, "


anstelle des "*" noch durch "und kann nicht" zu ergänzen. Ansprüche gegenüber der Stiefmutter bestehen nicht oder hat sie dich testamentarisch bedacht?

-- Editiert von HeHe am 28.03.2019 12:53

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Sofern Sie nicht von ihrer Stiefmutter adoptiert worden sind, sind Sie auch nicht (gesetzlicher) Erbe nach Ihrer Stiefmutter geworden (Abgesehen davon, dass etwaige Pflichtteilsansprüche längst verjährt wären). Insoweit stehen Ihnen natürlich auch keine Auskunftsansprüche zu.

Etwas anderes würde lediglich dann gelten, wenn es ein Sie begünstigendes Testament geben würde.

Beim Versterbens Ihres Vaters sieht es natürlich wiederum ganz anders aus.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 28.03.2019 13:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte meinem Vater trotz allem zu Lebzeiten nichts nehmen...

Du kannst ihm nichts nehmen, da du keine Ansprüche hast.
Zitat:
..aber mich interessiert, was mit dem Grundstück und dem Haus ist, das meine Stiefmutter mit in die Ehe brachte.
Zitat:

Das geht dich rein gar nichts an! Wie kommst du darauf, dass du Ansprüche am Haus deiner Stiefmutter hast?
Zitat:
Ich möchte nichts ausgezahlt haben, aber zumindest in,s Grundbuch mit eingetragen werden, um nicht ganz ausgebotet zu werden.

Ob du beim Tod deines Vaters "ausebootet" (im Sinne von enterbt) bist, entscheidet dein Vater.

Zum jetzigen Zeitpunkt hast du null Ansprüche.

Sollte er den Tierschutzverein als Alleinerben einsetzten, hast du im Fall des Todes deines Vaters lediglich einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Ansprüch in bar.

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