Erbrecht Urenkel, wenn ein Erbe nicht auffindbar

19. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mika1709
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Urenkel, wenn ein Erbe nicht auffindbar

Hallo zusammen, ich hoffe das mir einer kurz und knapp was zu meine Anliegen sagen kann, damit ich einfach weiß woran wir sind.
Die UrOma meiner Kinder (wir hatten nie Kontakt) verstarb. Lt. Erbfolge erbten die Kinder von ihr zu 50/50 da Mann bereits verstorben, es erbten erstmal Sohn und Tochter.
Nun schlug der Sohn ( Opa meiner Kinder) das Erbe aus. Wir bekamen daraufhin ein Schreiben vom Amtsgericht das meine Kinder als Erben benannt wurden. Ich habe nach Rücksprache mit dem Großvater ( Sohn der Verstorbenen) besprochen das Erbe nicht auszuschlagen.
Jetzt meine Frage, wenn der Sohn ablehnt, die Tochter aber nicht, geht dann alles an die Tochter oder geht es mit der Erbfoge von Familienangehörigen weiter?
Sprich in dem Fall wären ja dann weiter die Kinder der Sohnes auf seinen Teil Erbberechtigt. Wenn die beiden Kinder auch das Erbe ausschlagen dann erst würden die Kinder (Enkel d.Verstorben) der Kinder (Urenkel d. Verstorben) erbberechtigt ?
Sowohl Enkelkind 1 als auch Enkelkind 2 der Verstorbenen hat wiederum je zwei Kinder die dann wieder zu 50/50 erben würden ?
Es wurde mir gesagt das die Enkelkinder der Verstorbenen auch ausschlagen sollen damit die Enkel erben.

Damit die Urenkel erben könnten müssten das Erbe ausschlagen, der Sohn und dessen Kinder oder auf die Tochter der Verstorbenen? Verstehe ich das richtig oder Erbt an erster Stelle die leibliche Tochter der Verstorbenen alles?
Wie sieht es aus, wenn ein Kind des Sohnes der Verstorbenen nicht auffindbar ist, was würde dann passieren? Erbt dann erstmal nur ein Teil der Erbberechtigten oder bleibt das Erbe liegen, es fehlt ja ein Erbe.

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich, ich frage nach, da seit dem Brief vom Gericht nichts mehr passiert ist und ich einfach gerne wissen möchte wie vorzugehen ist.

Danke VG Mika

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat:
Jetzt meine Frage, wenn der Sohn ablehnt, die Tochter aber nicht, geht dann alles an die Tochter oder geht es mit der Erbfoge von Familienangehörigen weiter? 


Nein, wenn der Sohn ausschlägt, dann treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle.

Ein Erbe, der nicht auffindbar ist, bleibt weiter Erbe. Im Zweifel müssen dessen Interessen durch einen vom Gericht ernannten Abwesenheitspfleger vertreten werden.

Zitat:
ich frage nach, da seit dem Brief vom Gericht nichts mehr passiert ist und ich einfach gerne wissen möchte wie vorzugehen ist.


Was soll denn passieren? Das Gericht hat seine Arbeit erledigt. Weiteres passiert nur, wenn mindestens einer der Erben irgendeinen Antrag stellt.

Es könnte z.B. ein Erbschein beantragt werden und für den nicht auffindbaren Erben könnte die Ernennung eines Abwesenheitspflegers beantragt werden. Ohne Anträge wird jedenfalls nichts weiter passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mika1709
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, ich habe nochmal eine Frage.

Sie Schreiben bei was soll passieren, das Gericht hat seine Arbeit getan. Weiteres passiert nur, wenn mindest einer der Erben einen Antrag stellt.

Wenn einer der Erben nun einen Antrag stellt, werden dann alle weiteren Erben automatisch auch kontaktiert ? Oder wie muss ich mir das Vorstllen. Oder muss jeder für sich seine Teil regeln? Ich müsste dann theoretisch ja auch einen Erbschein beantragen ?

Danke , Vg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.802 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen