Hallo, Meine Schwester heiratet mit ihren beiden Kindern aus 1. Ehe einen neuen Mann und zieht in dessen Haus. Das Haus gehört nur dem Mann, nur er ist im Grundbuch eingetragen. Er hat keine Kinder, nur seine Eltern und einen Bruder.
Wer erbt das Haus nach seinem Tod? Er hat seine Ehefrau testamentarisch nicht bedacht.
Welches Wohnrecht hat meine Schwester überhaupt? Sie gibt ihre bisherige WOhnung völlig auf und zieht zu ihm.
mfg wireless
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"wireless"
Erbrecht - Wer erbt das Haus nach seinem Tod?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Da der neue Mann keine eigenen leiblichen Kinder hat, erbt Deine Schwester zu 75%. Die übrigen 25% gehen an die Eltern des Mannes. Sollten die Eltern nicht mehr leben, gehen deren Anteile an den Bruder.
Neben der Ehefrau selbst sind nur Kinder und Eltern pflichtteilsberechtigt. Der Mann könnte seinen Bruder also testamentarisch enterben und das Erbe der Eltern auf den Pflichtteil (12,5%) beschränken. Ein Pflichtteil ist kein Eigentumsanteil am Haus, sondern müsste ausgezahlt werden.
Da Deine Schwester auf jeden Fall mindestens anteilig (zu 3/4) das Haus erbt, kann sie auch darin wohnen bleiben. Aus dem Eigentumsanteil der Eltern bzw. des Bruders ergibt sich kein Wohnrecht für diese Personen und auch kein Recht, Deine Schwester aus dem Haus zu werfen. Solche Dinge müssen zwischen den Eigentümern grundsätzlich einstimmig beschlossen werden. Das geht also nicht gegen den Willen Deiner Schwester.
Eine Erbengemeinschaft kann allerdings zwangsweise im Wege der Teilungsversteigerung aufgelöst werden. Besser wäre es da aber, die übrigen Erben auszuzahlen, obwohl man niemanden dazu zwingen kann.
-- Editiert von hh am 14.03.2005 11:13:34
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