Erbrecht: Wie soll ich mich verhalten?

15. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Erbrecht: Wie soll ich mich verhalten?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem:
Mein Vater ist vor ca. 2 Wochen verstorben. Er wohnte ca. 300 km von mir entfernt. Leider hatte ich über 20 Jahre keinen Kontakt mehr mit ihm, was aber von ihm aus ging. Er hat 3 Stiefkinder (nicht adoptiert). Einer von denen hat mich angerufen und mir Bescheid gegeben, sonst wüßte ich gar nicht das er tot ist. Leider bekommt man ja von den Behörden kein Bescheid. Ich weiß also somit auch nicht, ob ich etwas erben könnte. Auf dem zuständigen Amtsgericht konnte mir auch keiner weiterhelfen. Am Freitag fahre ich zur Beerdigung. Wo kann ich mir sonst noch Auskünfte einholen. Ich denke mal, wenn ich die Stiefkinder frage, bekomme ich doch keine ehrliche Antwort.
Danke für die Hilfe.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe noch was vergessen. Falls doch ein Sparbuch dasein sollte, wo aber einer Verfügungsberechtigt ist, steht mir das dann trotzdem zu. Wie verhält sich das mit seinem Konto? Danke für Eure Hilfe.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ein evtl. vorhandenes Erbe würde ich dem überlassen, der bis zu seinem Tode Kontakt mit ihm hatte. Warum nur suchen so viele Menschen zu Toten Kontakte?

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

@ikarus02: Nah das möchte ich von Dir erleben, wenn Dein eigener Vater Dich 20 Jahre lang (bin jetzt 40) keinen Kontakt mit Dir wollte, dem fremde Kinder wichtiger waren und Du dann vermutest das wahrscheinlich € 60.000,00 dasind, dann auf Dein Erbe verzichtest, wenn Du alleine erbberechtigt bist. Sollte das bei Dir der Fall sein, dann hast Du selber genügend Geld um darauf zu verzichten. Ich habe das leider nicht. Ebenso weiß ich auch nicht ob das Geld noch da ist. Ich hatte ja keine Krach mit meinem Vater, er wollte einfach keinen Kontakt mit mir haben. Warum, das hat er mit ins Grab genommen. Trotzalledem werde ich zu seiner Beerdigung hinfahren. Denn er ist und bleibt halt mein Vater.

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#4
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

________________________.....Leider bekommt man ja von den Behörden kein Bescheid. Ich weiß also somit auch nicht, ob ich etwas erben könnte. Auf dem zuständigen Amtsgericht konnte mir auch keiner weiterhelfen......
________________________

naja, bis die Behörden Dich über den Tod Deines Vaters informieren könnten, vergehen Wochen.

Die Mitarbeiter vom Amtsgericht können Dir auch nicht sagen WAS Du erbst sondern nur OB Du erbst.
Dann musst Du Dich dort melden, ausweisen und einen Erbschein beantragen. Dann wird sich in dem Zug klären, ob ein Testament vorliegt. Vielleicht gibt es ja eines - nur das wissen die eben ein paar Tage nach dem Tod noch nicht.

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#5
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

@nachtschwärmer: Danke für Deine Antwort. So wie es aussieht, bekäme ich von keinem Amt Bescheid, dass er verstorben ist. Diese Auskunft erteilte mir das Amtgericht Aachen und das Amtsgericht wo mein Vater wohnte (ca. 300 km entfernt). Auch die Banken nicht. Ich könnte lediglich einen Erbschein beantragen. Sollten allerdings unerwartet weise Schulden dasein, habe ich natürlich das nachsehen, weil soweit wie ich weiß, kann man nach dem Erbschein nicht mehr das Erbe ausschlagen.

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich wäre den Stiefkindern gegenüber mal nicht so mißtrauisch, denn immerhin haben die dich angerufen und dir den Tod mitgeteilt.

Ich würde nach der Beerdigung die Nähe dieser Kinder suchen (vielleicht gibt es ja auch noch ein Kaffeetrinken wie so oft üblich). Vielleicht wissen die, warum da kein Kontakt war. Dann kannst du ja auch ganz unverbindlich nach einem Testament fragen - schließlich gibt es ja auch noch seine Ehefrau (Mutter der Stiefkinder?).
Ein Verfügungsrecht oder eine Vollmacht über den Tod hinaus hat nichts mit der Erbschaft zu tun.
Alles was dem Verstorbenem am Tag des Todes gehörte, gehört zur Erbmasse. Ausgenommen hiervon sind Hausratsgegenstände, die automatisch dem Ehepartner zustehen.
Von dem Vermögen sind die Beerdigungskosten abzuziehen. Der Rest wird dann auf die Erben verteilt. Gibt es kein Testament und nur dich und die Ehefrau, erhält jeder 50%.
Auf jeden Fall würde ich einen Erbschein beim Amtsgericht beantragen (wo dein Vater gemeldet war). Wenn sich die Ehefrau nicht bei dir meldet, würde ich sie in einem Beileidsbrief anschreiben und nebenbei höflich um Angabe a) Testamentskopie und b) Höhe des Erbe bitten.

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#7
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

@sika0304: Danke für Deine Antwort. Es gibt keine 2. Ehefrau mehr, da er auch von der Mutter der Stiefkinder seit Jahren geschieden ist. Ja, ich denke auch, das mir nichts anderes übrig bleibt, als mich bei den dreien zu erkundigen. Ich persönlich finde es nur peinlich das am Tage der Beerdigung zu machen bzw. beim Beerdigungskaffee. Und telefonisch finde ich das auch nicht so prickelnd. Dann ist da natürlich noch die Wohnungsauflösung. Ich würde ja noch nicht einmal das Erbe für mich alleine beanspruchen, sondern den dreien auch was abgeben, da ich finde, das sie das verdient haben. Immerhin hatten sie ja einen sehr guten Kontakt zu meinem Vater. Und es sind ja keine Kinder mehr sondern Erwachsene Personen, die auch wieder verheiratet sind. Sobald ich den Erbschein beantragt habe, gilt das Erbe als angenommen, ob Schulden oder nicht. Ich habe eben noch mit dem zuständigen Amtsgericht gesprochen, von denen bekomme ich auf keinen fall einen schriftlichen Bescheid wenn kein Testament vorliegt.

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#8
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Etwas habe ich noch vergessen zu erwähnen. Mein Vater ist Österreicher lebte aber in Deutschland.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47613 Beiträge, 16829x hilfreich)

So wie es aussieht, bekäme ich von keinem Amt Bescheid, dass er verstorben ist.

Das ist völlig korrekt. Das Gericht ist nicht dafür zuständig, Angehörige über den Tod eines Verwandten zu benachrichtigen.

Ebenso sind die gerichte oder andere Ämter keine Auskunftsstelle über das Nachlassvermögen Verstorbener.

Die Informationen kannst Du Dir nur aus dem direkten Umfeld (z.B. Stiefkinder) holen.

Banken und Behörden (z.B. Grundbuchamt) dürfen nur dann Auskunft geben, wenn Du einen Erbschein vorlegen kannst.

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#10
 Von 
neuzugang
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kenne das anders.
Wenn ein Testament vorliegt bekommt das leibl. Kind Bescheid, ob es bedacht ist oder nicht. Und zwar vom Notariat des zust. Gerichtes. In dem mir bekannten Fall nach ca. 6 Wochen.
:) error6

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#11
 Von 
stranddistel
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

hallo,ich würde einfachshalber doch anwalt bitten,für dich aktiv zu werden.

denn kannst du ja bei beratung fragen,ob du nach ausstellung des erbscheins nicht doch noch das erbe ausschlagen kannst,falls sich herausstellt,dass dein vater überschuldet war..
aber mein persönlicher rat..
belasse es mit persönlichen dingen wie fotos...kleine erinnerungsstücke und bitte die stiefgeschwister,dir zu helfen.
das macht sich besser..herzlicher gruß

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sevgab
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)

Stranddistel: Danke für Deine Antwort. Im Prinzip hast Du recht. Ich war am Freitag auf der Beerdigung. Leider wurde ich nicht in die Wohnung gelassen, noch wurde ich gefragt, ob ich irgendwelche Erinnerungsstücke habe möchte. Ebenso habe ich drum gebeten mir die Sterbeurkunde zukommen zu lassen. Dieses ist bis heute nicht geschehen. Ich habe vor noch bis freit. zu warten und dann werde ich wohl gezwungen sein, einen Anwalt aufzusuchen. Die Urkunde brauche ich für meine mutter, damit die kl. Rente beantragen kann.

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