Erbrecht /Wohnrecht

10. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)
Erbrecht /Wohnrecht

Hallo vielleicht habt ihr Ratschläge........ folgendes, ich wohne seit 2014, im Elterlichen Hause meiner Freundin, es sind 3 Parteien, wir im Dach 3 Personen, unter uns die Schwester meiner Freundin, mit Mann und Tochter und im EG die Eltern meiner Freundin. Das Problem ist Haus und Grundstück wurde anscheinend an die Schwester komplett übertragen ( warum weiß ich nicht), meine Freundin hat auf ihre Anteile, ohne finanziellen Ausgleich verzichtet und sie meinte, sie ist Geduldet, kann Wohnen und bekommt beim Tod der Eltern den Pflichtteil, von was keine Ahnung. Ich habe heute vom Schwager, also Mann der Schwester erfahren, das die jetzt Eigentümer sind und ich ab nächsten Monat 350 Euro in eine Haushaltskasse zahlen soll, falls Reparaturen anfallen oder ich Miete zahlen soll. Was meint ihr zu dem Ganzen. Gruß Kay

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35 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
meine Freundin hat auf ihre Anteile, ohne finanziellen Ausgleich verzichtet und sie meinte, sie ist Geduldet,


Warum hat sie das gemacht?

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#2
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Tja wenn ich wüsste, warum sie drauf verzichtet, ist ein saniertes Haus, mit Grundstück........ und warum ihre Eltern da zugesehen haben..... Die Eltern sind noch im Urlaub und ob sie mit mir darüber reden werden...... Keine Ahnung. Was mir sauer aufstößt, das auf einmal 350 Euro, von mir in die Hauskasse gezahlt werden sollen......

-- Editiert von kay1212 am 10.09.2021 19:32

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#3
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Und können die jetzt mit einen Schlag 350 Euro, jeden Monat einfordern?

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#4
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Wie gesagt 350 Euro, jeden Monat

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47454 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
und warum ihre Eltern da zugesehen haben


Die Eltern haben das Haus an die andere Tochter übertragen und dabei die Bedingungen festgelegt. Sie haben als nicht nur zugesehen, sondern die Situation aktiv herbeigeführt.

Zitat (von kay1212):
Und können die jetzt mit einen Schlag 350 Euro, jeden Monat einfordern?


Sie können Euch auch einfach rauswerfen.

Dagegen kannst Du nur etwas machen, wenn im Sachverhalt etwas wichtiges fehlt oder alles doch ganz anders ist.

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#6
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Ich werde mich morgen noch mal intensiver mit meiner Freundin unterhalten, ist irgendwie verworren und für mich nicht nachvollziehbar, warum sie auf ihren Anteil verzichtet hatte, die Schwester steht nun im Grundbuch und sie /wir können wohnen .

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
meine Freundin hat auf ihre Anteile, ohne finanziellen Ausgleich verzichtet

Auf welchen Anteil soll sie verzichtet haben?

Wenn die Eltern Eigentümer waren, hat die Freundin zu Lebzeiten der Eltern keine Ansprüche bezüglich der Übertragung an die Schwester der Freundin. Die Eltern hätten für einen Ausgleich sorgen können.
Zitat:
Und können die jetzt mit einen Schlag 350 Euro, jeden Monat einfordern?

Habt ihr seither keine Miete gezahlt?





-- Editiert von cruncc1 am 10.09.2021 22:08

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#8
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Ich habe das jetzt so verstanden, Freundin hat irgendwie Mietfrei, aber ich soll laut Mann der Schwester meiner Freundin 350 Euro zahlen, sehr Clever ausgedacht

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#9
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Nein wir und die Familie der Schwester hatten keine Miete gezahlt. Ich frag mich auch warum es zu solch Entscheidung gekommen ist, daß kein Ausgleich vereinbart wurde. Meine Freundin ist die leibliche Tochter von ihrem Vater und die Schwester ist ein Kind, was ihre Mama mit in die Beziehung, /Ehe gebracht hatte. Es ist das Elternhaus des Vaters meiner Freundin.

-- Editiert von kay1212 am 10.09.2021 22:17

-- Editiert von kay1212 am 10.09.2021 22:18

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6258 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Ich frag mich auch warum es zu solch Entscheidung gekommen ist, daß kein Ausgleich vereinbart wurde.

Weil die Eltern das offensichtlich für richtig gehalten haben. Und einen Anspruch auf einen "Ausgleich" gibt es hier sowieso nicht.

Ein gewisser Anspruch entsteht eventuell erst, wenn das Haus vererbt wird. Dann kann es unter Umständen Pflichtteilsergänzungsansprüche geben, wenn in den 10 Jahren vor Tod des Erblassers Schenkungen gemacht wurden.

Zitat:
sie meinte, sie ist Geduldet, kann Wohnen und bekommt beim Tod der Eltern den Pflichtteil, von was keine Ahnung.

Vom Erbe des Vaters, wenn der stirbt, und vom Erbe der Mutter, wenn die stirbt.
Da das Haus der Schwester geschenkt wurde, gehört es nicht mehr zum Erbe. Die Schenkung kann Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen.

Zitat:
Ich habe heute vom Schwager, also Mann der Schwester erfahren, das die jetzt Eigentümer sind und ich ab nächsten Monat 350 Euro in eine Haushaltskasse zahlen soll, falls Reparaturen anfallen oder ich Miete zahlen soll

Logisch. Wobei man spätestens jetzt mal einen ordentlichen Mietvertrag machen sollte. Oder sich eine neue Wohnung suchen sollte...
Zitat:
Was meint ihr zu dem Ganzen.

Unbedingt ein ordentlicher Mietvertrag, alles andere führt nur zu Stress. Mit einem Mietvertrag haben beide Seiten klare Rechte und Pflichten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sie können Euch auch einfach rauswerfen.

Halt mal, nicht so schnell. Es wäre durchaus denkbar, dass im Schenkungsvertrag ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht für die Eltern und für die Freundin vereinbart ist. Dann dürfte die Schwester auch vom Freund keine Miete o.ä. verlangen.

Die Situation finde ich sowieso sehr ungewöhnlich: das Haus ist schon das Elternhaus des Vaters gewesen. Wem gehörte dieses Haus vor der Schenkung? Wenn es ganz oder teilweise dem Vater gehört hat, warum überträgt er dann das Haus an seine nicht leibliche Tochter?

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#12
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Halt mal, nicht so schnell. Es wäre durchaus denkbar, dass im Schenkungsvertrag ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht für die Eltern und für die Freundin vereinbart ist.

Aus dem Eingangsbeitrag ergibt sich lediglich, dass das Haus "übertragen" wurde. Wir wissen nicht, ob es eine Schenkung oder vll ein Kauf war, mal ganz abgesehen von eventuellen "Bedingungen".

Bisher ist alles nur Spekulation. ;)

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#13
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Wie mir meine Freundin sagte, hat sie und Tochter Wohnrecht, was mit mir ist...... keine Ahnung, aber kann der neue Eigentümer von mir auf einmal 350 Euro fordern? da ich ja in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft seit 2014 lebe mit ihr lebe, unsere Tochter ist 2016 geboren. Das ein gewisser Betrag in eine Hauskasse eingezahlt werden muss ist klar zb 150 - 200 Euro . Ein anderer Fakt wenn die Eltern sterben, dann fällt der Wohnbereich in die Händer ihrer Schwester, dann haben die 130 qm +Grundstück und meine Freundin, ich und Tochter am Ende um die 55 qm Dachgeschosswohnung, das ist dann wieder eine ungleiche Verteilung.

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#14
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Aus dem Eingangsbeitrag ergibt sich lediglich, dass das Haus "übertragen" wurde. Wir wissen nicht, ob es eine Schenkung oder vll ein Kauf war, mal ganz abgesehen von eventuellen "Bedingungen".

Man spricht aber bei einem Verkauf idR nicht von einer Übertragung.
Ausserdem steht im Eingangsbeitrag auch:
Zitat (von kay1212):
meine Freundin hat auf ihre Anteile, ohne finanziellen Ausgleich verzichtet

Und das macht bei einem Verkauf keinen Sinn, da es bei einem Verkauf keine Anteile gibt, auf die man verzichten könnte. Solange die Eltern leben, können sie mit ihrem Eigentum machen was sie wollen.
Zitat (von cruncc1):
Bisher ist alles nur Spekulation.

Klar, bis der TE mehr in Erfahrung gebracht hat, ist das Spekulation, aber ich finde eine sehr plausible.

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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Wie mir meine Freundin sagte, hat sie und Tochter Wohnrecht, was mit mir ist...... keine Ahnung, aber kann der neue Eigentümer von mir auf einmal 350 Euro fordern?

Das hat sich jetzt leider mit meiner Antwort überschnitten, und ich war im Recht mit dem Wohnrecht. Deine Freundin ist also nicht nur geduldet, sondern hat ein Recht darauf in der Wohnung zu wohnen. Dieses Wohnrecht müsste in der Schenkungsvereinbarung stehen, und daraus müsste sich ergeben, ob und was deine Freundin zahlen muss. Von dir direkt Geld zu verlangen, dürfte nicht rechtens sein. Höchstens von deiner Freundin, die dann wieder vielleicht von dir ....
Zitat (von kay1212):
Ein anderer Fakt wenn die Eltern sterben, dann fällt der Wohnbereich in die Händer ihrer Schwester, dann haben die 130 qm +Grundstück und meine Freundin, ich und Tochter am Ende um die 55 qm Dachgeschosswohnung, das ist dann wieder eine ungleiche Verteilung.

Ich weiss jetzt nicht, wie alt ihr seid, und wie alt die Eltern sind. Aber ihr müsst ja die ersparte Miete auch mal gegenrechnen. Da kommt ganz schön was zusammen über die Jahre. Und das ist alles eine Schenkung an deine Freundin, während die Schwester vermutlich weder von den Eltern noch von deiner Freundin Miete bekommt, aber dafür das Haus instandhalten muss.

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#16
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo Kathi, wie gesagt das Haus ist jetzt der Schwester meiner Freundin und ja der angeheiratete Mann, also ihr Schwager will explizit von mir die 350 Euro, obwohl die Schwester meiner Freundin im Grundbuch eingetragen ist.

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#17
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
wie gesagt das Haus ist jetzt der Schwester meiner Freundin und ja der angeheiratete Mann, also ihr Schwager will explizit von mir die 350 Euro, obwohl die Schwester meiner Freundin im Grundbuch eingetragen ist.

Das habe ich schon verstanden. Und ich bin der Meinung, dass die Schwester direkt kein Geld von dir verlangen darf, und schon gar nicht der Schwager. Höchstens von deiner Freundin, aber dazu müsste man wissen was im Schenkungsvertrag steht.

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#18
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Noch was:

Zitat (von kay1212):
Wie mir meine Freundin sagte, hat sie und Tochter Wohnrecht

Eure Tochter hat also auch ein Wohnrecht. Und sie ist erst 4 oder 5. Das ist ein ungeheuer hoher Gegenwert. So langsam glaube ich, dass eher die Schwester die A...karte gezogen hat mit dieser Schenkung.

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#19
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

So nun noch mal die Zusammenfassung, Schwägerin ist Besitzerin, Freundin hat mit unserer Tochter kostenloses Wohnrecht, Anteilsmäßig müssen Heizkosten und sonstige Kosten gezahlt werden. So wie ich das jetzt verstanden habe, muss ich wir keine Miete oä Zahlen, das es eine Hauskasse geben muss, ist auch klar, denn es kann ja immer was kaputt gehen..... Hätte da an 100 - 150 Euro gedacht.

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#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
das es eine Hauskasse geben muss, ist auch klar, denn es kann ja immer was kaputt gehen.....

Natürlich sollte jeder, der ein Haus besitzt Rücklagen haben/bilden, aber nach augenblicklichem Kenntnisstand ist dafür allein die Schwester zuständig. Es kann natürlich sein, dass in der Schenkungsvereinbarung etwas anderes steht, aber das wissen wir ja nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
also ihr Schwager will explizit von mir die 350 Euro,
Dann sollte dieser Schwager, besser aber die Eigentümerin (Schwester) mal was zu Papier bringen, damit man hier evtl. lesen kann, was überhaupt Sache ist.
Zitat (von kay1212):
anscheinend an die Schwester komplett übertragen
Wenn die Schwester die Eigentümerin ist, könnte sie nun vielleicht eure Vermieterin sein. Nicht aber der Schwager.

Bitte mal langsam und abwarten, ob was schriftliches kommt. Einfach einfordern--- geht nicht einfach.

Es kann durchaus sein, dass geänderte Eigentumsverhältnisse auch Änderungen in den bisherigen Vereinbarungen mit sich bringen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo Anami, das kostenlose Wohnrecht ist ja schriftlich in der Hausübertragung vereinbart worden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
das kostenlose Wohnrecht ist ja schriftlich in der Hausübertragung vereinbart worden
Für wen? Für deine Freundin und euer Kind.
Zitat (von kay1212):
Ich habe heute vom Schwager, also Mann der Schwester erfahren, das die jetzt Eigentümer sind und ich ab nächsten Monat 350 Euro in eine Haushaltskasse zahlen soll, falls Reparaturen anfallen oder ich Miete zahlen soll.
Solange der Schwager nur was sagt und kein Bevollmächtigter der Hauseigentümerin ist, brauchst du nicht ausrasten oder nervös zappeln. :)

Zitat (von kay1212):
Schwester steht nun im Grundbuch und sie /wir können wohnen .
Wer ist WIR? Ihr 3 im DG? Und die Eltern unten? Die wohnen weiterhin und haben nun auch kostenloses Wohnrecht? Dass die Schwester als neue Eigentümerin dort wohnen kann, ist evtl. logisch?

Da frage ich mal:
- Wer hat denn bisher für das 3FH die Kosten für das Haus getragen?
- Was habt ihr 3 seit 2014 für eure Verbrauchskosten gezahlt?
- Hast du bisher vollkommen umsonst dort gewohnt?
- Was wäre so schrecklich daran, nun dort ein Hausgeld, eine Nutzungsentschädigung, Instandhaltungsrücklage, ein Teil in die Haushaltskasse, ---oder wie man das nennen möchte--- zu bezahlen?

Also bitte abwarten, bis was Schriftliches kommt und du daraus verstehen kannst, warum und wofür du X€ zahlen sollst.
Ganz am Rande: Du könntest trotzdem auch Mieter (oder Untermieter bei deiner Freundin) werden...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn die Schwester die Eigentümerin ist, könnte sie nun vielleicht eure Vermieterin sein.

Bei einem Wohnrecht gibt es keine Vermieter.
Zitat (von Anami):
Für wen? Für deine Freundin und euer Kind.

Ja und? Wenn man ein Wohnrecht hat, darf man jemand bei sich wohnen lassen, auch kostenlos.
Zitat (von Anami):
Wer hat denn bisher für das 3FH die Kosten für das Haus getragen?
- Was habt ihr 3 seit 2014 für eure Verbrauchskosten gezahlt?
- Hast du bisher vollkommen umsonst dort gewohnt?

Inwiefern das bei der Beantwortung der Frage eine Rolle spielen sollte, ist mir ein Rätsel.
Entscheidend ist, was im Schenkungsvertrag steht. Aber das scheint der TE nicht zu wissen, oder er möchte es nicht sagen.
Zitat (von Anami):
Was wäre so schrecklich daran, nun dort ein Hausgeld, eine Nutzungsentschädigung, Instandhaltungsrücklage, ein Teil in die Haushaltskasse, ---oder wie man das nennen möchte--- zu bezahlen?

Was ist das für eine seltsame Frage! Es geht um Geld, das man entweder zahlen muss oder auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Es geht wahrscheinlich eine Hintertür zu finden um das kostenlose Wohnrecht doch finanziell zu umgehen. Wie gesagt, ein Hausgeld ist ja OK, aber nicht 350 Euro, denn an laufenden Kosten beteiligen wir uns dann ja.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Es geht wahrscheinlich eine Hintertür zu finden um das kostenlose Wohnrecht doch finanziell zu umgehen. Wie gesagt, ein Hausgeld ist ja OK, aber nicht 350 Euro, denn an laufenden Kosten beteiligen wir uns dann ja.

Aber dann ist das Thema für dich doch jetzt eigentlich durch. Du musst - nach bisherigem Kenntnisstand - gar nichts zahlen. Wenn du es trotzdem tun willst, dann biete doch einfach die Summe an, die du zu zahlen bereit bist. Fertig.
Und nochmal: ohne die Vereinbarungen genau zu kennen, kommt man rechtlich nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Ich habe das jetzt so verstanden, Freundin hat irgendwie Mietfrei, aber ich soll laut Mann der Schwester meiner Freundin 350 Euro zahlen, sehr Clever ausgedacht
Ob Hinter-oder Vordertür--- ob clever oder falsch verstanden----- ohne Lesbares kann man keine hilfreichen Ratschläge geben. Da bleibt nur Stochern im Nebel.
Gern nochmal: Also bitte abwarten, bis was Schriftliches kommt und du daraus verstehen kannst, warum und wofür du X€ zahlen sollst.
Zitat (von kay1212):
denn an laufenden Kosten beteiligen wir uns dann ja.
Dann? Und bisher noch gar nicht?
-------------------------------------------------
Zitat (von kathi2008):
Entscheidend ist, was im Schenkungsvertrag steht. Aber das scheint der TE nicht zu wissen, oder er möchte es nicht sagen.
Deshalb mein Ratschlag: Bitte keine Panik. ;)
Ob nun das Alter des Kindes von Kay eine größere Rolle spielt als die bisherige Kostenverteilung, darüber braucht man nicht weiter diskutieren.
Kay weiß derzeit nichts und was er schreibt, ist nur Hörensagen und Umherwerfen mit x Begriffen.
Zitat (von kathi2008):
Wenn man ein Wohnrecht hat, darf man jemand bei sich wohnen lassen, auch kostenlos.
Oder man darf Geld verlangen...oder Beteiligung an Kosten oderoder.
Zitat (von kathi2008):
Es geht um Geld, das man entweder zahlen muss oder auch nicht.
Genau, und was ist seltsam daran, zu fragen, WOFÜR ggfls. zu bezahlen wäre?

Ein Fast-Schwager, der dem Kay sagt, ab nächsten Monat zahlst du 350,-, ist nichts, gar nichts.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Bins mal wieder, heute nervte der Schwager meiner Freundin, er will 300 Euro von mir in die Hauskasse oder er will einen Mietvertrag aufsetzen. Das mit dem Haus soll nachträglich noch was geschehen. Wie gesagt Freundin und unsere Tochter haben laut Vertrag ein Lebenslanges Wohnrecht und außer Nebenkosten wie Heizöl , die dann durch die Parteien gehen, ist nichts von einer sogenannten Hauskasse erwähnt worden. Gruß Kay

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7099 Beiträge, 1480x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Bins mal wieder, heute nervte der Schwager meiner Freundin, er will 300 Euro von mir in die Hauskasse oder er will einen Mietvertrag aufsetzen.


Ohne Mietvertrag kein Geld. Alles andere würde ich nicht machen bei der Konstellation.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Die Frage ist ja wie gehabt, gilt das Wohnrecht nicht auch für mich? , da ich ja seit 2014 der Lebenspartner bin oder anders gefragt, was ist bei ca 45-50 qm Dachwohnung, eine sinnvolle Summe, für eine Hauskasse , denn Heizöl usw wird ja durch die Parteien geteilt, Wasser und Strom zahlt jede Partei selber.

-- Editiert von kay1212 am 19.03.2022 15:37

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