Erbrecht als Enkel

14. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gisi123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht als Enkel

Hallo zusammen,

folgende Konstellation:

Mein Opa mütterlicherseits ist vergangenes Jahr verstorbenen, meine Mutter vor 10 Jahren. Meine Mutter hat noch eine Schwester, welche noch lebt.
Im Besitz meiner Großeltern befindet sich wenigstens 1 Haus, dieses wurde angeblich an einen Cousin überschrieben/verkauft/verschenkt...?!
Ob ein Testament existiert weiß ich nicht.

Kann ich als Enkel Erbschaftsansprüche geltend machen?

Lieben Dank vorab für eure Antworten.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Erbschaftsansprüche hängen davon ab, ob es ein Testament gibt. Über das hättest du eigentlich informiert werden müssen. Also vermutlich: ja.
Erste Anlaufstelle ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen: da kann man sich erkundigen, ob ein Testament eingereicht wurde und wenn nicht, einen Erbschein für deine Tante und dich als gleichberechtigte Erben des Opas (wenn er keine weiteren Nachkommen hat oder nur Nachkommen der Tante) beantragen. Für den Erbschein braucht man eine Sterbeurkunde. Also: an die Arbeit.

Mit dem Erbschein kann man dann auch nachforschen, was aus dem Haus geworden ist und was sonst noch so an Nachlass da war. Gegebenenfalls kann man, wenn das Haus kurz vorn Tod verschenkt wurde, eventuell Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Aber dazu muss man erst mal sehen wie der Nachlass überhaupt aussieht. Der Erbschein ist die Urkunde, mit der alles anfängt.

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