Erbrecht als Großnichte

23. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bitterlemon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht als Großnichte

Hallo,

ich hab da eine Frage.
Ich habe eine Großtante die iwann etwas hinterlassen wird.
Als Hinterlassene bleiben bei ihr nurnoch meine Mama (als Nichte) und ich (als Großnichte), weitere Angehörige gibt es nichtmehr.

Nun hat meine Mama vor ca. 10 Jahren wieder geheiratet. Er hat auch eine Tochter mit Mann und Kind. Ich selbst habe einen Sohn, keinen Partner.
Nun ist das Verhältnis zu meiner Großtante nicht das Beste. Aber das hat seine Gründe. Das Verhältnis zu meiner Mutter und ihrem Partner ist viel besser.

Jetzt meine Frage, wie sich evtl Pflichtanteile prozentual verteilen?
Bekommt der Ehemann meiner Mutter etwas vererbt und bekommt auch die Tochter mit Familie etwas?
Wie werden ich und mein Sohn berücksichtigt?
Ich weiss, das vor Jahren einmal etwas über ein Testament erzählt wurde, ich und mein Sohn, sollen ein Haus erben. Ob das noch der Fall ist, weiss ich aber nicht.
Ich weiss aber, dass meine Großtante sich über sowas sehr gut informiert und mit Sicherheit ein Testament aufsetzen wird.
Darüber kann ich allerdings nichts sagen, daher die Frage, wie der Pflichtanteil geregelt wird.

Freundliche Grüße
Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Pflichtteilansprüche bestehen nicht. Wenn Ihr nicht testamentarisch berücksichtigt seid, bekommt Ihr nichts.

wirdwerden

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#2
 Von 
Bitterlemon
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm da habe ich anderes gelesen. Zumindest meine Mutter wäre Erbin 2. Folge. Also wenn niemand mehr da ist, dann bekommt sie als Nichte quasi alles.
Wie steht es denn mit ihrem Mann?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Bitterlemon):
Hm da habe ich anderes gelesen.

Ich habe gelesen, dass die Tante ein Testament errichtet hat. :wink:
Zitat:
Zumindest meine Mutter wäre Erbin 2. Folge. Also wenn niemand mehr da ist, dann bekommt sie als Nichte quasi alles.
Wie steht es denn mit ihrem Mann?

Ja und? Wenn ein Testament vorhanden ist, gilt dieses. Ein Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) besteht nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Bitterlemon):
Zumindest meine Mutter wäre Erbin 2. Folge


Richtig, die Mutter wäre gesetzliche Erbin 2. Ordnung, hätte aber keine Pflichtteilsansprüche.

Die Großnichte hat dagegen keine gesetzlichen Erbansprüche und auch keinen Pflichtteilsanspruch.

Zitat (von Bitterlemon):
Also wenn niemand mehr da ist, dann bekommt sie als Nichte quasi alles.


Nur, wenn es kein anderslautendes Testament gibt.

Zitat (von Bitterlemon):
Wie steht es denn mit ihrem Mann?


Der hat keine Ansprüche.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn allerdings die Erbin nach Erhalt des Erbes vor ihrem Mann stirbt, noch etwas vom Erbe da ist, dann erbt er.

wirdwerden

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn allerdings die Erbin nach Erhalt des Erbes vor ihrem Mann stirbt, noch etwas vom Erbe da ist, dann erbt er.


Vielleicht.

Das Erbe gehört dann zum Nachlass der Mutter und dafür gilt dann die Erbfolge bezüglich der Mutter. Gesetzlich erben dann Ehemann und Tochter zu je 50%. Beide haben dann auch einen Pflichtteilsanspruch für den Fall, dass sie testamentarisch enterbt werden.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

hh, hast recht, ich hab es zu verkürzt dargestellt. Ich wollte nur erklären, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen der Ehemann der Mutter eben auch vom Erbe der Großtante priofitiert.

wirdwerden

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