Guten Tag,
habe folgendes Problem:
Nun eine Großtante ist gestorben und hab ihr gesamtes Vermögen zu jeweils 50% an zwei Nichten vererbt. Die Schwester von der Großtante hat ihr Erbe bereits ausgeschlossen. Nun meine Frage:
Das Amtsgericht hat auch andere Nichten und Neffen angeschrieben, die nicht im Testament bedacht sind. Wie kann das sein? Erben die jetzt auch? Soviel ich weiß dürften die nichts bekommen, aber dann verstehe ich das Amtsgericht nicht?! Würde mich über eine Nachricht freuen.
MfG Bob
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Erbrecht bei Nichten und Neffen
11. November 2010
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Frage vom 11. November 2010 | 20:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht bei Nichten und Neffen
#1
Antwort vom 12. November 2010 | 17:43
Von
Status: Unbeschreiblich (50252 Beiträge, 17588x hilfreich)
Das Nachlassgericht schreibt im Regelfall alle gesetzlichen Erben an, um ihnen Gelegenheit zu geben das Testament und die damit für sie verbundene Enterbung zu prüfen.
Das ist reine Formsache und führt nicht dazu, dass der Inhalt des Testamentes nicht anerkannt wird.
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