Erbrecht bei Stiefkind

7. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Micky01_de
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)
Erbrecht bei Stiefkind

die Mutter meiner Frau hatte neu geheiratet und wohnte in einem Haus, was der Mutter des Mannes gehörte. Die Mutter des Mannes ist dann vor Jahren gestorben und nach Aussage des Mannes, was er mir persönlich gesagt hatte komplett auf ihn übertragen worden.
Er wollte das anschließend auf Eheleute eintragen lassen, aber dazu ist es nicht mehr gekommen, weil er ca. 3 Monate spöter ebenfalls gestorben war.
Die Mutter meiner Frau, also die Ehefrau hatte dann dieses Haus auf den ältesten Bruder übertragen für ein Lebenslanges Wohnrecht.
Meine Frau, ist ja nun praktisch die Steiftochter des Mannes. Sie wurde weder informiert, noch berücksichtigt, sie wurde erst Jahre später darüber von der Mutter informiert.
Wie sieht denn da jetzt die Rechtslage aus? Hätte meine Frau nicht ein Teil es Hauses erben müssen? Wenn ja, wie hoch wäre ihr Erbteil gewesen?
Über ein Testament ist uns nichts bekannt.
Als meine Vater gestorben war, war das Haus auf Eheleute eingetragen. Von der Hälfte ein viertel war mein Erbteil, auch weil es kein Testament gab.
Wie hoch wäre das Erbteil dann von meiner Frau? Ich weiß, das es vor zig Jahren eine Gesetztesänderung gab, das Stiefkinder genauso berücksichtigt werden müssen, wie leibliche Kinder.
Also wäre das nicht die Hälfte vom Haus für meine Frau? Oder hätte ihr nur ein Pflichtteil zu gestanden? Also ein Viertel vom Haus?

Ich frage es deswegen, die Mutter meiner Frau ist nun auch leider gestorben.
Und der Bruder, der das Haus überschrieben bekommen hatte, hatte am gleichen Tag die Schlösser vom Haus ausgetauscht. Wir kommen also nicht mehr an die persönlichen Sachen meiner Schwiegermutter. Das darf der "neue" Besitzer aber eigentlich doch gar nicht, oder? Er muß meiner Frau doch eigentlich, bis alles geregelt ist, ihr Zutritt ins Haus zu gewähren, oder?


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Hätte meine Frau nicht ein Teil es Hauses erben müssen?


Nein, gegenüber dem Stiefvater ist Deine Frau nicht erbberechtigt. Jetzt kann Deine Fraunur das erben, was noch alsNachlass vorhanden ist. Das Haus gehört nicht dazu. Ob ggf. ein Pflichtteilergänzungsnaspruch auf das Haus besteht, müsste für den Einzelfall geprüftwerden.

quote:
Ich weiß, das es vor zig Jahren eine Gesetztesänderung gab, das Stiefkinder genauso berücksichtigt werden müssen, wie leibliche Kinder.


Seit 1998 sind nicht eheliche Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder sind und waren noch nie gesetzlich erbberechtigt.

quote:
Das darf der "neue" Besitzer aber eigentlich doch gar nicht, oder? Er muß meiner Frau doch eigentlich, bis alles geregelt ist, ihr Zutritt ins Haus zu gewähren, oder?


Nein, das muss er nicht, da es sein Haus ist. Es besteht aber ein Herausgabeanspruch auf den Nachlass der Schwiegermutter.


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#2
 Von 
Micky01_de
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)

Jetzt ist das auch so, das die Nichte der Mutter meiner Frau, die Beerdigung ausrichtet. Meine Frau ist aber doch Erbe des Nachlaßes, oder? Es soll aber ein Testament geben bzw. Tetamentarisch festgelegt worden sein, wie die Mutter beerdigt wird und von wem. Das ist aber doch ein Unterschied,oder?
Soll heißen, eine testamentarische festlegung regelt nicht den Nachlass der Mutter, oder?
Meine Frau wird meiner Meinung hier aber total über den Tisch gezogen, weil sie hat weder Zugriff auf das Konto der Mutter, was ich als normal empfinde, weil die Tochter.
Dier Nichte hat aber alles. Es gibt auch ein Sparbuch, das für unsere Kinder ist und wir wissen weder,ob es noch da ist, oder sogar schon leergeräumt ist.



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#4
 Von 
guest-12308.11.2010 10:35:04
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)


quote:
Die deutsche Sprache scheint für Micky überhaupt eine Fremdsprache zu sein.


Was hat das mit dem Thema zu tun, welchen Mehrwert hat diese Aussage und was hat das in einem juristischen Forum zu suchen?

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
und was hat das in einem juristischen Forum zu suchen?


Genau, nichts. Es ist halt nur wieder unser heiß geliebter selbsternannter Deutschprofessor. Wie oft wurde der eigentlich schon aus dem Forum gekickt?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12308.11.2010 10:35:04
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich muss auch sagen , dass das alles hier wirklich sehr verworren dargestellt ist. Trotzdem will ich den Versuch waren, einige Fragen ansatzweise zu beantworten. Die Aussage, dass Deine Frau gegenüber ihrem Stiefvater nicht erbberechtigt ist, trifft 100 % zu. So , wie Du schreibst, hat Deine Schwiegermutter nach dem Tod ihres Mannes , das Haus komplett geerbt. Sie hat dann dieses Haus,gegen ein lebenslanges Wohnrecht auf ihren ältesten Sohn übertragen.
Deine Frau ist Erbin nach ihrer Mutter. Das heißt, dass alles , was bei deren Tod als Nachlass vorhanden war, Konten, Bargeld, Schmuck etc, zum Erbe gehört. Wenn ein Testament vorhanden ist, dann muss es beim Nachlassgericht eingereicht und dort eröffnet werden. Deine Frau hat auf jeden Fall einen Pflichteilsanspruch .
Wenn das Haus innerhalb der letzten 10 Jahre dem Sohn überschrieben wurde, dann könnte hier ein Pflichtteilergänzungsanspruch bestehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12308.11.2010 14:49:16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Micky01_de
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich sehe, ich hab mich wohl zu komliziert ausgedrückt. Ich will es vereinfachen:
1. Schwiegermutter lebte in 2. Ehe mit ihrem neuen Mann, also der Stiefschwiegervater meiner Frau, in einem Haus, was der Stiefoma meiner Frau gehörte. die ist Januar 2000 verstorben und der Aleinerbe war der Schwiegervater.
2. Der ist ca. 3 Monate später verstorben. Meine Schwiegermutter hat das Haus geeerbt. Die Geschwister des Schwiegervaters hatten keinen Anspruch auf das Haus, da sie alle ihr Erbe schon hatten.
3.Meine Schwiegermutter hat es anschließend an den ältesten Bruder des Schwiegervaters, also der Bruder ihres verstorbenen 2. Ehemannes, überschrieben für ein lebenlanges Wohnrecht. Meine Frau hat keine Geschwister.
4. Jetzt ist die Schwiegermutter gestorben und eine Cousine meiner Frau soll angeblich testamentarisch festgelegt, die Schwiegermutter beerdigen.
5. Die Cousine lehnt sich unserer Meinung, also von meiner Frau und mir, etwas zu weit aus dem Fenster.
6. Zur Zeit ist es so, das wir, meine Frau und ich , keinen Zugang zu den persönlichen Sachen der Schwiegermutter haben.

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-- Editiert am 08.11.2010 15:14

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#11
 Von 
guest-12310.11.2010 17:04:27
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Wieso verlangt Deine Frau nicht zu erst einmal Einsicht in das angebliche Testament ihrer Mutter ? Wenn es ein Testament gibt, das sie enterbt, hat sie immer noch einen Pflichtteilsanspruch. Bei der Geschichte würde ich einen Fachanwalt für Erbrecht einschalten und zwar schnellstmöglich.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12310.11.2010 17:04:27
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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