Erbrecht bei Stiefmutter

24. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
solfan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbrecht bei Stiefmutter

Bin verwitwet und habe einen Sohn als Alleinerben. Besitze eine Eigentumswohnung und etwas Vermögen. Ich möchte nun eine Frau heiraten, die keine direkten Erben hat.
Im Falle meine Ablebens soll nun sichergestellt sein, dass meine Frau zumindest bei der Wohnung als halbe Eigentümerin eingetragen wird um damit ein lebenslanges Wohnrecht zu haben. Beim Ableben meiner Frau soll dann aber wieder der ganze Besitz an meinen Sohn gehen.
Wie sollte man das am besten regeln?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Sie vererben die Wohnung testamentarisch dem Sohn und legen gleichzeitig fest, daß Ihre Gattin ein lebenslanges Wohnrecht darin hat. Alternativ setzen Sie Ihre künftige Frau als Vorerbin der Wohnung und den Sohn dann als Nacherben ein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte man das am besten regeln?

Man geht zum Notar und dieser setzt das Gewünschte rechtssicher auf. Die Kosten für das Testament heben sich übrigens in etwa auf, da im Erbfall kein Erbschein benötigt wird.
Zitat:
Im Falle meine Ablebens soll nun sichergestellt sein, dass meine Frau zumindest bei der Wohnung als halbe Eigentümerin eingetragen wird um damit ein lebenslanges Wohnrecht zu haben.

Als Miteigentümer hat man nicht automatisch ein Wohnrecht, sondern alle Eigentümer der Immobilie müssen sich einigen.

-- Editiert von cruncc1 am 24.06.2018 17:15

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
solfan
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die Tipps. Hatte schon mal einen Notar befragt, aber wirklich sinnvolles habe ich da nicht erfahren. Der hatte nur Interesse das Vermögen zusammen zu rechnen für die Beratungsrechnung. War daher etwas enttäuscht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich würde ebenfalls eine der beiden von muemmel vorgeschlagenen Varianten empfehlen

a) Erbe an Sohn mit Wohn- oder Nießbrauchrecht für Stiefmutter bedeutet, dass der Sohn nach Deinem Tod bereits Eigentümer ist und dadurch mindestens gewisse Instandhaltungskosten tragen muss. Für Änderungen und Umbauten am Haus ist dann der Sohn zuständig. Das Eigentum am Haus erhält der Sohn in jedem Fall. Das Nießbrauchrecht ist mit mehr Rechten und Pflichten für die Stiefmutter verbunden im Vergleich zum Wohnrecht.

b) Bei Vorerbe/Nacherbe wird die Stiefmutter zunächst vollwertige Eigentümerin mit der Ausnahme, dass sie das Haus nicht verkaufen oder auch nur beleihen kann. Die Stiefmutter muss dann sämtliche Kosten tragen. Dafür besteht die Gefahr, dass das Haus für die Pflege der Stiefmutter eingesetzt wird.

Beide Varianten haben also Vor- und Nachteile, so dass man sich gut überlegen muss, welche Variante denn bevorzugt wird.

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