Erbrecht bei getrennten Ehepartnern

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sarah1982
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbrecht bei getrennten Ehepartnern

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Mein Mann und ich leben seit einem Jahr getrennt, haben jedoch aus finanziellen Gründen noch nicht die Scheidung eingereicht. Wir haben per Notar die Trennung festgelegt, mein Mann ist bereits aus dem Grundbuch (Eigentumswohnung gehört also mir) und mein Mann hat sich bereits ein neues Haus gekauft.

Im Fall, dass mir etwas passieren würde.... Würde mein Mann trotzdem noch seinen Pfllichtanteil erben, trotz wir die Trennung notariell beglaubigen haben lassen?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8335 Beiträge, 4582x hilfreich)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1933.html

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#2
 Von 
fb486630-82
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein gesetzliches Erbrecht des Ehegatten erlischt bereits dann, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls die Voraussetzungen für eine Scheidung vorgelegen haben und der Erblasser die Scheidung selber beantragt oder ihr jedenfalls zugestimmt hat, § 1933 BGB .

Wenn ihr Kinder habt, könnte dein Mann dennoch indirekt erben, wenn die Kinder minderjährig sind und er die Verantwortung auf das Erbe bis zum 18 Lebensjahr hat. Was in der Zwischenzeit mit dem Geld passieren kann, weiß man nie.

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#3
 Von 
Sarah1982
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Sowas hatte ich schon gelesen. Aber ist bei einer notariellen Beglaubigung die Voraussetzung einer Scheidung erfüllt?

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#4
 Von 
fb486630-82
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sowas ist schon ein komischer Fall, mal lässt sich vom Notar bestätigen dass man sich trennen will aber die Scheidung wird nicht eingereicht. Vielleicht solltest du mal zum Thema: Trennungsfolgenvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung. Habt ihr in der Ehe ein gemeinsames Testament gemacht gehabt? Dann muss dieses auch wieder aufgehoben werden ansonsten gibt es Probleme im Erbfall.

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#5
 Von 
Sarah1982
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, wir hatten kein gemeinsames Testament.

Wir haben die Scheidung noch nicht eingereicht, da keiner von uns beidem momentan ca. 1.500 EUR dafür hat :-/

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#6
 Von 
fb486630-82
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja. Kredit ist heutzutage so billig zu bekommen. Für denjenigen, wer weniger Einkommen hat, ist eine hinausgezögerte Scheidung vom Vorteil, da die Rentenpunkte 50/50 während der Ehezeit geteilt werden. Und es zählt der Zeitpunkt, wann die Scheidung bei Gericht eingereicht wurde. Wenn man sich noch versteht und das Einkommen ungleichmäßig ist, kann eine hinausgezögerte Scheidung auch ein kleiner Vorteil noch sein, da die Einteilung Steuerklasse 3 und 5 bei der Einkommensteuererklärung Steuer nach Splittingtabelle dann am Ende mehr abwirft.
Wenn ich jedoch wesendlich mehr verdienen würde, würde ich mich schleunigst scheiden lassen, da mit jeden Monat meine Rentenpunkte auch geteilt werden.

-- Editiert von fb486630-82 am 21.03.2018 14:20

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8335 Beiträge, 4582x hilfreich)

Zitat:
Sowas hatte ich schon gelesen. Aber ist bei einer notariellen Beglaubigung die Voraussetzung einer Scheidung erfüllt?

Nein!
Zitat:
Ja sowas ist schon ein komischer Fall, mal lässt sich vom Notar bestätigen dass man sich trennen will aber die Scheidung wird nicht eingereicht.

Ich denke, dass damit eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Übertragung der Immobilie gemeint ist. Ein Trennungsbestätigung beim Notar gibt es nicht.

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