Erbrecht bei vorzeitiger Schenkung

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Totti007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht bei vorzeitiger Schenkung

Hallo,

der 81 jährige Lebensgefährte (nicht verheiratet) meiner Oma bietet mir die Möglichkeit sein Haus (Wert ca 125T €) zu einm Preis von 80T € zu verkaufen!
Für eine Finanzierung bei der Bank ist Eigenkapital nötig!
Mein Bankberater meinte, wenn mein "opa" mir 20.T als Wert vom Haus schenkt, würde es als Eigenkapital angesehen werden!
Wie sieht das nun mit dem Erbrecht aus?
"Opa" selbst hat weder Frau mehr noch Kinder, aber Schwester und Bruder, derletztere einen Neffen, welcher das Haus bei Ableben erben sollte! Nun aber brauch "Opa" Kapital für sein Pflegebedürfnis, und somit soll das Haus verkauft werden...an mich!
Ich würde gerne wissen, ob das Erbrecht irgendwelche Konsequenzen bei Ableben in den nächsten 10 Jahren im Bezug auf diese Schenkung hat und wenn welche!?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Diese 10 Jahre beziehen sich auf Pflichtteilergänzungsansprüche.
Pflichtteilsansprüche haben aber nur Ehegatten, Kinder oder Eltern folglich können die Geschwister bzw. deren Kinder keine Forderungen aus vergangenen Schenkungen stellen.
Du bekommst aber 45.000 € geschenkt, damit ist evtl. Schenkungssteuer zu zahlen.

Kleine Hexe

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Totti007
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!
Kenne mich halt kaum mit Erbrecht aus!
Der max Verkehrswert liegt lt Bankberater bei 125T. Der Kaufpreis würde dann aber nur 100T. laufen. 20T Eigenkapital würde für die Fianzierung reichen!
Mfg

0x Hilfreiche Antwort

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