Erbrecht der Halbbrüder

8. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Ralf1958
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbrecht der Halbbrüder

Mein Vater (2005 verstorben)hatte in der ersten Ehe
2 Söhne. Ich bin aus der 2. ehe meines Vaters.
Selbst habe ich keine Kinder, meine Mutter lebt noch,vh.
Wer erbt wenn ich sterbe?



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn Du stirbst, dann erbt Deine Mutter 50% und Deine beiden Halbbrüder je 25%.

Die Halbbrüder kannst Du testamentarisch vollständig enterben, da sie keinen Pflichtteilsanspruch haben. Deine Mutter hat dagegen einen Pflichtteilsanspruch und bekommt daher mindestens 25%.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ralf1958
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

vh steht für verheiratet, ich nehme an dass meine Frau auch ewas bekommt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Dann sollte man keine Abkürzungen benutzen, die keiner erkennt:-). ohne Testament - deine Frau und Mutter je die Hälfte, mit Testament, Frau 75 / Mutter 25 Prozent. wenn deine Mutter nicht meh lebt, kannst du deiner Frau alles - mit Testament zukommen lassen. Eventuell jetzt schon schreiben "Meine Ehefrau erbt alles", dann brauchst du es nicht ändern, falls deine Mutter mal stirbt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Antwort von TiA ist hinsichtlich der Erbquoten falsch (Ohne Testament: Ehefrau 75%; mit Testament: Ehefrau 100% da ein Pflichtteil kein Erbteil ist).

Da es sich aber offenbar nicht um die Ehefrau, sondern um einen eingetragenen Ehepartner handelt, siehe meine Antwort im Parallelthread von Ralf1958.

quote:
wenn deine Mutter nicht meh lebt, kannst du deiner Frau alles - mit Testament zukommen lassen.


Man kann die Ehefrau oder den eingetragenen Lebenspartner natürlich auch dann als Alleinerben einsetzen, wenn die Mutter noch lebt. Die Mutter wäre dann enterbt und hätte Anspruch auf den Pflichteil.

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