Erbrecht des Enkels

20. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Maverick91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbrecht des Enkels

Hallo,

Zur Sachlage:

Ich Enkel des verstorbenen Grossvaters väterlicherseits muss leidergottes um mein Erbe streiten.

Fakten:

Mein leiblicher Vater ist einzelkind, enterbt (ich weiss Pflichtteil) und auch behöhrdlich unauffindbar

Die Frau meines Grossvaters ist nur angeheiratet und die Mutter meines Vaters bereits verstorben

Mein Grossvater wurde vor ca 10 Jahren durch einen mysteriösen Treppensturz aus dem dritten Stock vermutlich für eingeschränkt Zurechnungsfähig erklärt.

Ich weiss dass bis vor 10 Jahren ein Testament existiert hat, das jedoch mehrmals geändert wurde und das jegliche verwandte meines Grossvaters ebenfalls sofern sie noch leben enterbt wurden.

Die Frau meines Grossvaters sagte kurz nach seinem Tod zu mir und ich zitiere "wenn du volljährig bist bekommst du vom Opa ein Haidengeld" was darauf schliessen lässt das ein Testament existiert. Nun seitdem ich vor einem halben Jahr volljährig geworden bin verweigert mir die Frau jeglichen Kontakt aus völlig banalen Gründen deshalb ist der Dialog mit ihr über die Sachlage nicht möglich.

Nun meine Frage:
Ensteht aus dieser besonderen Situation ein Pflichtanteil für mich oder habe ich nur auf Testaments Basis einen Erbanspruch? Wenn ja wie erhalte ich Einsicht in die Dokumente bzw. wer hat Auskunftspflicht?

Danke im Vorraus!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Die Frau meines Grossvaters ist nur angeheiratet und die Mutter meines Vaters bereits verstorben.#
:???:

#Nun meine Frage:
Ensteht aus dieser besonderen Situation ein Pflichtanteil für mich oder habe ich nur auf Testaments Basis einen Erbanspruch?#
Wenn dein Vater noch lebt, hast du keine Erb- oder Pflichtteilsansprüche.

-- Editiert am 20.06.2010 22:22

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#2
 Von 
Maverick91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

>Erbrecht des Enkels#Die Frau meines Grossvaters ist nur angeheiratet und die Mutter meines Vaters bereits verstorben.#

Das heisst das die leibliche Mutter meines leiblichen Vaters verstorben ist und die Frau meines Grossvaters nur angeheiratet ist und damit nicht die Mutter meines leiblichen Vaters ist.

Oh mein Gott... ich hoffe das das mehr oder weniger verständlich ist.


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#3
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Wenn dein Vater noch lebt, hast du keine Erb- oder Pflichtteilsansprüche.


Das stimmt nur bedingt: wenn ein Testament zu seinen Gunsten vorgelegen haben sollte, kann er sehr wohl Erbe sein. Mein Tip: Zum zuständigen Amtsgericht gehen und feststellen lassen, wer geerbt hat. Dazu brauchst du natürlich den Sterbetag und den Geburtstag des Opas.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

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#4
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Interessant könnte sein, ob der Großvater mit seiner 1. Ehefrau (deiner Oma) ein gemeinsames Testament hatte, das z.B. deinen Vater oder die Enkelkinder als Erben benannte (Berliner Testament). Sollte so eins vorliegen, kann es sein,dass der Opa trotz zweiter Ehe kein neues Testament erstellen konnte.

Was ist eigentlich mit deiner Erziehungsberechtigten? Hat die damals beim Tod des Opas etwas gemacht? Evtl. Erbanspruch angemeldet? Und du erinnerst dich tatsächlich daran, dass jemand zu einem Achtjährigen gesagt hat "wenn du Volljährig bist, dann erbst du ein Heidengeld". Für einen Achtjährigen sind schon € 100,- viel.

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#6
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)


quote:
Nun seitdem ich vor einem halben Jahr volljährig geworden bin verweigert mir die Frau jeglichen Kontakt aus völlig banalen Gründen deshalb ist der Dialog mit ihr über die Sachlage nicht möglich.

Gut eingefädelt! Wahrscheinlich ist das Erbe der Grund, daß sie mit dir keinen Kontakt haben will, (oder nur eingeschränkten)!
Es führt kein Weg dran vorbei: erst einmal zum zuständigen Amtsgericht, um zu sehen, an wen seinerzeit ein Erbschein ausgegeben wurde. Kannst ja dann hier nochmal berichten. :sweat:

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maverick91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Spruch mit dem Haidengeld kam erst als ich bereits 16 war und ich weiss das es sich wohl um einen sechstelligen Betrag handelt deswegen darf ich mir keinerlei Fehler leisten und Vorbereitung ist alles.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Du musst als erstes heraus bekommen, ob dein Name im Testament vorkam. Wenn es tatsächlich eine sechsstellige Summe ist - würde da nicht das Vormundschaftsgericht mit eingeschaltet um deine Erbansprüche zu wahren? Zum Erbzeitpunkt warst du ja noch minderjährig.

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"sika0304"

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