Guten Abend,
Ich habe eine Frage. Ich habe mich schon durch etliche Foren gelesen, eine Vermutung habe ich bereits, allerdings ist es für einen Laien nicht ganz einfach zu verstehen.
Meine Oma und Opa haben definitiv ein Testament, da es sich um eine beachtliche Summe geht.
Mein Vater ist vor einem Jahr verstorben. Mein Vater war eines von 3 Kindern.
Meine Tante und Onkel leben noch.
In den Foren lese ich nämlich immer, dass das eine besondere Situation ist, weil wenn Kinder 1ter Generation vorhanden sind, bzw. Ein Testament
vorhanden ist, erstmal die Kinder des Erblassers erben.
Meine Frage ist, ob ich dadurch, da mein Vater verstorben ist, ein Erbrecht habe, bzw. auf einen Pflichtanteil?
Erbrecht des Großvaters Enkel
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:In den Foren lese ich nämlich immer...
Ich lese das eigentlich nirgendwo.
Zitat:Meine Frage ist, ob ich dadurch, da mein Vater verstorben ist, ein Erbrecht habe, bzw. auf einen Pflichtanteil?
Du trittst an die Stelle Deines Vaters, d.h. Du erbst das, was eigentlich Dein Vater geerbt hätte.
Deine Großeltern haben ein Testament, daher greift die gesetzliche Erbfolge nicht. Es erben die Personen, die darin bedacht sind und das müssen nicht die Kinder sein.
Erben die Kinder laut Testament nichts, können sie einen Pflichtteil geltend machen ([link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html]§ 2303 BGB
[/link]). Da dein Vater bereits verstorben ist, kannst du den Pflichtteil geltend machen (§ 2309 BGB
).
Wenn du wissen möchtest, ob du (bzw. dein Vater) im Testament bedacht wurdest oder du nur einen Pflichtteil geltend machen kannst, musst du deine Großeltern fragen. Entgültige Sicherheit bringt dir das aber auch nicht, denn deine Großeltern können ihr Testament jederzeit ändern.
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