Erbrecht des Großvaters Enkel

27. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go518480-73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht des Großvaters Enkel

Guten Abend,

Ich habe eine Frage. Ich habe mich schon durch etliche Foren gelesen, eine Vermutung habe ich bereits, allerdings ist es für einen Laien nicht ganz einfach zu verstehen.
Meine Oma und Opa haben definitiv ein Testament, da es sich um eine beachtliche Summe geht.
Mein Vater ist vor einem Jahr verstorben. Mein Vater war eines von 3 Kindern.
Meine Tante und Onkel leben noch.

In den Foren lese ich nämlich immer, dass das eine besondere Situation ist, weil wenn Kinder 1ter Generation vorhanden sind, bzw. Ein Testament vorhanden ist, erstmal die Kinder des Erblassers erben.

Meine Frage ist, ob ich dadurch, da mein Vater verstorben ist, ein Erbrecht habe, bzw. auf einen Pflichtanteil?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
In den Foren lese ich nämlich immer...


Ich lese das eigentlich nirgendwo.

Zitat:
Meine Frage ist, ob ich dadurch, da mein Vater verstorben ist, ein Erbrecht habe, bzw. auf einen Pflichtanteil?


Du trittst an die Stelle Deines Vaters, d.h. Du erbst das, was eigentlich Dein Vater geerbt hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Deine Großeltern haben ein Testament, daher greift die gesetzliche Erbfolge nicht. Es erben die Personen, die darin bedacht sind und das müssen nicht die Kinder sein.
Erben die Kinder laut Testament nichts, können sie einen Pflichtteil geltend machen ([link=https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html]§ 2303 BGB [/link]). Da dein Vater bereits verstorben ist, kannst du den Pflichtteil geltend machen (§ 2309 BGB ).

Wenn du wissen möchtest, ob du (bzw. dein Vater) im Testament bedacht wurdest oder du nur einen Pflichtteil geltend machen kannst, musst du deine Großeltern fragen. Entgültige Sicherheit bringt dir das aber auch nicht, denn deine Großeltern können ihr Testament jederzeit ändern.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.121 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen