Erbrecht für nichtadoptiertes Kind

23. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
M.Bouillon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht für nichtadoptiertes Kind

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Mein Bruder und ich wären Alleinerben.

Mein leiblicher Vater ist verstorben,meine nicht leibliche Mutter lebt noch.
Sie hat mich nicht adoptiert.

Mein Bruder ist also das leibliche Kind beider,ich nicht.

Er möchte mich auszahlen,dafür das Haus meiner nicht leiblichen Mutter,die mich nicht adoptiert hat,bei Ihrem Tod sein Eigen nennen.

Was steht mir zu?
Wie gehe ich am Besten vor?


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Gibt es ein Testament?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Du solltest zuerst klären, was dir zur Zeit schon gehört: Hat euer Vater ein Testament gemacht?
Falls nein, dann bildest du zusammen mit deinem Bruder und deiner nicht leiblichen Mutter eine Erbengemeinschaft.
Wenn z.B. das Haus deinem Vater alleine oder den Eheleuten zusammen gehört hat (kann man im Grundbuch nachsehen), dann gehört dir un deinem Bruder bereits jetzt schon ein Anteil am Haus. Diesen Anteil kannst du deinem Bruder verkaufen, wenn du willst.
Falls die Mutter kein Testament macht, kannst du von ihr nichts erben, da du nicht ihr Kind bist.

Falls der Vater ein Testament gemacht hat, kann dort etwas geregelt sein, was die Situation wieder ganz anders aussehen läßt. In diesem Fall solltest du mit einer Kopie des Testamentes zu einem Anwalt gehen und dich dort beraten lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

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