Hallo,
ein Ex-Freund hat mich als Begünstigte seiner Kapital-Lebensversicherung eingesetzt. Alleinerbin ist seine Tochter (noch 17). Ihr Anwalt meinte nun, dass ich nur Anrecht auf die Zeit des Zusammenlebens hätte. (schon ca. 18 J. her)
Denke, dass dies ein Bluff war.
Aber trotzdem: Kann mir hier jemand sagen, ob die Tochter mir dieses Erbe streitig machen kann ? Es ist kein hoher Betrag, dennoch möchte ich Ärger vermeiden.
Vielen Dank im voraus für eure Tipps & liebe Grüße
freche Hex
Erbrecht in Bezug auf Lebensversicherung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Warum stehst Du bei einem Ex- Freund noch als Begünstigte in der Lebensversicherung? Die Trennung kann in diesem Zusammenhang nach meienr Kenntnis durchaus zu einem Problem führen.
Hallo hh,
wir haben damals beide eine gegenseitige Versicherung abgeschlossen. Ich habe danach geheiratet und dies geändert und er.... welche Gründe er auch immer hatte, hat´s so gelassen.
Warum kann es zu Problemen führen ?
viele Grüße
-- Editiert von FrecheHex am 19.09.2006 10:13:58
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Weil man bei der Sachlage wohl davon ausgehen muss, dass Du irrtümlich als Berechtigte in der LV stehst.
Die Bezugsberechtigung ist dann aber wegen Irrtum anfechtbar.
Das ist eine durchaus komplizierte Rechtslage, bei der ich mich nicht festlegen möchte, wie ein Gericht tatsächlich entscheiden würde.
Tendenziell würde ich jedoch erwarten, dass Dir von der Lebensversicherung gar nichts zusteht, auch nicht irgendein Anteil aus der Zeit des Zusammenlebens.
--- editiert vom Admin
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