Ein Mann verstirbt und hinterlässt eine 11-jährige Tochter.
Mit der Mutter des Kindes war er nie verheiratet, und lebte schon seit Jahren von ihr getrennt.
Ansonsten gibt es als Angehörige nur noch eine Schwester des Mannes.
Die Tochter ist ja nun erstmal Erbin. Aber wer darf bestimmen wie und wo die Beisetzung stattfindet? Wer darf in die Wohnung des Verstorbenen (der alleine lebte) und beispielsweise Papiere und Unterlagen sichten, um beispielsweise zu schauen ob Versícherungen vorhanden sind?
Erbrecht minderjähriges Kind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Woher kommt denn die Erkenntnis, dass die Tochter Erbin ist?
wirdwerden
Die Tochter ist das leibliche Kind und auch anerkannt.
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Ja und? Er könnte die Tochter doch enterbt haben. Das wäre als erstes zu klären.
wirdwerden
Die Tochter wurde nicht enterbt!
Die Tochter wurde nicht enterbt!
Schon im Netz gesucht?
https://www.rosepartner.de/minderjaehrige-kinder-erben.html
Diese könnte für das Kind in die Pflichten eintreten, da das Kind noch nicht geschäftsfähig/rechtsfähig ist.ZitatAnsonsten gibt es als Angehörige nur noch eine Schwester des Mannes. :
Ich meine, darüber hat das F-Gericht zu entscheiden.
ZitatAber wer darf bestimmen wie und wo die Beisetzung stattfindet? Wer darf in die Wohnung des Verstorbenen (der alleine lebte) und beispielsweise Papiere und Unterlagen sichten, um beispielsweise zu schauen ob Versícherungen vorhanden sind? :
Das Kind wird durch die sorgeberechtigte Mutter vertreten. Die Schwester sollte sich mit dieser in Verbindung setzen.
ZitatAber wer darf bestimmen wie und wo die Beisetzung stattfindet? :
Die "Bestattungspflichtigen".
Wer das ist (und in welcher Reihenfolge) bitte bei Wikipedia nachlesen, da findet sich unter diesem Stichtwort eine Liste.
Ich komme zum Anfang zurück. Hat man einen Erbschein? Woher weiß man, dass das Kind Erbe ist?
wirdwerden
ZitatHat man einen Erbschein? :
Erbe ist man auch ohne Erbschein.
Zitat:Woher weiß man, dass das Kind Erbe ist?
Vermutlich kennt man die gesetzliche Erbfolge.
ZitatDie "Bestattungspflichtigen". :
Wer das ist (und in welcher Reihenfolge) bitte bei Wikipedia nachlesen, da findet sich unter diesem Stichtwort eine Liste.
In einem Rechtsforum sollte man nicht auf so eine Quelle verweisen, zumal man mit den dort erfolgten Angaben "in der Regel" gar keine Aussage zu der hier aufgeworfenen Fragestellung bekommt.
Richtig wäre daher ein Blick in das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem der Mann gelebt hat. Ohne Kenntnis des Bundeslandes kann die Frage, wer für die Bestattung zuständig ist nicht beantwortet werden.
ZitatIn einem Rechtsforum sollte man nicht auf so eine Quelle verweisen, zumal man mit den dort erfolgten Angaben "in der Regel" gar keine Aussage zu der hier aufgeworfenen Fragestellung bekommt. :
Richtig wäre daher ein Blick in das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem der Mann gelebt hat. Ohne Kenntnis des Bundeslandes kann die Frage, wer für die Bestattung zuständig ist nicht beantwortet werden.
Genau all diese Infos finden sich bei Wikipedia.
Man kann mithin den Text kopieren und mit Quellenangabe hier wiedergeben - oder man verweist darauf, und die Leute lernen, auch ein bißchen selber zu recherchieren.
Ich habe inzwischen herausgefunden, dass für Erbfälle vor dem 15.08.2015 die Staatsangehörigkeit des Erblassers darüber entscheidet, welches Erbrecht anzuwenden ist.
Bei Erbfällen ab dem 15.08.2015 kommt es dagegen auf den Wohnsitz des Erblassers an.
ZitatGenau all diese Infos finden sich bei Wikipedia. :
Die Angaben in Wikipedia sind ungenau und unvollständig. Daher bleibt es dabei, dass ein Blick in das Bestattungsgesetz des Bundeslandes erforderlich ist.
Die hier relevante Frage, ob die Schwester oder die Tochter bestattungspflichtig ist, wird von Wikipedia mit „in der Regel die Schwester" beantwortet. Diese Antwort ist jedoch offensichtlich falsch. Richtig wäre die Antwort „das hängt vom Bundesland ab"
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