Erbrecht minderjähriges Kind

31. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Elbrose
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbrecht minderjähriges Kind

Ein Mann verstirbt und hinterlässt eine 11-jährige Tochter.
Mit der Mutter des Kindes war er nie verheiratet, und lebte schon seit Jahren von ihr getrennt.
Ansonsten gibt es als Angehörige nur noch eine Schwester des Mannes.
Die Tochter ist ja nun erstmal Erbin. Aber wer darf bestimmen wie und wo die Beisetzung stattfindet? Wer darf in die Wohnung des Verstorbenen (der alleine lebte) und beispielsweise Papiere und Unterlagen sichten, um beispielsweise zu schauen ob Versícherungen vorhanden sind?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Woher kommt denn die Erkenntnis, dass die Tochter Erbin ist?

wirdwerden

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#2
 Von 
Elbrose
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Tochter ist das leibliche Kind und auch anerkannt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ja und? Er könnte die Tochter doch enterbt haben. Das wäre als erstes zu klären.

wirdwerden

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#4
 Von 
Elbrose
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Tochter wurde nicht enterbt!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Elbrose
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Tochter wurde nicht enterbt!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Schon im Netz gesucht?

https://www.rosepartner.de/minderjaehrige-kinder-erben.html

Zitat (von Elbrose):
Ansonsten gibt es als Angehörige nur noch eine Schwester des Mannes.
Diese könnte für das Kind in die Pflichten eintreten, da das Kind noch nicht geschäftsfähig/rechtsfähig ist.

Ich meine, darüber hat das F-Gericht zu entscheiden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Elbrose):
Aber wer darf bestimmen wie und wo die Beisetzung stattfindet? Wer darf in die Wohnung des Verstorbenen (der alleine lebte) und beispielsweise Papiere und Unterlagen sichten, um beispielsweise zu schauen ob Versícherungen vorhanden sind?

Das Kind wird durch die sorgeberechtigte Mutter vertreten. Die Schwester sollte sich mit dieser in Verbindung setzen.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Elbrose):
Aber wer darf bestimmen wie und wo die Beisetzung stattfindet?

Die "Bestattungspflichtigen".
Wer das ist (und in welcher Reihenfolge) bitte bei Wikipedia nachlesen, da findet sich unter diesem Stichtwort eine Liste.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich komme zum Anfang zurück. Hat man einen Erbschein? Woher weiß man, dass das Kind Erbe ist?

wirdwerden

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#10
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hat man einen Erbschein?

Erbe ist man auch ohne Erbschein.
Zitat:
Woher weiß man, dass das Kind Erbe ist?

Vermutlich kennt man die gesetzliche Erbfolge. :wink:

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die "Bestattungspflichtigen".
Wer das ist (und in welcher Reihenfolge) bitte bei Wikipedia nachlesen, da findet sich unter diesem Stichtwort eine Liste.


In einem Rechtsforum sollte man nicht auf so eine Quelle verweisen, zumal man mit den dort erfolgten Angaben "in der Regel" gar keine Aussage zu der hier aufgeworfenen Fragestellung bekommt.

Richtig wäre daher ein Blick in das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem der Mann gelebt hat. Ohne Kenntnis des Bundeslandes kann die Frage, wer für die Bestattung zuständig ist nicht beantwortet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von hh):
In einem Rechtsforum sollte man nicht auf so eine Quelle verweisen, zumal man mit den dort erfolgten Angaben "in der Regel" gar keine Aussage zu der hier aufgeworfenen Fragestellung bekommt.

Richtig wäre daher ein Blick in das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem der Mann gelebt hat. Ohne Kenntnis des Bundeslandes kann die Frage, wer für die Bestattung zuständig ist nicht beantwortet werden.

Genau all diese Infos finden sich bei Wikipedia.
Man kann mithin den Text kopieren und mit Quellenangabe hier wiedergeben - oder man verweist darauf, und die Leute lernen, auch ein bißchen selber zu recherchieren.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47478 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ich habe inzwischen herausgefunden, dass für Erbfälle vor dem 15.08.2015 die Staatsangehörigkeit des Erblassers darüber entscheidet, welches Erbrecht anzuwenden ist.

Bei Erbfällen ab dem 15.08.2015 kommt es dagegen auf den Wohnsitz des Erblassers an.

Zitat (von eh1960):
Genau all diese Infos finden sich bei Wikipedia.


Die Angaben in Wikipedia sind ungenau und unvollständig. Daher bleibt es dabei, dass ein Blick in das Bestattungsgesetz des Bundeslandes erforderlich ist.

Die hier relevante Frage, ob die Schwester oder die Tochter bestattungspflichtig ist, wird von Wikipedia mit „in der Regel die Schwester" beantwortet. Diese Antwort ist jedoch offensichtlich falsch. Richtig wäre die Antwort „das hängt vom Bundesland ab"

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