Hallo, ich hoffe, uns kann hier jemand helfen.
Mein Stiefvater ist Anfang des Jahres verstorben. Beim Einreichen des Testaments wurde bekannt, dass es ein Testament gibt, dass er vor knapp 30 Jahren mit seiner ersten (kurz nach Abzeichnen des Testements verstorbenen) Frau verfasst hatte. Dieses wurde wohl aufgrund des Sterbefalls der Frau und entsprechender Eröffnung beim Gericht verwahrt.
Er lernte meine Mutter kennen, die beiden heirateten und waren über 20 Jahre verheiratet. Die beiden haben mehrfach, wenn sich ihre Vermögenswerte geändert haben, ihr Testament angepasst, zuletzt vor einigen Jahren, nachdem mein Steifvater in Rente gegangen ist. Hier setzen sie sich als Alleinerben ein. Nun wurde uns vom Nachlassgericht mitgeteilt, dass das Testament mit der ersten Ehefrau Gültigkeit hat und berücksichtig werden muss. In diesem Testament werden Menschen begünstigt mit Geldbeträgen , aber auch materiellen Dingen wie Autos etc. die es so aber gar nicht mehr gibt. Auch das Haus, das inzwischen zur Hälfte meiner Mutter gehört und in dem sie seit über 20 Jahren lebt, soll laut dem Willen seiner ersten Frau und ihm nach dem Ableben beider an einen Verein übergehen. Das Nachlassgericht verlangt von meiner Mutter, dass sie die Kontaktdaten der begünstigten Personen recherchiert, obwohl meine Mutter mehrfach gesagt hat, dass sie diese nicht kennt.
Langsam sind wir verzweifelt und wissen nicht mehr weiter. Unser Notar, der uns seit vielen Jahren betreut sagt auch, dass das erste Testament leider ein Problem darstellt. Aber ist es nicht so, dass das jüngste Testament gilt und das erste seine Gültigkeit verliert? Ich dachte, das ist durch das BGB so geregelt.
Vielen Dank für die Hilfe.
Erbrecht nach Sterbefall / zweite Ehe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
ZitatUnser Notar, der uns seit vielen Jahren betreut sagt auch, dass das erste Testament leider ein Problem darstellt. :
Na, dann seid ihr doch in guten Händen.
Zitat:Aber ist es nicht so, dass das jüngste Testament gilt und das erste seine Gültigkeit verliert?
Nein, das ist nicht so.
Ich verstehe nicht, wie man vergessen kann, dass man ein Testament mit der ersten Ehefrau errichtet hat.
-- Editiert von User am 26. August 2024 13:12
Hier sollte die Möglichkeit einer Anfechtung des alten Testamentes wegen Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten (§ 2079 BGB) geprüft werden.
ZitatAber ist es nicht so, dass das jüngste Testament gilt und das erste seine Gültigkeit verliert? :
Aber nicht bei einem gemeinschaftlichen Testament mit wechselbezüglichen Verfügungen. Das kann nur von beiden Ehegatten geändert werden und wenn ein Ehegatte verstorben ist, dann gar nicht mehr.
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Danke für die Antwort.
Ja, das erschließt sich mir auch. Aber was ist denn zb. mit dem Haus. Das gehörte zuvir meinem Stiefvater und dessen verstorbenen Frau.
Meine Mutter hat dort über 20 Jahre gelebt und lebt auch immer noch dort, vor knapp 8 Jahren wurde es ihr zur Häflte überschrieben. Auch hat sie Vermögen mit in die ehe gebracht, von dem zb. ein Auto gekauft wurde oder auch laufende Kredite gezahlt wurden.
Das Vermögen, das in dem ersten Testament genannt und "verteilt" wird, gibt es so gar nicht mehr.
Warum das erste Testament nicht mehr bedacht wurde, weiß ich nicht und der Gedanke daran, wieso man es scheinbar vergessen hat, bringt uns hier auch nicht weiter. Es ist eben so. Meine Mutter wusste jedenfalls nichts davon und hat es erst heraus gefunden, als sie zwei Rechnungen für die Testamentseröffnung erhalten hat.
ZitatMeine Mutter hat dort über 20 Jahre gelebt und lebt auch immer noch dort, vor knapp 8 Jahren wurde es ihr zur Häflte überschrieben. :
Die Hälfte kann der Erblasser dann auch nicht vererben, egal an wen.
Zitatund der Gedanke daran, wieso man es scheinbar vergessen hat, bringt uns hier auch nicht weiter. :
Doch, das ist sogar wichtig, wenn man es wegen § 2079 BGB anfechten will.
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