Hallo liebe Freunde !
Ich bin neu in diese Sparte aber vielleicht hat jemand Erfahrung mit folgender Frage.
Gibt es Ausnahmen die das Gesetz von 1949 umgeht das bekanntlich das Erbrecht für vorhergeborene unmöglich macht
Obwohl man guten Kontakt mit dem Vater hatte.
Um Antwort bittend und danke im voraus.
Bert 59
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Erbrecht /nichtehelicher Kinder
11. Mai 2004
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Frage vom 11. Mai 2004 | 15:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht /nichtehelicher Kinder
#1
Antwort vom 11. Mai 2004 | 17:04
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 260x hilfreich)
Hier hätte nur ein Testament geholfen.
Eine Möglichkeit der Umgehung nach dem Tod des Vaters kenn ich nicht.
Die Gesetzesänderung, die die Rechtslage bei vor 1949 Geborenen unangetastet lässt, ist - so viel ich weiß - auch schon vom Verfassungsgericht überprüft und für verfassungskonform erachtet worden.
Gruß
MCNeubert
#2
Antwort vom 19. Mai 2004 | 09:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo !
Meine wiederholte Frage lautet.
Gibt es Ausnahmen von dem erlassenen Gesetz von 1949 das nichteheliche Kinder vom Erbrecht ausscliesst.
Eine Antwort habe ich bereits bekommen, leider nicht zu meinem Vorteil.
Mit freundlichen Gruss an MC Neubert
aus Schweden.
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