Hallo,
habe folgendes Problem:
Bereits zu Lebzeiten werden Immobilien und Bargeld auf Kinder verteilt - dabei wird ein Sohn ausgenommen. Ein Testament existiert nicht.
Gibt es eine Möglichkeit, im Todesfall des Vaters diese Entscheidung, die ja quasi einer Enterbung gleichkommt, anzufechten?
Danke, P. Derix
P. Derix
Erbrecht und Schenkung
10. März 2002
Thema abonnieren
Frage vom 10. März 2002 | 19:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht und Schenkung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten