Hallo. Ich hab eine dringende Frage, auf die ich trotz intesivster Suche keine Antwort gefunden hab. Und zwar hat ein Schwiegervater seiner Lebensgefährten ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Vom Notar wurde ihm erklärt das dies auch ins Grundbuch eingetragen werden soll, was auch durch ihn veranlasst wurde. Jetzt schaltete sich das Finanzamt ein, das die Lebenspartnerin Schenkungssteuer auf dieses Wohnrecht zahlen muss, da sie ja auch einmal etwas anteilig an diesem Haus erben würde. Das ist natürlich nicht im Sinne des Vaters, da er seinen Sohn als Alleinerben eingesetzt hat. Unter anderem versteht er nicht, warum Schenkungssteuer auf etwas gezahlt werden soll, was dieser Frau nicht gehört und auch nie gehören soll. Jetzt wollen die beiden das Wohnrecht wieder rückgängig machen. Allerdings verlangt das Finanzamt dann einen Mietvertrag, der dann zwischen dem Vater und seiner Partnerin geschlossen werden soll. Hallo??? Da setzt selbst meine Logik aus.
Gibt es auch eine Wohnrechtform die diesen ungwollten Rattenschwanz, der daran hängt, umgangen wird?
Eine weitere Frage wäre, wie wirkt sich das Wohnrecht der Lebenspartnerin auf das Erbe des Sohnes aus.
Währe heilfroh um Aufklärung.
Erbrecht und Schenkungssteuer
13. Juni 2006
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Frage vom 13. Juni 2006 | 19:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht und Schenkungssteuer
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. Juni 2006 | 22:04
Von
Status: Praktikant (723 Beiträge, 74x hilfreich)
Schenkungssteuer ist nicht nur bei Schenkung von Sachen (bzw. Immobilien) oder Geldbeträgen, sondern auch von Rechten (wie einem Wohnrecht) fällig. Der Wert dieses Rechtes ergibt sich dann nach einer bestimmten Formel.
Mit einem späteren Erbe an dem Haus hat das nichts zu tun. Das Recht ist eine Sache, das Haus bzw. Grundstück eine andere.
Die Sache mit dem Mietvertrag verstehe ich auch nicht. Wenn keine Schenkung eines Wohnrechtes stattfindet, ist sie auch nicht zu versteuern. Außerdem steht es jedem frei, andere in seine Wohnung aufzunehmen.
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