Erbrecht und pflichtteil

27. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sch216
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht und pflichtteil

Hallo bin neu hier. Habe folgendes Problem. Meine Eltern haben vor 3 Jahren meinem Bruder ihr Haus auf Rentenbasis mit lebenslangem wohnrecht verkauft. Dieses Jahr ist meine Schwester und mein Vater verstorben. Meine Mutter bewohnt das Haus noch. Wie sieht es nach dem Tod meiner Mutter aus, mit meinem pflichtteil,bzw. muss mein Bruder mich auszahlen.
Danke Schenkel8

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ein Pflichtteilergänzungsanspruch kann schon jetzt nach dem Tod des Vater bestehen und dann erneut nach dem Tod der Mutter.

Der Anspruch bezüglich des ursprünglichen Eigentumsanteils des Vaters verjährt 3 Jahre nach dessen Tod und nicht etwa erst dann, wenn die Mutter verstirbt.

Ob ein solcher Anspruch jedoch überhaupt besteht hängt von verschiedenen Dingen ab. Es ist ja nicht einmal klar, ob überhaupt eine gemischte Schenkung vorliegt.

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