Hallo bin neu hier. Habe folgendes Problem. Meine Eltern haben vor 3 Jahren meinem Bruder ihr Haus auf Rentenbasis mit lebenslangem wohnrecht verkauft. Dieses Jahr ist meine Schwester und mein Vater verstorben. Meine Mutter bewohnt das Haus noch. Wie sieht es nach dem Tod meiner Mutter aus, mit meinem pflichtteil,bzw. muss mein Bruder mich auszahlen.
Danke Schenkel8
Erbrecht und pflichtteil
27. Dezember 2019
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Frage vom 27. Dezember 2019 | 22:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht und pflichtteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2019 | 23:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47486 Beiträge, 16806x hilfreich)
Ein Pflichtteilergänzungsanspruch kann schon jetzt nach dem Tod des Vater bestehen und dann erneut nach dem Tod der Mutter.
Der Anspruch bezüglich des ursprünglichen Eigentumsanteils des Vaters verjährt 3 Jahre nach dessen Tod und nicht etwa erst dann, wenn die Mutter verstirbt.
Ob ein solcher Anspruch jedoch überhaupt besteht hängt von verschiedenen Dingen ab. Es ist ja nicht einmal klar, ob überhaupt eine gemischte Schenkung vorliegt.
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