Erbrecht - was gibt's zu beachten!?

24. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Dino1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht - was gibt's zu beachten!?

Folgende Situation:
Mutter ist verstorben und hinterlässt 5 Kinder und Ehemann. Im Vorfeld wurde leider nichts geregelt, obwohl wir Kinder mehrmals darauf hingewiesen hatten.
Aus der 1. Ehe von meinem Vater gibt es noch einen Halbbruder. Außer ca. 10.000€ aufm Konto ist das größte Vermögen das Eigenheim was ca. 400.000€ wert sein sollte. Wir sind derzeit am überlegen ob wir das Haus umbauen sodass wir eine Mietwohnung schaffen oder Haus zu verkaufen. Ich befürchte das unser Vater langsam aber sicher in eine Demenz rutscht. D.h. 10 Jahre Zeit haben wir für eine Überschreibung an die Kinder mit lebenslangem Wohnrecht nicht mehr.
Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks um irgendwie das beste aus der Situation zu machen? Ich hab zum Beispiel gehört das man sein Erbe auf Lebzeit von meinem Vater ausschlagen kann, sodass der Erbteil von meiner Mutter nicht völlig abgegeben wurde aber mein Vater im Haus bleiben kann. Ist das möglich? So würde ja zum Beispiel eine neue Frau oder auch der Halbbruder an dem Teil nicht rankommen.

Wie gesagt für jeden Rat wäre ich sehr dankbar der irgendwie helfen kann. Hat jemand auch Erfahrung mit dem Paket für 199€ gemacht inkl. Testament etc.? Ist das zu empfehlen oder sowas lieber vor Ort machen lassen für wahrscheinlich deutlich mehr Geld?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat (von Dino1985):
Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks um irgendwie das beste aus der Situation zu machen?


Hinsichtlich Erbfolge und Testament ist es das Eichfachste, nichts zu machen. Es wird dann die Erbengemeinschaft an der Stelle der verstorbenen Mutter in das Grundbuch eingetragen, was man auch innerhalb von 2 Jahren nach deren Tod kostenfrei erfolgen kann. Dazu muss jedoch ein Erbschein beantragt werden.

Es spricht nichts dagegen, dass die Kinder das Haus dem Vater zur Nutzung überlassen, obwohl sie im Grundbuch stehen.

Zitat (von Dino1985):
Hat jemand auch Erfahrung mit dem Paket für 199€ gemacht inkl. Testament etc.?


Ist das hier gemeint?

Zitat (von Dino1985):
Ist das zu empfehlen oder sowas lieber vor Ort machen lassen für wahrscheinlich deutlich mehr Geld?


Die Erstellung der darin genannten Dokumente ist grundsätzlich zu empfehlen.

Persönlich würde ich jedoch in der dargestellten Situation vom Vater eine notarielle Generalvollmacht erstellen lassen. Andernfalls entsteht Handlungsunfähigkeit, sobald der Vater durch seine Demenz geschäftsunfähig wird.

Diese Generalvollmacht kann auch Regelungen wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung u.ä. enthalten. Das angebotene Paket enthält diese Dinge inhaltlich, jedoch ist z.B. für eine Verfügung über das Haus eine notarielle Vollmacht erforderlich, die darin nicht enthalten ist.

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#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Dino1985):
D.h. 10 Jahre Zeit haben wir für eine Überschreibung an die Kinder mit lebenslangem Wohnrecht nicht mehr.
Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks um irgendwie das beste aus der Situation zu machen?


Was soll denn überhaupt das Thema sein? Die Kinder haben doch jeweils einen Freibetrag und bei einem Haus von nur 400 TEUR Wert kommt doch keine Steuer zustande..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Was soll denn überhaupt das Thema sein? Die Kinder haben doch jeweils einen Freibetrag und bei einem Haus von nur 400 TEUR Wert kommt doch keine Steuer zustande

Es geht wohl eher um den Stiefbruder. Der Vater erbt nun die Hälfte vom Erbe der Mutter und stirbt der Vater, dann erbt der eine Sohn mit und zwar auch Teile von Erbe der Mutter, falls der Vater es bis dahin nicht anders geregelt hat.
An einfachsten wäre, der Vater verzichtet auf das Erbe seiner Frau.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dino1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben grundsätzlich auch Angst, dass das Haus bei einem Aufenthalt im Heim drauf geht...
Das wäre ja nicht der Fall gewesen, wenn man 10 Jahre vorher das Haus auf uns Kinder geschrieben hätte.

Ich hab noch ein Bruder der sich leider derzeit im Insolvenzverfahren befindet (im letzten Jahr) - müssen wir diesbzgl. was beachten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Dino1985):
Wir haben grundsätzlich auch Angst, dass das Haus bei einem Aufenthalt im Heim drauf geht...

Ja und? Weshalb soll der Staat (und damit auch ich mit meinen Steuergeldern) dafür aufkommen?
Zitat:
Das wäre ja nicht der Fall gewesen, wenn man 10 Jahre vorher das Haus auf uns Kinder geschrieben hätte.

Hat man aber nicht.
Zitat (von Dino1985):
Ich hab zum Beispiel gehört das man sein Erbe auf Lebzeit von meinem Vater ausschlagen kann, sodass der Erbteil von meiner Mutter nicht völlig abgegeben wurde aber mein Vater im Haus bleiben kann. Ist das möglich?

Nein.


-- Editiert von User am 24. Februar 2023 22:38

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