Folgende Situation:
Mutter ist verstorben und hinterlässt 5 Kinder und Ehemann. Im Vorfeld wurde leider nichts geregelt, obwohl wir Kinder mehrmals darauf hingewiesen hatten.
Aus der 1. Ehe von meinem Vater gibt es noch einen Halbbruder. Außer ca. 10.000€ aufm Konto ist das größte Vermögen das Eigenheim was ca. 400.000€ wert sein sollte. Wir sind derzeit am überlegen ob wir das Haus umbauen sodass wir eine Mietwohnung schaffen oder Haus zu verkaufen. Ich befürchte das unser Vater langsam aber sicher in eine Demenz rutscht. D.h. 10 Jahre Zeit haben wir für eine Überschreibung an die Kinder mit lebenslangem Wohnrecht nicht mehr.
Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks um irgendwie das beste aus der Situation zu machen? Ich hab zum Beispiel gehört das man sein Erbe auf Lebzeit von meinem Vater ausschlagen kann, sodass der Erbteil von meiner Mutter nicht völlig abgegeben wurde aber mein Vater im Haus bleiben kann. Ist das möglich? So würde ja zum Beispiel eine neue Frau oder auch der Halbbruder an dem Teil nicht rankommen.
Wie gesagt für jeden Rat wäre ich sehr dankbar der irgendwie helfen kann. Hat jemand auch Erfahrung mit dem Paket für 199€ gemacht inkl. Testament etc.? Ist das zu empfehlen oder sowas lieber vor Ort machen lassen für wahrscheinlich deutlich mehr Geld?
Erbrecht - was gibt's zu beachten!?
24. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 24. Februar 2023 | 09:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht - was gibt's zu beachten!?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. Februar 2023 | 11:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
ZitatGibt es irgendwelche Tipps und Tricks um irgendwie das beste aus der Situation zu machen? :
Hinsichtlich Erbfolge und Testament ist es das Eichfachste, nichts zu machen. Es wird dann die Erbengemeinschaft an der Stelle der verstorbenen Mutter in das Grundbuch eingetragen, was man auch innerhalb von 2 Jahren nach deren Tod kostenfrei erfolgen kann. Dazu muss jedoch ein Erbschein beantragt werden.
Es spricht nichts dagegen, dass die Kinder das Haus dem Vater zur Nutzung überlassen, obwohl sie im Grundbuch stehen.
ZitatHat jemand auch Erfahrung mit dem Paket für 199€ gemacht inkl. Testament etc.? :
Ist das hier gemeint?
ZitatIst das zu empfehlen oder sowas lieber vor Ort machen lassen für wahrscheinlich deutlich mehr Geld? :
Die Erstellung der darin genannten Dokumente ist grundsätzlich zu empfehlen.
Persönlich würde ich jedoch in der dargestellten Situation vom Vater eine notarielle Generalvollmacht erstellen lassen. Andernfalls entsteht Handlungsunfähigkeit, sobald der Vater durch seine Demenz geschäftsunfähig wird.
Diese Generalvollmacht kann auch Regelungen wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung u.ä. enthalten. Das angebotene Paket enthält diese Dinge inhaltlich, jedoch ist z.B. für eine Verfügung über das Haus eine notarielle Vollmacht erforderlich, die darin nicht enthalten ist.
#2
Antwort vom 24. Februar 2023 | 14:28
Von
Status: Schüler (332 Beiträge, 29x hilfreich)
ZitatD.h. 10 Jahre Zeit haben wir für eine Überschreibung an die Kinder mit lebenslangem Wohnrecht nicht mehr. :
Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks um irgendwie das beste aus der Situation zu machen?
Was soll denn überhaupt das Thema sein? Die Kinder haben doch jeweils einen Freibetrag und bei einem Haus von nur 400 TEUR Wert kommt doch keine Steuer zustande..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. Februar 2023 | 16:59
Von
Status: Bachelor (3543 Beiträge, 560x hilfreich)
ZitatWas soll denn überhaupt das Thema sein? Die Kinder haben doch jeweils einen Freibetrag und bei einem Haus von nur 400 TEUR Wert kommt doch keine Steuer zustande :
Es geht wohl eher um den Stiefbruder. Der Vater erbt nun die Hälfte vom Erbe der Mutter und stirbt der Vater, dann erbt der eine Sohn mit und zwar auch Teile von Erbe der Mutter, falls der Vater es bis dahin nicht anders geregelt hat.
An einfachsten wäre, der Vater verzichtet auf das Erbe seiner Frau.
#4
Antwort vom 24. Februar 2023 | 22:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir haben grundsätzlich auch Angst, dass das Haus bei einem Aufenthalt im Heim drauf geht...
Das wäre ja nicht der Fall gewesen, wenn man 10 Jahre vorher das Haus auf uns Kinder geschrieben hätte.
Ich hab noch ein Bruder der sich leider derzeit im Insolvenzverfahren befindet (im letzten Jahr) - müssen wir diesbzgl. was beachten?
#5
Antwort vom 24. Februar 2023 | 22:36
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
ZitatWir haben grundsätzlich auch Angst, dass das Haus bei einem Aufenthalt im Heim drauf geht... :
Ja und? Weshalb soll der Staat (und damit auch ich mit meinen Steuergeldern) dafür aufkommen?
Zitat:Das wäre ja nicht der Fall gewesen, wenn man 10 Jahre vorher das Haus auf uns Kinder geschrieben hätte.
Hat man aber nicht.
ZitatIch hab zum Beispiel gehört das man sein Erbe auf Lebzeit von meinem Vater ausschlagen kann, sodass der Erbteil von meiner Mutter nicht völlig abgegeben wurde aber mein Vater im Haus bleiben kann. Ist das möglich? :
Nein.
-- Editiert von User am 24. Februar 2023 22:38
Und jetzt?
Schon
268.091
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten