Erbrecht wegen Elternhaus .

25. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go547396-28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht wegen Elternhaus .

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind 5 Brüdern und unser Vater ist tot und meine Mutter lebt noch, jetzt zu meine Frage, Darf mein Bruder einfach das Elternhaus verkaufen ohne uns Bescheid zu geben? Und was ist mit den Erb Anteil?.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Verkaufen kann nur ein Eigentümer? Ist Dein Bruder Alleineigentümer des Hauses?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von go547396-28):

Wir sind 5 Brüdern und unser Vater ist tot und meine Mutter lebt noch, jetzt zu meine Frage, Darf mein Bruder einfach das Elternhaus verkaufen ohne uns Bescheid zu geben? Und was ist mit den Erb Anteil?.

Das Haus kann nur der Eigentümer verkaufen. Und der darf es verkaufen.
Erbanteile gibt es erst, wenn der Erbfall eintritt, also wenn die Mutter gestorben ist. Solange sie lebt, gibt es von ihr nichts zu erben.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

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