Erbrecht wenn Ehepartner nicht im Grundbuch steht + uneheliche Kinder vorhanden sind - Hauskauf vor

17. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
KI986
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 30x hilfreich)
Erbrecht wenn Ehepartner nicht im Grundbuch steht + uneheliche Kinder vorhanden sind - Hauskauf vor

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe nun das Forum durchforstet, bin jedoch nicht ganz schlau geworden - bedingt durch die vielen verschiedene Fälle.
Hier folgendes Szenario.
Mein Stiefvater erbte Haus und Grundstück seiner Mutter. Meine Mutter führt mit meinem Stiefvater eine Beziehung seit 1992, verheiratet sind beide erst seit 2001. Das Grundstück und das Haus bestand bereits vor der Ehe wurde jedoch nicht zusammen erworben. Mein Stiefvater steht allein im Grundbuch. Was passiert, wenn mein Stiefvater nun verstirbt? Bekommt trotzdem der Ehegatte 50 % (somit meine Mutter), auch wenn dieser nicht im Grundbuch steht und das Haus / Grundstück nicht nach Eheschließung erworben wurde?
Weiterhin ist anzumerken, dass mein Stiefvater noch einen Sohn hat, der aus einer früheren Beziehung stammt. Meine Schwester und ich sind nicht eheliche Kinder, nur Kinder meiner Mutter.
Was sieht die Erbfolge ohne Testament vor? Wer kann Ansprüche hegen? Wie erfolgt die Verteilung?
Danke vorab für die Unterstützung.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32793 Beiträge, 17234x hilfreich)

Bekommt trotzdem der Ehegatte (Berliner Testament ) 50 % (somit meine Mutter), auch wenn dieser nicht im Grundbuch steht und das Haus / Grundstück nicht nach Eheschließung Na sicher - erben kann man nur, was man noch nicht besitzt.
Was sieht die Erbfolge ohne Testament vor? Der leibliche Sohn kriegt 50 % und die Witwe die anderen 50 %. Sie gehen logischerweise leer aus - Sie stammen ja nicht von dem Stiefvater ab. Allerdings beerben Sie natürlich irgendwann Ihre Mutter.

79x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KI986
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Es ist demnach irrelevant, ob die Eheschliessung später erfolgte und das Haus und Grundstück nicht zusammen erworben wurde? Demnach steht meiner Mutter 50 % zu?!

Sofern meine Mutter mit im Grundbuch stehen würde, würde sie bei Ableben meines Stiefvaters 75 % besitzen und die restlichen Kinder (ob nun ehelich oder unehelich) jeweils 1/3 von 25 % ?

28x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32793 Beiträge, 17234x hilfreich)

Demnach steht meiner Mutter 50 % zu?! Nach der wievielten Wiederholung gedenken Sie mir zu glauben? Denn das steht ja schon da...
Sofern meine Mutter mit im Grundbuch stehen würde, würde sie bei Ableben meines Stiefvaters 75 % besitzen und die restlichen Kinder (ob nun ehelich oder unehelich) jeweils 1/3 von 25 % ? Nö. Sie und Ihre Schwester erben nichts - steht auch schon da. In dem Falle würde die Mutter 75 % haben und der Sohn des Stiefvaters die anderen 25 % - halt die Hälfte des väterlichen Erbteils.

14x Hilfreiche Antwort

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