Erbrecht/Schenkung-Pflichtteil

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Amylie
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbrecht/Schenkung-Pflichtteil

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Im Testament ist festgehalten, dass 1. Sohn eine Schenkung erhalten hat und damit genug bekommen hat. Gilt das "genug bekommen" als enterbt?
Verjährt eine im Testament festgehaltene Schenkung? Hat 1. Sohn noch Pflichtteilsanspruch auf das Erbe und was ist dann mit der Schenkung?
Welche Rechte hat 2. Sohn auf diese Schenkung und wäre dies dann der sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch, den dieser erheben kann? Darf 2. Sohn über restlichen Nachlass verfügen ohne 1. Sohn davon in Kenntnis zu setzen was an Erbe noch vorhanden ist?
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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

Zunächst kommt es darauf an, wie das Testament genau formuliert wurde.
Es muss wenn ein Erbscheinsantrag gestellt werden. Das NG muss dann entscheiden, wie das Testament ausgelegt wird und ob nur einer oder beide Söhne Erben sind.

#Welche Rechte hat 2. Sohn auf diese Schenkung und wäre dies dann der sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch, den dieser erheben kann?#
Ggf. kann er einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.

# Darf 2. Sohn über restlichen Nachlass verfügen ohne 1. Sohn davon in Kenntnis zu setzen was an Erbe noch vorhanden ist?#
Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amylie
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie ist zu verstehen, dass das NG entscheidet, wie das Testament ausgelegt wird? Wann ist nur einer und wann beide Söhne Erbe? Wie kann das Gericht über das "genug bekommen" entscheiden?
Was ist mit der Schenkung im Testament, verjährt diese und erhöht sich ggf. dann der Pflichtteilsanspruch oder verjährt eine Schenkung nur, wenn sie nicht testamentarisch festgehalten ist?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8579 Beiträge, 4662x hilfreich)

#Wie ist zu verstehen, dass das NG entscheidet, wie das Testament ausgelegt wird? Wann ist nur einer und wann beide Söhne Erbe? Wie kann das Gericht über das "genug bekommen" entscheiden?#
Tja, wenn das Testament nicht eindeutig formuliert wurde (weil man sich den Notar gespart hat), muss das NG versuchen den Willen des Erblassers zu ergründen und letztendlich bestimmen, wer Erbe wird.

#Was ist mit der Schenkung im Testament, verjährt diese und erhöht sich ggf. dann der Pflichtteilsanspruch oder verjährt eine Schenkung nur, wenn sie nicht testamentarisch festgehalten ist?#
Guuugel mal unter Pflichtteilsergänzungsanspruch

1x Hilfreiche Antwort

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