Erbregelung, abweichend vom Testament

8. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Erbregelung, abweichend vom Testament

Hallo,

bin zur Zeit Testament-Vollstrecker.

Können wir das vorhandene Erbe unter uns Geschwister aufteilen, also auch etwas abweichend vom Testament?

Wie muss das dokumentiert werden?

edy




Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Wenn sich alle Erben und der Testamentsvollstrecker einig sind, dann kann von den testamentarischen Bestimmungen abgewichen werden.

Die Vereinbarung sollte vertraglich fixiert werden. Wenn es um Immobilien geht, ist ein notarieller Vertrag erforderlich.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo hh,

müssen wir die Vereinbarung dem Gericht mitteilen?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Nein, es ist nicht Aufgabe des Nachlassgerichts die Auseinandersetzung des Nachlasses zu überwachen.

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