Erbregelung Vater, Mutter verstorben, Kind

25. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
RickM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbregelung Vater, Mutter verstorben, Kind

Hallo!

Die Situation:

Land: Rheinland-Pfalz

Ehemann und Ehefrau kaufen Haus gemeinsam.

Kein Testament.

Kind wird geboren.

Mutter / Ehefrau verstirbt.

Kind besitzt damit 50% des Hauses.

Kind ist minderjährig.

Vater / Ehemann heiratet noch einmal. (Ehefrau 2)

Ehefrau 2 hat eigene Kinder aus einer ersten Ehe.

Vater möchte ein neues Haus kaufen und dafür das alte Haus verkaufen.

Fragen: Darf der Vater das Haus verkaufen? Oder muss er das (eigene) Kind als Teilbesitzer für das neue Haus eintragen?


Wenn es hierzu schon einen Thread gab, gerne ein Hinweis hierzu. Hab beim Googeln nix gefunden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8242 Beiträge, 4559x hilfreich)

Zitat (von RickM):
Fragen: Darf der Vater das Haus verkaufen? Oder muss er das (eigene) Kind als Teilbesitzer für das neue Haus eintragen?

Der Vater kann das Haus nicht so einfach verkaufen. Für das minderjährige Kind muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden, der die Interessen des Kindes vertritt. Außerdem muss ggf. eine familiengerichtliche Genehmigung erteilt werden.

De Verkauf sollte zunächst mit dem Notar besprochen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RickM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cruncc1!

Zitat (von cruncc1):
Der Vater kann das Haus nicht so einfach verkaufen.


Vielen Dank für deine Antwort. Bitte entschuldige meinen Telegramm-artigen Stil; ich bin der Onkel des Kindes und rege mich etwas über meinen Ex-Schwager auf, der kein halbes Jahr (!) nach dem Krebs-Tod meiner Schwester eine zweite Frau heiratet und sein Kind zugunsten der neuen ausbooten will.

Deine Antwort hat mich schon etwas beruhigt. Nochmals herzlichen Dank!

Grüße
Rick

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48391 Beiträge, 17073x hilfreich)

Zitat (von RickM):
Kind besitzt damit 50% des Hauses.


Wieso 50%? Wenn die Frau zu 50% Eigentümerin war, dann ist der Anteil des Kindes jetzt 25%.

Hat Dein Schwager denn schon dem Gericht ein Nachlassverzeichnis (§ 1640 BGB) übergeben?

Zitat (von RickM):
Fragen: Darf der Vater das Haus verkaufen? Oder muss er das (eigene) Kind als Teilbesitzer für das neue Haus eintragen?


Prinzipiell geht das. Der 25%-Anteil des Kindes muss aber beim Kind bleiben, entweder als Anteil am neuen Haus oder in Geld.

0x Hilfreiche Antwort

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