Erbreihenfolge, Haus zu Lebzeiten verkauft

28. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Enzia123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbreihenfolge, Haus zu Lebzeiten verkauft

Schönen guten Tag,

ich bräuchte Hilfe zur Erbreihenfolge.

Folgende jetzige Situation:

Opa A war mit Oma A verheiratet daraus enstanden Tochter A und Tochter B sie besaßen ein Haus.
Oma A verstarb, Opa A heiratete neu Oma C, welche Tochter C mit in die Ehe brachte.
Tochter A hat Kind A, Tochter B hat Kind B und Tochter C hat Kind C und D.
Opa A besaß mit Oma C das Hausweiterhin.
Tochter A und Kind A hat mit Opa A/Oma C keinenen Kontakt seit Jahrzehnten. Tochter A hätte wenn gefragt Erbe ausgeschlagen.
Opa A/OmaC verkauften Haus an Kind B vor Jahren.
Tochter C/Kind C wollte dieses Haus ebnefalls.
Tochter A und Kind A ( welches ich bin) hat davon jetzt erst erfahren.
Opa A/Oma C befinden sich noch unter den lebenden.

Welches Anrecht oder Pflichtteil hat Kind A sowie TochterC/KindC?

Veilen Dank

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Kind A hat überhaupt keine Anrechte, da es nur über Tochter A mit Opa A verwandt ist. Ein Erb- oder Pflichtteil stünde also allenfalls Tochter A zu. Und auch dafür müsste Opa A erst mal sterben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Im übrigen:
Wenn zwischen "Opa A und Oma C verkaufen Haus an Kind B" und "Opa A stirbt" mehr als 10 Jahre liegen, hat auch Tochter A keinen Anspruch auf das Haus bzw. dessen Wert.

Kinder C+D haben überhaupt keinen Anspruch, weil Tochter C noch lebt.

Ob Tochter C einen Anspruch hat, hängt davon ab, ob
- Zwischen "Opa A und Oma C verkaufen Haus an Kind B" und "Oma C stirbt" mehr oder weniger als 10 Jahre liegen und
- Oma C überhaupt jemals Miteigentümer am Haus war. (Wenn Tochter A nie nach einer Erbausschlagung gefragt wurde und Opa A das Haus an Tochter B verkaufen konnte, ohne dass Tochter A davon erfahren hat, spricht das dafür, dass entweder Oma A ein Testament hatte, in dem Opa A zum Alleinerben von Oma A bestimmt wurde oder Opa A bereits zu Lebzeiten von Oma A Alleineigentümer des Hauses war.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn zwischen "Opa A und Oma C verkaufen Haus an Kind B" und "Opa A stirbt" mehr als 10 Jahre liegen, hat auch Tochter A keinen Anspruch auf das Haus bzw. dessen Wert.

??? Hier geht es einen Verkauf und nicht um eine Schenkung.
Zitat:
- Zwischen "Opa A und Oma C verkaufen Haus an Kind B" und "Oma C stirbt" mehr oder weniger als 10 Jahre liegen

Bei einem Verkauf spielt die 10-Jahresfrist keine Rolle.
Zitat:
Wenn Tochter A nie nach einer Erbausschlagung gefragt wurde

Nach einer Erbausschlagung wird man nicht gefragt.
Zitat:
Opa A das Haus an Tochter B verkaufen konnte, ohne dass Tochter A davon erfahren hat, spricht das dafür, dass entweder Oma A ein Testament hatte, in dem Opa A zum Alleinerben von Oma A bestimmt wurde oder Opa A bereits zu Lebzeiten von Oma A Alleineigentümer des Hauses war.)

Ja und?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ja und?

Wenn Oma C nie Eigentümer war, kann Tochter C keine Ansprüche haben.

Ansonsten: Ja, ich bin unbewusst davon ausgegangen, dass das Haus verschenkt / unter Wert verkauft wurde, weil sonst die ganze Frage wenig Sinn ergibt. Aber man soll nicht zuviel hinein interpretieren und die Ausgangsfrage sorgfältiger lesen. Mea culpa.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Enzia123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Es gibt neue Informationen die ich jetzt erst in Erfahrung ziehen konnte, was alles wahrscheinlich ändert.

OPA A und OMA A lebten im Haus zur Miete, OMA A verstarb, OPA A lernte OMA C kennen und heirateten.
OMA C kauft mit OPA A gemeinsam das Haus.
OPA A und OMA C verkauften Haus zu Lebzeiten vor weniger als 10 Jahren an ENKEL B.
OPA A ist jetzt verstorben! OMA C lebt noch.
TOCHTER B besitzt alle Vollmachten.

Also Enkel B (+Partner) besitzt Haus welches auch Enkel C gern wollte. TOCHTER A und ENKEL A werden/wurden komplett außen vorgelassen.

Da jetzt OPA A verstorben ist, bekommt Tochter A eine behördliche Info darüber? Auch was das Erbe angeht? Wenn Tochter A Erbe ausschlägt (was auchimmer) wird ENKEL A dann benachrichtigt?
Welche Situation ändert das jetzt für Tochter/Enkel C und Tochter/Enkel A und was passiert wenn OMA C verstirbt?

Vielen Dank

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Enzia123):
Also Enkel B (+Partner) besitzt Haus welches auch Enkel C gern wollte. TOCHTER A und ENKEL A werden/wurden komplett außen vorgelassen.

Ja und? Opa A und Oma C haben das Haus an Enkel B verkauft. Ein Verkauf bedeutet, dass dafür Geld geflossen sein muss.

Oma und Opa durften das Haus verkaufen oder verschenken, ohne die anderen Familienmitglieder zu informieren!
Zitat:
Da jetzt OPA A verstorben ist, bekommt Tochter A eine behördliche Info darüber?

Nein.
Zitat:
Auch was das Erbe angeht?

Es ist Sache der Erben, herauszufinden, was zum Nachlass gehört.
Zitat:
Wenn Tochter A Erbe ausschlägt (was auchimmer) wird ENKEL A dann benachrichtigt?

Ja, da dieser an die Stelle von Tochter A tritt (vorausgesetzt Tochter A ist die Mutter von Enkel A).
Zitat:
Welche Situation ändert das jetzt für Tochter/Enkel C und Tochter/Enkel A

Nichts. Das Haus wurde verkauft und daher gibt oder gab es einen "Gegenwert" in Geld.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Enzia123):
OPA A und OMA C verkauften Haus zu Lebzeiten vor weniger als 10 Jahren an ENKEL B.


Enkel B hat den Verkehrswert bezahlt? Dann ist das so zu bewerten als hätten OPA A und OMA C das Haus an einen Fremden verkauft.

Haben OPA A und OMA C noch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht in dem Haus? Wohnt Enkel B selbst in dem Haus?

Zitat (von Enzia123):
Da jetzt OPA A verstorben ist, bekommt Tochter A eine behördliche Info darüber?


Nur wenn es ein Testament gibt oder jemand einen Erbschein beantragt..

Zitat (von Enzia123):
Wenn Tochter A Erbe ausschlägt (was auchimmer) wird ENKEL A dann benachrichtigt?


Ja, dann wird wahrscheinlich Enkel A benachrichtigt.

Zitat (von Enzia123):
Welche Situation ändert das jetzt für Tochter/Enkel C und Tochter/Enkel A


Die Frage habe ich nicht verstanden.

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