Schönen guten Tag,
ich bräuchte Hilfe zur Erbreihenfolge.
Folgende jetzige Situation:
Opa A war mit Oma A verheiratet daraus enstanden Tochter A und Tochter B sie besaßen ein Haus.
Oma A verstarb, Opa A heiratete neu Oma C, welche Tochter C mit in die Ehe brachte.
Tochter A hat Kind A, Tochter B hat Kind B und Tochter C hat Kind C und D.
Opa A besaß mit Oma C das Hausweiterhin.
Tochter A und Kind A hat mit Opa A/Oma C keinenen Kontakt seit Jahrzehnten. Tochter A hätte wenn gefragt Erbe ausgeschlagen.
Opa A/OmaC verkauften Haus an Kind B vor Jahren.
Tochter C/Kind C wollte dieses Haus ebnefalls.
Tochter A und Kind A ( welches ich bin) hat davon jetzt erst erfahren.
Opa A/Oma C befinden sich noch unter den lebenden.
Welches Anrecht oder Pflichtteil hat Kind A sowie TochterC/KindC?
Veilen Dank
Erbreihenfolge, Haus zu Lebzeiten verkauft
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Kind A hat überhaupt keine Anrechte, da es nur über Tochter A mit Opa A verwandt ist. Ein Erb- oder Pflichtteil stünde also allenfalls Tochter A zu. Und auch dafür müsste Opa A erst mal sterben...
Im übrigen:
Wenn zwischen "Opa A und Oma C verkaufen Haus an Kind B" und "Opa A stirbt" mehr als 10 Jahre liegen, hat auch Tochter A keinen Anspruch auf das Haus bzw. dessen Wert.
Kinder C+D haben überhaupt keinen Anspruch, weil Tochter C noch lebt.
Ob Tochter C einen Anspruch hat, hängt davon ab, ob
- Zwischen "Opa A und Oma C verkaufen Haus an Kind B" und "Oma C stirbt" mehr oder weniger als 10 Jahre liegen und
- Oma C überhaupt jemals Miteigentümer am Haus war. (Wenn Tochter A nie nach einer Erbausschlagung gefragt wurde und Opa A das Haus an Tochter B verkaufen konnte, ohne dass Tochter A davon erfahren hat, spricht das dafür, dass entweder Oma A ein Testament hatte, in dem Opa A zum Alleinerben von Oma A bestimmt wurde oder Opa A bereits zu Lebzeiten von Oma A Alleineigentümer des Hauses war.)
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ZitatWenn zwischen "Opa A und Oma C verkaufen Haus an Kind B" und "Opa A stirbt" mehr als 10 Jahre liegen, hat auch Tochter A keinen Anspruch auf das Haus bzw. dessen Wert. :
??? Hier geht es einen Verkauf und nicht um eine Schenkung.
Zitat:- Zwischen "Opa A und Oma C verkaufen Haus an Kind B" und "Oma C stirbt" mehr oder weniger als 10 Jahre liegen
Bei einem Verkauf spielt die 10-Jahresfrist keine Rolle.
Zitat:Wenn Tochter A nie nach einer Erbausschlagung gefragt wurde
Nach einer Erbausschlagung wird man nicht gefragt.
Zitat:Opa A das Haus an Tochter B verkaufen konnte, ohne dass Tochter A davon erfahren hat, spricht das dafür, dass entweder Oma A ein Testament hatte, in dem Opa A zum Alleinerben von Oma A bestimmt wurde oder Opa A bereits zu Lebzeiten von Oma A Alleineigentümer des Hauses war.)
Ja und?
ZitatJa und? :
Wenn Oma C nie Eigentümer war, kann Tochter C keine Ansprüche haben.
Ansonsten: Ja, ich bin unbewusst davon ausgegangen, dass das Haus verschenkt / unter Wert verkauft wurde, weil sonst die ganze Frage wenig Sinn ergibt. Aber man soll nicht zuviel hinein interpretieren und die Ausgangsfrage sorgfältiger lesen. Mea culpa.
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Es gibt neue Informationen die ich jetzt erst in Erfahrung ziehen konnte, was alles wahrscheinlich ändert.
OPA A und OMA A lebten im Haus zur Miete, OMA A verstarb, OPA A lernte OMA C kennen und heirateten.
OMA C kauft mit OPA A gemeinsam das Haus.
OPA A und OMA C verkauften Haus zu Lebzeiten vor weniger als 10 Jahren an ENKEL B.
OPA A ist jetzt verstorben! OMA C lebt noch.
TOCHTER B besitzt alle Vollmachten.
Also Enkel B (+Partner) besitzt Haus welches auch Enkel C gern wollte. TOCHTER A und ENKEL A werden/wurden komplett außen vorgelassen.
Da jetzt OPA A verstorben ist, bekommt Tochter A eine behördliche Info darüber? Auch was das Erbe angeht? Wenn Tochter A Erbe ausschlägt (was auchimmer) wird ENKEL A dann benachrichtigt?
Welche Situation ändert das jetzt für Tochter/Enkel C und Tochter/Enkel A und was passiert wenn OMA C verstirbt?
Vielen Dank
ZitatAlso Enkel B (+Partner) besitzt Haus welches auch Enkel C gern wollte. TOCHTER A und ENKEL A werden/wurden komplett außen vorgelassen. :
Ja und? Opa A und Oma C haben das Haus an Enkel B verkauft. Ein Verkauf bedeutet, dass dafür Geld geflossen sein muss.
Oma und Opa durften das Haus verkaufen oder verschenken, ohne die anderen Familienmitglieder zu informieren!
Zitat:Da jetzt OPA A verstorben ist, bekommt Tochter A eine behördliche Info darüber?
Nein.
Zitat:Auch was das Erbe angeht?
Es ist Sache der Erben, herauszufinden, was zum Nachlass gehört.
Zitat:Wenn Tochter A Erbe ausschlägt (was auchimmer) wird ENKEL A dann benachrichtigt?
Ja, da dieser an die Stelle von Tochter A tritt (vorausgesetzt Tochter A ist die Mutter von Enkel A).
Zitat:Welche Situation ändert das jetzt für Tochter/Enkel C und Tochter/Enkel A
Nichts. Das Haus wurde verkauft und daher gibt oder gab es einen "Gegenwert" in Geld.
ZitatOPA A und OMA C verkauften Haus zu Lebzeiten vor weniger als 10 Jahren an ENKEL B. :
Enkel B hat den Verkehrswert bezahlt? Dann ist das so zu bewerten als hätten OPA A und OMA C das Haus an einen Fremden verkauft.
Haben OPA A und OMA C noch ein Wohn- oder Nießbrauchrecht in dem Haus? Wohnt Enkel B selbst in dem Haus?
ZitatDa jetzt OPA A verstorben ist, bekommt Tochter A eine behördliche Info darüber? :
Nur wenn es ein Testament gibt oder jemand einen Erbschein beantragt..
ZitatWenn Tochter A Erbe ausschlägt (was auchimmer) wird ENKEL A dann benachrichtigt? :
Ja, dann wird wahrscheinlich Enkel A benachrichtigt.
ZitatWelche Situation ändert das jetzt für Tochter/Enkel C und Tochter/Enkel A :
Die Frage habe ich nicht verstanden.
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