Erbreihenfolge ohne Testament

10. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Hannibal76
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbreihenfolge ohne Testament

Folgender Fall:
Ehemann EM 1 verheiratet mit Ehefrau EF1.
Ehemann EM1 hat ein Kind aus einer vorherigen Ehe, das Kind K1.
Ehefrau EF1 hat keine Kinder.

Nun erbt EM1 von seinen Eltern zwei Häuser. Es gibt kein Testament oder ähnliches.
EM1 stirbt aber nach einem Jahr auch.
Wer erbt nun die beiden Häuser? Oder zu welchem Teil.
Bekommt Kind K1 auch etwas oder geht alles an die EF1?
Wenn Ehefrau EF1 erbt, egal wieviel, und auch stirbt, erbt dann das Kind K1 den Rest der beiden Häüser? Oder hat irgendwer aus der Familie der Ehefrau EF1 Anspruch auf das Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Hannibal76):
Wer erbt nun die beiden Häuser?


EF1 und K1 erben zu je 1/2. Sie müssen einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen.

Zitat (von Hannibal76):
Wenn Ehefrau EF1 erbt, egal wieviel, und auch stirbt, erbt dann das Kind K1 den Rest der beiden Häüser?


Nein, ohne Testament erben nur leibliche Kinder.

Zitat (von Hannibal76):
Oder hat irgendwer aus der Familie der Ehefrau EF1 Anspruch auf das Erbe?


Ja, der Anteil von EF1 geht an die Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen) von EF1. Wenn es keine Erben 2. Ordnung gibt, dann geht es an die Erben 3. Ordnung von EF1, das sind die Großeltern und deren Nachkommen.

Wenn EF1 möchte, dass ihr Anteil an K1 geht, dann muss sie ein Testament aufsetzen.

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