Hallo,
letztes Jahr ist die Grossmutter verstorben. Die Enkelin hat die Wohnung mit Hausrat übernommen. Nun fordern die Töchter der verstorbenen Grossmutter durch ein Schreiben vom Anwalt jeweils 1/3 des Erbes von der Mutter der Enkelin. Nun muss der gesamte Hausrat aufgeführt werden und der jeweilige Schätzwert angegeben werden. Der meiste Hausrat wurde bereits entsorgt. Ein Kühlschrank von Bosch und eine Miele Waschmaschine (ca.4 Jahre alt) haben noch den meisten Wert.
Nun die Frage: Muss die Mutter der Enkelin ihre Geschwister nun auszahlen oder MÜSSEN der Kühlschrank und die Waschmaschine sogar verkauft werden? Können die fordernden Geschwister eine Aushändigung der Sachen erstreiten? Tut mir leid für die vielen Fragen allerdings ist die eine ganz neue Situation für die Betroffenen.
Danke für die Hife! Einen schönen Tag noch!
Erbsachen - Verkauf, Auszahlung oder Aushändigung?
24. April 2019
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Frage vom 24. April 2019 | 10:20
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 11x hilfreich)
Erbsachen - Verkauf, Auszahlung oder Aushändigung?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 24. April 2019 | 10:28
Von
Status: Unbeschreiblich (30408 Beiträge, 5438x hilfreich)
Warum hat sie das gemacht?ZitatDie Enkelin hat die Wohnung mit Hausrat übernommen. :
Gibts irgendwas, was wie ein Testament aussieht?
Hat die Enkelin nicht gewusst, dass es noch Tanten gibt?
Oder hat die Mutter der Enkelin nicht gewusst, dass sie noch Schwestern hat ?
#2
Antwort vom 24. April 2019 | 10:32
Von
Status: Beginner (79 Beiträge, 11x hilfreich)
Warum hat sie das gemacht?
- Weil die Enkelin noch keinen eigenen Hausrat hatte
Gibts irgendwas, was wie ein Testament aussieht?
- es gibt leider kein Testament....die Grossmutter hat sich bis zuletzt geweigert eines zu machen....Mutter der Enkelin hatte jedoch Vollmacht
Hat die Enkelin nicht gewusst, dass es noch Tanten gibt?
- doch hat sie
Oder hat die Mutter der Enkelin nicht gewusst, dass sie noch Schwestern hat ?
- siehe oben
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#3
Antwort vom 24. April 2019 | 10:48
Von
Status: Senior-Partner (6400 Beiträge, 1374x hilfreich)
Zitat:Nun die Frage: Muss die Mutter der Enkelin ihre Geschwister nun auszahlen oder MÜSSEN der Kühlschrank und die Waschmaschine sogar verkauft werden? Können die fordernden Geschwister eine Aushändigung der Sachen erstreiten? Tut mir leid für die vielen Fragen allerdings ist die eine ganz neue Situation für die Betroffenen.
Ich drehe es mal um: Wer gab der Mutter der Enkelin und der Enkelin das Recht, einfach alles so zu übernehmen? Da man hier ohne Rücksprache vorgeprecht ist, muss mann die Sache nun klären. Und da gehört es dazu, dass eventuell ausgezahlt werden muss oder die Sachen übergeben werden müssen.
#4
Antwort vom 25. April 2019 | 12:49
Von
Status: Unbeschreiblich (30408 Beiträge, 5438x hilfreich)
ZitatDer meiste Hausrat wurde bereits entsorgt. :
ZitatWeil die Enkelin noch keinen eigenen Hausrat hatte :
Ich hoffe, die Mutter wird sich mit ihren Schwestern gütlich einigen.
Zuerst dem Anwaltsschreiben folgen. Auflisten und Schätzwerte angeben.
Aber die Erben könnten trotzdem sonstwas behaupten, was da in der Wohnung war--- von großem Wert. Materiell oder ideell.
Vollmacht für was denn?ZitatMutter der Enkelin hatte jedoch Vollmacht :
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