Erbsachen - Verkauf, Auszahlung oder Aushändigung?

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)
Erbsachen - Verkauf, Auszahlung oder Aushändigung?

Hallo,
letztes Jahr ist die Grossmutter verstorben. Die Enkelin hat die Wohnung mit Hausrat übernommen. Nun fordern die Töchter der verstorbenen Grossmutter durch ein Schreiben vom Anwalt jeweils 1/3 des Erbes von der Mutter der Enkelin. Nun muss der gesamte Hausrat aufgeführt werden und der jeweilige Schätzwert angegeben werden. Der meiste Hausrat wurde bereits entsorgt. Ein Kühlschrank von Bosch und eine Miele Waschmaschine (ca.4 Jahre alt) haben noch den meisten Wert.
Nun die Frage: Muss die Mutter der Enkelin ihre Geschwister nun auszahlen oder MÜSSEN der Kühlschrank und die Waschmaschine sogar verkauft werden? Können die fordernden Geschwister eine Aushändigung der Sachen erstreiten? Tut mir leid für die vielen Fragen allerdings ist die eine ganz neue Situation für die Betroffenen.
Danke für die Hife! Einen schönen Tag noch!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30408 Beiträge, 5438x hilfreich)

Zitat (von JKG*11):
Die Enkelin hat die Wohnung mit Hausrat übernommen.
Warum hat sie das gemacht?
Gibts irgendwas, was wie ein Testament aussieht?
Hat die Enkelin nicht gewusst, dass es noch Tanten gibt?
Oder hat die Mutter der Enkelin nicht gewusst, dass sie noch Schwestern hat ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)

Warum hat sie das gemacht?
- Weil die Enkelin noch keinen eigenen Hausrat hatte
Gibts irgendwas, was wie ein Testament aussieht?
- es gibt leider kein Testament....die Grossmutter hat sich bis zuletzt geweigert eines zu machen....Mutter der Enkelin hatte jedoch Vollmacht
Hat die Enkelin nicht gewusst, dass es noch Tanten gibt?
- doch hat sie
Oder hat die Mutter der Enkelin nicht gewusst, dass sie noch Schwestern hat ?
- siehe oben

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6400 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zitat:
Nun die Frage: Muss die Mutter der Enkelin ihre Geschwister nun auszahlen oder MÜSSEN der Kühlschrank und die Waschmaschine sogar verkauft werden? Können die fordernden Geschwister eine Aushändigung der Sachen erstreiten? Tut mir leid für die vielen Fragen allerdings ist die eine ganz neue Situation für die Betroffenen.


Ich drehe es mal um: Wer gab der Mutter der Enkelin und der Enkelin das Recht, einfach alles so zu übernehmen? Da man hier ohne Rücksprache vorgeprecht ist, muss mann die Sache nun klären. Und da gehört es dazu, dass eventuell ausgezahlt werden muss oder die Sachen übergeben werden müssen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30408 Beiträge, 5438x hilfreich)

Zitat (von JKG*11):
Der meiste Hausrat wurde bereits entsorgt.
Zitat (von JKG*11):
Weil die Enkelin noch keinen eigenen Hausrat hatte


Ich hoffe, die Mutter wird sich mit ihren Schwestern gütlich einigen.
Zuerst dem Anwaltsschreiben folgen. Auflisten und Schätzwerte angeben.
Aber die Erben könnten trotzdem sonstwas behaupten, was da in der Wohnung war--- von großem Wert. Materiell oder ideell.

Zitat (von JKG*11):
Mutter der Enkelin hatte jedoch Vollmacht
Vollmacht für was denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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