Erbschaft / Alleinerziehender Vater

7. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
dumka
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaft / Alleinerziehender Vater

Hallo Zusammen,

ich besitze 3 Wohnungen.

Eine davon ist vollständig ausbezahlt, bei den restlichen laufen noch Kreditdarlehen (ca. 50% bereits ausbezahlt). Die Mieteinnahmen reichen vollständig für die Kreditzahlungen!

Aktuelle Situation:
- Ich habe einen 13-jährigen Sohn, der fas die ganze Zeit bei mir wohnt (min 90%)
- Ich bin seit 10 Jahren geschieden
- Mit meiner EX kaum Kontakt.
-

Frage: lohnt es sich an die Erbschaft nachdenken- ich will ja meinem Sohn alles hinterlassen. Was würdet Ihr empfehlen? Alles auf meine Sohn überschreiben? Wer kümmert sich um die Wohnungen, wenn er noch nicht 18 ist? Kann ich meine Schwester bei der Erbe eintragen , macht es Sinn?

Für die Antwort wäre ich sehr dankbar

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
janhinnerkf
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von dumka):

Aktuelle Situation:
- Ich habe einen 13-jährigen Sohn, der fas die ganze Zeit bei mir wohnt (min 90%)
- Ich bin seit 10 Jahren geschieden
- Mit meiner EX kaum Kontakt.

Wenn es kein anderslautendes Testament gibt, ist der Sohn kraft gesetzlicher Erbfolge der Alleinerbe.

Ex-Ehefrauen haben überhaupt keine Erbansprüche.

Zitat:
Frage: lohnt es sich an die Erbschaft nachdenken- ich will ja meinem Sohn alles hinterlassen.

Das passiert automatisch, wenn es kein Testament gibt, das etwas anderes bestimmt.
Zitat:
Wer kümmert sich um die Wohnungen, wenn er noch nicht 18 ist?

Ein vom Gericht bestellter Nachlassverwalter, wenn es keinen vom Erblasser bestimmten solchen gibt.

Die Verwaltung des Vermögens von Minderjährigen durch die Sorgeberechtigten unterliegt in jedem Fall der gerichtlichen Aufsicht und Kontrolle.

Zitat:
Kann ich meine Schwester bei der Erbe eintragen , macht es Sinn?

Wenn man möchte, kann man Geschwistern etwas vererben. Geschwister sind wie Eltern und Großeltern "Erben 2.Ordnung". Sie erben nur, wenn es keine Erben 1.Ordnung gibt oder wenn ein Testament etwas anderes bestimmt.

Ob es "Sinn macht", der Schwester etwas zu vererben, kann hier niemand beantworten.

Bei einem Vermögen von drei Wohnungen und Einkünften aus Mietzahlungen und vermutlich auch noch anderem Vermögen sollte man einen Rechtsanwalt und Notar aufsuchen und sich mit dem beraten und ein Testament aufsetzen. Ein notariell beglaubigtes Testament erspart im Erbfall den Erben die Notwendigkeit eines Erbscheins, und es gibt de facto weniger Streit mit Leuten, die auch gern erben würden, wenn der Erbfall mal eintritt, weil es in der Praxis wesentlich schwieriger ist, die Gültigkeit eines notariell beglaubigten Testaments anzufechten als bei einem Testament, das irgendwo in der Schublade liegt und dann vielleicht gar nicht gefunden wird...

Man kann bei der Gelegenheit auch gleich einen Testamentsvollstrecker

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#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von janhinnerkf):
Ein vom Gericht bestellter Nachlassverwalter, wenn es keinen vom Erblasser bestimmten solchen gibt.

Nein.

Zitat (von janhinnerkf):
Die Verwaltung des Vermögens von Minderjährigen durch die Sorgeberechtigten unterliegt in jedem Fall der gerichtlichen Aufsicht und Kontrolle.

Nur wenn es einer familiengerichtlichen Genehmigung bedarf, z.B. bei Veräußerung einer Wohnung.

Zitat (von janhinnerkf):
Man kann bei der Gelegenheit auch gleich einen Testamentsvollstrecker

Kann man machen, ist aber sinnlos.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von janhinnerkf):
Ein notariell beglaubigtes Testament...

Ein notarielles Testament bedarf der notariellen Beurkundung.

-- Editiert von cruncc1 am 07.03.2021 15:16

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47614 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Frage: lohnt es sich an die Erbschaft nachdenken- ich will ja meinem Sohn alles hinterlassen.


Auch ohne Testament ist Dein Sohn Dein Alleinerbe.

Zitat:
Alles auf meine Sohn überschreiben?


Zu Deinen Lebzeiten die Immobilien an Dein minderjähriges Kind überschreiben? Was willst Du damit bezwecken?
Das schafft doch nur Probleme und mit so einem Immobilienvermögen sind regelmäßig auch junge Erwachsene überfordert.

Zitat:
Kann ich meine Schwester bei der Erbe eintragen , macht es Sinn?


Wie meist Du das?

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