Hallo zusammen,
folgendes „Konstrukt" besteht zur Zeit:
Ich und meine Familie sind in mein Elternhaus gezogen. Dafür sind meine Eltern ausgezogen und ich finanziere meinen Eltern eine Wohnung.
Ich möchte das Haus gerne renovieren und das eine oder andere investieren.
Ich selbst habe eine Schwester die ich mit der Hälfte des Hauses beim Erbe bedenken müsste.
Wenn mein Vater mir das Haus vererbt und ich das Haus (komplett abbezahlt) zur Hälfte beleihe um meine Schwester auszuzahlen wäre eine Variante oder?
Was ist in der jetzigen Lage am intelligentesten?
Freundliche Grüße
Cabby
-- Editiert von Moderator topic am 30.11.2021 14:39
-- Thema wurde verschoben am 30.11.2021 14:39
Erbschaft Elternhaus Problem
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
ZitatIch selbst habe eine Schwester die ich mit der Hälfte des Hauses beim Erbe bedenken müsste. :
Das kann sich recht schnell ändern ...
ZitatWenn mein Vater mir das Haus vererbt :
Was wäre denn wenn die Mutter das Haus vererbt?
Zitatund ich das Haus (komplett abbezahlt) zur Hälfte beleihe um meine Schwester auszuzahlen wäre eine Variante oder? :
Wenn man eine Bank findet die dabei mit macht, ja.
ZitatWas ist in der jetzigen Lage am intelligentesten? :
Kommt ganz darauf an, was genau das Ziel ist.
Hallo!
danke für die rasche Antwort. Meine Schwester lebt in den Staaten und hat kein Interesse in das Haus einzuziehen. Von daher sollte ich schon bedenken dass Ihr die Hälfte zusteht…
Korrigiere Vater gegen Eltern. Es würden mir ja beide in der Lebensphase geben.
Ziel: Haus sollte in meinen Eigentum übergehen und ich könnte modernisieren.
Freundliche Grüße
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ZitatZiel: Haus sollte in meinen Eigentum übergehen und ich könnte modernisieren. :
Dann wäre zu überlegen, ob man das Haus nicht jetzt in renovierungsbedürftigem Zustand kauft oder sich überschreiben lässt. Im letzteren Fall kann man ja einen Nachteilsausgleich für die Schwester vereinbaren.
ZitatVon daher sollte ich schon bedenken dass Ihr die Hälfte zusteht… :
Extrem großzügig, das auch Du ihr Geld schenken willst neben dem Erbe.
Hallo nochmals!
aha ich verstehe meinen Gedankenfehler. Ich bin davon ausgegangen das ich meiner Schwester die Hälfte auszahle, da ich ja das komplette Haus erhalte. Eigentlich ist die Erbschaftssache an meine Schwester Sache meiner Eltern. Nun denn.
Überschreiben mit Nachteilsausgleich klingt gut. Könntest du/ Könnten Sie da näher drauf eingehen? Wie sieht so ein Nachteilsausgleich aus?
VG
ZitatWie sieht so ein Nachteilsausgleich aus? :
Grundsätzlich ist es so, dass die Eltern mit dem Haus machen können was sie wollen.
Wenn sie es an Dich verkaufen oder verschenken, dann hat die Schwester da weder was zu sagen noch was zu beanspruchen, ihr Anspruch ist genau 0,0 EUR.
Insofern ist der Nachteilsausgleich keine Pflicht, frei bestimmbar und eine reine Kulanz gegenüber der Schwester.
ZitatGrundsätzlich ist es so, dass die Eltern mit dem Haus machen können was sie wollen. :
Wenn sie es an Dich verschenken, dann hat die Schwester da weder was zu sagen noch was zu beanspruchen, ihr Anspruch ist genau 0,0 EUR.
... das ändert sich aber beim Tod der Eltern.
Man sollte sich beim Notar beraten lassen. Ganz wichtig ist es, erst dann zu investieren, wenn das Ganze notariell geklärt ist.
-- Editiert von cruncc1 am 29.11.2021 13:30
Das ist aber nur die halbe Wahrheit!ZitatWenn sie es an Dich verkaufen oder verschenken, dann hat die Schwester da weder was zu sagen noch was zu beanspruchen, ihr Anspruch ist genau 0,0 EUR. :
Am einfachsten wäre es den Eltern das Haus abzukaufen, dann ist man selbst auf der sicheren Seite. Eine Schenkung der Eltern wäre natürlich auch möglich, aber dann können trotzdem Ansprüche entstehen wenn die Eltern oder auch nur ein Elternteil innerhalb der nächsten 10 Jahre verstirbt.
Hallo zusammen!
danke schon einmal für die Beiträge. Abkaufen hätte den Vorteil das meine Eltern eine „Altersvorsorge" für das Alter hätten. So als Eckdaten: Meine Eltern sind beide ca. bei 80 Jahren angekommen.
Der Nachteil wäre meines Erachtens bei dem Abkaufen das ich etwas abkaufe was ich wahrscheinlich eh irgendwann kostenlos bekommen würde.
Die Idee mit dem Notar hatten wir schon und werden diese vermutlich auch in den nächsten Wochen/Monaten umsetzen. Dennoch kann ich den Termin mit ein paar Vorabinformationen aus der Diskussion hier wahrnehmen.
Freundliche Grüße!
Cabby
Nein falsch. Die Hälfte würde deiner Schwester zufallen.ZitatDer Nachteil wäre meines Erachtens bei dem Abkaufen das ich etwas abkaufe was ich wahrscheinlich eh irgendwann kostenlos bekommen würde. :
Nichts anderes ist es beim Kauf. Die Hälfte des Geldes was dann noch übrig sein wird, wird wieder zu dir zurückkommen. Die andere Hälfte geht zur Schwester. Es bleibt also alles gleich...... außer, dass deine Schwester keinerlei Zugriff auf das Haus haben wird und es nur um das Geld geht welches du JETZT für das Haus bezahlen musst. Das Haus für 1€ kaufen geht natürlich nicht.
@Laie ...ganz Unrecht hat Cabby bzgl. des Nachteils beim Abkaufen nun nicht.
...was wenn die Eltern nach Verkauf und der ansehnlichen Summe auf ihrem Konto ihr Faible für Luxuskreuzfahrten entdecken und nach dem Ableben nichts mehr vom Erlös da wäre?
...dann hätte sie den vollen Preis für ein ganzes Haus bezahlt und bekäme nichts.
...ohne Kauf würde sie eben (evtl.) ein halbes Haus erben.
Hallo zusammen!
danke nochmals für die Ideen. Ich denke das sauberste wäre wenn meine Eltern mir das Haus überschreiben mit Nachteilsausgleich für meine Schwester.
Es bestehen dabei aber folgende „Hindernisse":
Meine Eltern möchten in der jetzigen Wirtschaftslage kein Geld da es ja (in einem Zeitraum x) nichts mehr Wert sein könnte. (Mit Anlegen möchte man sich nicht mehr beschäftigen)
Zweiter Stolperstein - Meine Eltern sorgen sich wegen Ihrer „Altersvorsorge". Diese besteht nur aus dem Haus. Was ist wenn einer oder beide pflegebedürftig werden?
Dies müsste geregelt werden.
Beide Hindernisse wären ja lösbar: Schenkung bzw. Überschreiben des Hauses zu Verkehrswert X an mich. Sollte ein Pflegefall eintreten müsste ich und meine Schwester eh finanziell dafür gerade stehen und zur Not das Abbezahlte Haus beleihen. (Was anderes würden meine Eltern ja auch nicht machen).
Da kein Geld fließt müsste mein Vater auch keine Sorge mit Infaltion und Co haben…
Freundliche Grüße !
Cabby
ZitatMeine Eltern möchten in der jetzigen Wirtschaftslage kein Geld da es ja (in einem Zeitraum x) nichts mehr Wert sein könnte. :
Und wer sagt, das Häuser in einem Zeitraum X noch was wert wären?
ZitatMeine Eltern sorgen sich wegen Ihrer „Altersvorsorge". Diese besteht nur aus dem Haus. :
Keine Rente, keine Pflegeversicherung?
Das wäre fatal, aber dann wäre der Verkauf gegen Geld doch nicht so schlecht?
ZitatBeide Hindernisse wären ja lösbar: Schenkung bzw. Überschreiben des Hauses zu Verkehrswert X an mich. :
Ja, durchaus.
Zitatund zur Not das Abbezahlte Haus beleihen. (Was anderes würden meine Eltern ja auch nicht machen). :
Die Eltern würden das Haus verkaufen müssen.
Denn es dürfte ein hohe Kunst sein, eine Bank zu finden die in der Situation noch was beleiht.
ZitatSchenkung bzw. Überschreiben des Hauses zu Verkehrswert X an mich. Sollte ein Pflegefall eintreten müsste ich und meine Schwester eh finanziell dafür gerade stehen und zur Not das Abbezahlte Haus beleihen. (Was anderes würden meine Eltern ja auch nicht machen). :
Wenn das Haus an dich verschenkt wird und der Pflegefall eintritt, wird das Sozialamt auf der Matte stehen und die Schenkung zurückfordern. Weshalb sollte deine Schwester bei einer Schenkung an dich für die Kosten der Pflege geradestehen?
-- Editiert von cruncc1 am 02.12.2021 22:38
Kurz zu den Fragen:
Meine Eltern sind beide Rentner. Ob eine Pflegeversicherung besteht weiß ich nicht. Vermute aber nein und muss ich in Erfahrung bringen.
Ja natürlich hast du Recht damit das ein Haus irgendwann nix mehr wert sein könnte. Mein Vater denkt aber in „Betongold".
Pflege der Eltern- Nun ich denke dass das Sozialamt wenn dann an beide Geschwister heran tritt..es geht ja auch eher um eine Pflege mit einem gewissen Anspruch (auch finanziell).
Verfahrene Situation….
ZitatPflege der Eltern- Nun ich denke dass das Sozialamt wenn dann an beide Geschwister heran tritt..es geht ja auch eher um eine Pflege mit einem gewissen Anspruch (auch finanziell). :
Wenn die Immobilie an dich verschenkt wurde, tritt das Sozialamt an dich heran.
Im übrigen müssen Kinder nur dann für die Pflege aufkommen, wenn diese mehr als ER 100.000 verdienen.
Kranken-und Pflegeversicherung gehören seit ca. 25 Jahren zusammen. Insofern dürften deine Eltern sowohl eine Kranken-und Pflegeversicherung haben und längst auch einzahlen.ZitatOb eine Pflegeversicherung besteht weiß ich nicht. :
Wie viel die Pflegeversicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit (zu Hause oder im Heim) zahlen würde, kann man googeln.
Die Altersvorsorge dürfte dann in Bälde benötigt werden.ZitatAbkaufen hätte den Vorteil das meine Eltern eine „Altersvorsorge" für das Alter hätten. So als Eckdaten: Meine Eltern sind beide ca. bei 80 Jahren angekommen. :
Der weitere Vorteil wäre, dass ein verkauftes Haus das Sozialamt grundsätzlich nicht interessiert. Das Betongold kann man sich als gegenwärtigen Verkehrswert relativ unaufwändig schätzen lassen. Den Reparatur-und Sanierungsstau kann man dort einrechnen lassen. Dann erfährt der Vater uU die Wahrheit über den Wert seines Betongoldes.
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