Erbschaft Elternhaus Problem

28. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Cabby 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft Elternhaus Problem

Hallo zusammen,

folgendes „Konstrukt" besteht zur Zeit:

Ich und meine Familie sind in mein Elternhaus gezogen. Dafür sind meine Eltern ausgezogen und ich finanziere meinen Eltern eine Wohnung.

Ich möchte das Haus gerne renovieren und das eine oder andere investieren.

Ich selbst habe eine Schwester die ich mit der Hälfte des Hauses beim Erbe bedenken müsste.

Wenn mein Vater mir das Haus vererbt und ich das Haus (komplett abbezahlt) zur Hälfte beleihe um meine Schwester auszuzahlen wäre eine Variante oder?

Was ist in der jetzigen Lage am intelligentesten?

Freundliche Grüße

Cabby

-- Editiert von Moderator topic am 30.11.2021 14:39

-- Thema wurde verschoben am 30.11.2021 14:39

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Cabby 123):
Ich selbst habe eine Schwester die ich mit der Hälfte des Hauses beim Erbe bedenken müsste.

Das kann sich recht schnell ändern ...



Zitat (von Cabby 123):
Wenn mein Vater mir das Haus vererbt

Was wäre denn wenn die Mutter das Haus vererbt?



Zitat (von Cabby 123):
und ich das Haus (komplett abbezahlt) zur Hälfte beleihe um meine Schwester auszuzahlen wäre eine Variante oder?

Wenn man eine Bank findet die dabei mit macht, ja.



Zitat (von Cabby 123):
Was ist in der jetzigen Lage am intelligentesten?

Kommt ganz darauf an, was genau das Ziel ist.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Cabby 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

danke für die rasche Antwort. Meine Schwester lebt in den Staaten und hat kein Interesse in das Haus einzuziehen. Von daher sollte ich schon bedenken dass Ihr die Hälfte zusteht…

Korrigiere Vater gegen Eltern. Es würden mir ja beide in der Lebensphase geben.

Ziel: Haus sollte in meinen Eigentum übergehen und ich könnte modernisieren.

Freundliche Grüße

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Cabby 123):
Ziel: Haus sollte in meinen Eigentum übergehen und ich könnte modernisieren.

Dann wäre zu überlegen, ob man das Haus nicht jetzt in renovierungsbedürftigem Zustand kauft oder sich überschreiben lässt. Im letzteren Fall kann man ja einen Nachteilsausgleich für die Schwester vereinbaren.



Zitat (von Cabby 123):
Von daher sollte ich schon bedenken dass Ihr die Hälfte zusteht…

Extrem großzügig, das auch Du ihr Geld schenken willst neben dem Erbe.


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#4
 Von 
Cabby 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmals!

aha ich verstehe meinen Gedankenfehler. Ich bin davon ausgegangen das ich meiner Schwester die Hälfte auszahle, da ich ja das komplette Haus erhalte. Eigentlich ist die Erbschaftssache an meine Schwester Sache meiner Eltern. Nun denn.

Überschreiben mit Nachteilsausgleich klingt gut. Könntest du/ Könnten Sie da näher drauf eingehen? Wie sieht so ein Nachteilsausgleich aus?

VG

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Cabby 123):
Wie sieht so ein Nachteilsausgleich aus?

Grundsätzlich ist es so, dass die Eltern mit dem Haus machen können was sie wollen.
Wenn sie es an Dich verkaufen oder verschenken, dann hat die Schwester da weder was zu sagen noch was zu beanspruchen, ihr Anspruch ist genau 0,0 EUR.

Insofern ist der Nachteilsausgleich keine Pflicht, frei bestimmbar und eine reine Kulanz gegenüber der Schwester.


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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Grundsätzlich ist es so, dass die Eltern mit dem Haus machen können was sie wollen.
Wenn sie es an Dich verschenken, dann hat die Schwester da weder was zu sagen noch was zu beanspruchen, ihr Anspruch ist genau 0,0 EUR.

... das ändert sich aber beim Tod der Eltern.

Man sollte sich beim Notar beraten lassen. Ganz wichtig ist es, erst dann zu investieren, wenn das Ganze notariell geklärt ist.

-- Editiert von cruncc1 am 29.11.2021 13:30

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn sie es an Dich verkaufen oder verschenken, dann hat die Schwester da weder was zu sagen noch was zu beanspruchen, ihr Anspruch ist genau 0,0 EUR.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit!
Am einfachsten wäre es den Eltern das Haus abzukaufen, dann ist man selbst auf der sicheren Seite. Eine Schenkung der Eltern wäre natürlich auch möglich, aber dann können trotzdem Ansprüche entstehen wenn die Eltern oder auch nur ein Elternteil innerhalb der nächsten 10 Jahre verstirbt.

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#8
 Von 
Cabby 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen!

danke schon einmal für die Beiträge. Abkaufen hätte den Vorteil das meine Eltern eine „Altersvorsorge" für das Alter hätten. So als Eckdaten: Meine Eltern sind beide ca. bei 80 Jahren angekommen.

Der Nachteil wäre meines Erachtens bei dem Abkaufen das ich etwas abkaufe was ich wahrscheinlich eh irgendwann kostenlos bekommen würde.

Die Idee mit dem Notar hatten wir schon und werden diese vermutlich auch in den nächsten Wochen/Monaten umsetzen. Dennoch kann ich den Termin mit ein paar Vorabinformationen aus der Diskussion hier wahrnehmen.

Freundliche Grüße!

Cabby

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Cabby 123):
Der Nachteil wäre meines Erachtens bei dem Abkaufen das ich etwas abkaufe was ich wahrscheinlich eh irgendwann kostenlos bekommen würde.
Nein falsch. Die Hälfte würde deiner Schwester zufallen.
Nichts anderes ist es beim Kauf. Die Hälfte des Geldes was dann noch übrig sein wird, wird wieder zu dir zurückkommen. Die andere Hälfte geht zur Schwester. Es bleibt also alles gleich...... außer, dass deine Schwester keinerlei Zugriff auf das Haus haben wird und es nur um das Geld geht welches du JETZT für das Haus bezahlen musst. Das Haus für 1€ kaufen geht natürlich nicht.

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#11
 Von 
Lou4
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 2x hilfreich)

@Laie ...ganz Unrecht hat Cabby bzgl. des Nachteils beim Abkaufen nun nicht.

...was wenn die Eltern nach Verkauf und der ansehnlichen Summe auf ihrem Konto ihr Faible für Luxuskreuzfahrten entdecken und nach dem Ableben nichts mehr vom Erlös da wäre?

...dann hätte sie den vollen Preis für ein ganzes Haus bezahlt und bekäme nichts.

...ohne Kauf würde sie eben (evtl.) ein halbes Haus erben.

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#12
 Von 
Cabby 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen!

danke nochmals für die Ideen. Ich denke das sauberste wäre wenn meine Eltern mir das Haus überschreiben mit Nachteilsausgleich für meine Schwester.

Es bestehen dabei aber folgende „Hindernisse":

Meine Eltern möchten in der jetzigen Wirtschaftslage kein Geld da es ja (in einem Zeitraum x) nichts mehr Wert sein könnte. (Mit Anlegen möchte man sich nicht mehr beschäftigen)

Zweiter Stolperstein - Meine Eltern sorgen sich wegen Ihrer „Altersvorsorge". Diese besteht nur aus dem Haus. Was ist wenn einer oder beide pflegebedürftig werden?
Dies müsste geregelt werden.

Beide Hindernisse wären ja lösbar: Schenkung bzw. Überschreiben des Hauses zu Verkehrswert X an mich. Sollte ein Pflegefall eintreten müsste ich und meine Schwester eh finanziell dafür gerade stehen und zur Not das Abbezahlte Haus beleihen. (Was anderes würden meine Eltern ja auch nicht machen).

Da kein Geld fließt müsste mein Vater auch keine Sorge mit Infaltion und Co haben…


Freundliche Grüße !

Cabby

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Cabby 123):
Meine Eltern möchten in der jetzigen Wirtschaftslage kein Geld da es ja (in einem Zeitraum x) nichts mehr Wert sein könnte.

Und wer sagt, das Häuser in einem Zeitraum X noch was wert wären?



Zitat (von Cabby 123):
Meine Eltern sorgen sich wegen Ihrer „Altersvorsorge". Diese besteht nur aus dem Haus.

Keine Rente, keine Pflegeversicherung?
Das wäre fatal, aber dann wäre der Verkauf gegen Geld doch nicht so schlecht?



Zitat (von Cabby 123):
Beide Hindernisse wären ja lösbar: Schenkung bzw. Überschreiben des Hauses zu Verkehrswert X an mich.

Ja, durchaus.



Zitat (von Cabby 123):
und zur Not das Abbezahlte Haus beleihen. (Was anderes würden meine Eltern ja auch nicht machen).

Die Eltern würden das Haus verkaufen müssen.
Denn es dürfte ein hohe Kunst sein, eine Bank zu finden die in der Situation noch was beleiht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Cabby 123):
Schenkung bzw. Überschreiben des Hauses zu Verkehrswert X an mich. Sollte ein Pflegefall eintreten müsste ich und meine Schwester eh finanziell dafür gerade stehen und zur Not das Abbezahlte Haus beleihen. (Was anderes würden meine Eltern ja auch nicht machen).

Wenn das Haus an dich verschenkt wird und der Pflegefall eintritt, wird das Sozialamt auf der Matte stehen und die Schenkung zurückfordern. Weshalb sollte deine Schwester bei einer Schenkung an dich für die Kosten der Pflege geradestehen?

-- Editiert von cruncc1 am 02.12.2021 22:38

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#15
 Von 
Cabby 123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurz zu den Fragen:

Meine Eltern sind beide Rentner. Ob eine Pflegeversicherung besteht weiß ich nicht. Vermute aber nein und muss ich in Erfahrung bringen.
Ja natürlich hast du Recht damit das ein Haus irgendwann nix mehr wert sein könnte. Mein Vater denkt aber in „Betongold". ;)

Pflege der Eltern- Nun ich denke dass das Sozialamt wenn dann an beide Geschwister heran tritt..es geht ja auch eher um eine Pflege mit einem gewissen Anspruch (auch finanziell).

Verfahrene Situation….

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#16
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Cabby 123):
Pflege der Eltern- Nun ich denke dass das Sozialamt wenn dann an beide Geschwister heran tritt..es geht ja auch eher um eine Pflege mit einem gewissen Anspruch (auch finanziell).

Wenn die Immobilie an dich verschenkt wurde, tritt das Sozialamt an dich heran.

Im übrigen müssen Kinder nur dann für die Pflege aufkommen, wenn diese mehr als ER 100.000 verdienen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Cabby 123):
Ob eine Pflegeversicherung besteht weiß ich nicht.
Kranken-und Pflegeversicherung gehören seit ca. 25 Jahren zusammen. Insofern dürften deine Eltern sowohl eine Kranken-und Pflegeversicherung haben und längst auch einzahlen.
Wie viel die Pflegeversicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit (zu Hause oder im Heim) zahlen würde, kann man googeln.

Zitat (von Cabby 123):
Abkaufen hätte den Vorteil das meine Eltern eine „Altersvorsorge" für das Alter hätten. So als Eckdaten: Meine Eltern sind beide ca. bei 80 Jahren angekommen.
Die Altersvorsorge dürfte dann in Bälde benötigt werden.
Der weitere Vorteil wäre, dass ein verkauftes Haus das Sozialamt grundsätzlich nicht interessiert. Das Betongold kann man sich als gegenwärtigen Verkehrswert relativ unaufwändig schätzen lassen. Den Reparatur-und Sanierungsstau kann man dort einrechnen lassen. Dann erfährt der Vater uU die Wahrheit über den Wert seines Betongoldes.

Das sind aber keine erbrechtlichen Fragen/Themen mehr

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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