Hallo und guten Tag! Ich habe eine Frage zu meinem Erbe.
Im vergangenen Jahr ist mein Vater verstorben, der in zweiter, kinderloser Ehe (Gütergemeinschaft) lebte. Seine zweite Frau ist nun verstorben und sie hatte einen Sohn ebenfalls aus erster Ehe.
In einem Berliner Testament wurde der überlebende Ehepartner, also die Frau, als alleinige Erbin eingesetzt und sowohl ihr Sohn als auch ich als Schlusserben zu gleichen Teilen.
Hinterlassen wurden uns gemeinschaftlich erworbene Immobilien und das führt mich zu meiner Frage. Möglicherweise steht nur die Frau im Grundbuch dieser Immobilien und ihr Sohn geht nun davon aus, dass ihm diese auch alleinig zustehen. Verhält es sich tatsächlich so und wenn ja, gibt es irgendwas was ich tun kann, um doch einen Anteil zu erhalten?
In dem notariellen Testament steht wortwörtlich geschrieben:
"Zu Schlusserben setzen wir ein
1. den Sohn des Ehemannes, XY + Geburtsdatum und Anschrift
2. den Sohn der Ehefrau, XY + etc.
zu gleichen Teilen"
Außerdem noch, dass ein Schlusserbe bei Verlangen seines Pflichtteils nicht mehr Schlusserbe ist. Weitere Klauseln sind nicht enthalten.
Ich bin dankbar für jede Antwort.
Erbschaft Haus Besitzverhältnisse
6. September 2022
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Frage vom 6. September 2022 | 17:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft Haus Besitzverhältnisse
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. September 2022 | 20:28
Von
Status: Schlichter (7995 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatMöglicherweise steht nur die Frau im Grundbuch dieser Immobilien und ihr Sohn geht nun davon aus, dass ihm diese auch alleinig zustehen. :
Und wie kommt er darauf?
Zitat:Verhält es sich tatsächlich so...
Nein.
Zitat:und wenn ja, gibt es irgendwas was ich tun kann, um doch einen Anteil zu erhalten?
In dem notariellen Testament steht wortwörtlich geschrieben:
"Zu Schlusserben setzen wir ein
1. den Sohn des Ehemannes, XY + Geburtsdatum und Anschrift
2. den Sohn der Ehefrau, XY + etc.
zu gleichen Teilen"
Erbe ist der Sohn des Ehemannes sowie der Sohn der Ehefrau zu gleichen Teilen.
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