Guten morgen zusammen,
weiß jemand wie es sich verhält, wenn zwei Leute ein Haus erben, der eine zu 75% der andere zu 25%, wie dann die laufenden Nebenkosten für die Immobilie gezahlt werden müssen. Auch zu diesen Anteilen oder müssen die Nebenkosten halbe, halbe gezahlt werden, da es ja zwei Erben sind?
Erbschaft Haus-Nebenkosten Aufteilung?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Jeder hat anteilig seinem Anteil entsprechend die Kosten zu tragen (laufende Kosten, aber auch Instandhaltungen) - ebenso stehen jedem anteilig seinem Anteil entsprechend die Einnahmen/Nutzungen zu.
z.B. zum Einstieg:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/immobilie.html
http://www.finanztip.de/erbengemeinschaft/
Die Antwort z.B. zur Kostenaufteilung ergibt sich direkt aus dem BGB § 2038 und § 748
da war jemand schneller ...
-- Editiert von dimo1991 am 27.09.2016 12:18
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Vielen Dank euch für die Links. Ich habe nun alle drei durchgelesen, aber finde nicht den Satz dass jeder zu seinem Anteil bezahlen muss.
Also so wie ich das jetzt verstehe, zahlt der der 75% geerbt hat 75% der Nebenkosten und der der 25% geerbt hat dann auch nur 25% oder?
Das ist korrekt. Nach außen hin haften die Erben jedoch gesamtschuldnerisch, d.h. die Gläubiger können den vollen Betrag von irgendeinem der beiden Erben fordern. Der andere muss dann halt seinen Anteil an den Erben zahlen, der die Forderung dem Gläubiger gegenüber erfüllt hat.
Für Nebenkosten, die auch auf Mieter umlegbar wären kann es auch anders aussehen und sich nach dem Umfang der Nutzung richten. Wer wohnt denn in dem Haus? Nur, wenn beide Erben nicht im Haus wohnen, richtet sich die Kostenteilung nach der Erbquote.
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