Erbschaft & Rechte, wenn Mutter unbekannt ?

21. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
André_01
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft & Rechte, wenn Mutter unbekannt ?

Hallo,

bezüglich Erbschaftsrecht habe ich eine für mich sehr wichtige Frage.

Meine Eltern sind seit meinem 2. Lebensjahr geschieden. Letzmalig habe ich meine Mutter mit ca. 9. Jahren gesehen. Mittlerweile bin ich 30 Jahre alt. Von meiner Mutter weiß ich lediglich, das Sie in Hamburg lebt, seit ca. einem Jahr verwitwet ist und zwei Erwachsene Kinder aus dieser Ehe hat.

Meine Frage: Kann ich eventuelle Erbschaftsrechte schon jetzt sicherstellen? Muß ich warten, bis meine "Mutter" verstorben ist ?
Was passiert, wenn bereits alles auf Ihre anderen Kinder überschrieben ist ? Fazit, welche Rechte habe ich ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo André_01,
ich würde erst einmal freundschaftlich den Kontakt suchen. Die Frage ist ja, warum hattest du solange keinen Kontakt zu deiner Mutter. Die Erinnerungen eines 9jährigen sind ja sehr subjektiv. Such doch erst einmal den menschlichen Kontakt, vielleicht freut sich deine Mutter über deinen ersten Schritt auf sie zu.
Über das Geld würde ich mir nun wirklich erst später Gedanken machen (und erben kann man nur von Toten). Mit ihrem Eigentum kann deine Mutter tun und lassen, was sie will. Bei Tod, können Schenkungen (bis zu 10 Jahre rückwirkend) in die Pflichtteilsberechnung mit aufgenommen werden.

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