Erbschaft angenommen, hohe Schulden

18. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
der-kleinemann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft angenommen, hohe Schulden

Meine Frau hat vor 7 Tagen von Gericht Erfurt ein Schreiben bekommen wo drin stand da Sie 55 euro zu vererben hat.
Das Sie ihre Tante schon länger nicht gesehen hat haben wir das angerufen und denn mitgeteilt ob das alles ist. Man hatte ja, Mein Frau war dann so happy und hat das Erbe angenommen.
Denn 55 Euro kämen uns sehr gut da wir Hartz4 Empfänger.
Nun der Supergau 8 Tage später stellt sich heraus das die Tante hoch verschuldet sein soll. Was nun wir sind Hartz4 Empfänger können ihre Schulden nicht tilgen. Das wäre der totale bankrott. Wir haben davon nichts gewußt. Wie auch wir haben auch keinen Kontakt zu Ihr gehabt.
Kann man das noch rückgängig machen oder anfechten
Hilfe wir wissen nicht mehr weiter

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8 Antworten
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#1
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Ja - wenn bekannt wird, dass das Erbe überschuldet ist. Das scheint hier der Fall zu sein.

Also schleunigst zum Amtsgericht/Nachlassgericht und Erbe ausschlagen.

Gruß
Mic

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#2
 Von 
der-kleinemann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie das Nachlassgericht liegt inn Erfurt und wir wohnen in Dortmund

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Das kannst Du auch beim Nachlassgericht in Dortmund machen.

Ich kann mir übrigens ni cht vorstellen, dass Dir das Nachlassgericht eine Information über die Höhe des Erbes gegeben hat. Die 55€ haben sich wahrscheinlich auf etwas anderes bezogen.

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#4
 Von 
guest-12319.12.2010 12:15:55
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 25x hilfreich)

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#5
 Von 
der-kleinemann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein im Schreiben stand das 55 euro hintelegt worden ist.
Was genau das Erbe beinhaltet steht da nich . Wir haben das nur vom Umfeld gehört(Schulden)
Wann müßen wir das Anfechten
Frank

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#6
 Von 
mic67
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 35x hilfreich)

Geht zum Gericht und fragt nach. Wir haben gehört, dass...
Was müssen wir tun, um....
In welcher Frist...

Offiziell wißt ihr wohl noch nichts von den Schulden - es sind noch keine Forderungen gestellt worden.
Also dürften noch keine Fristen laufen.

Ich würde aber trotzdem schon mal nachfragen.

Gruß
Mic


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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Offiziell wißt ihr wohl noch nichts von den Schulden - es sind noch keine Forderungen gestellt worden.
Also dürften noch keine Fristen laufen.#
Das ist falsch! Wenn die Frau Erbin wurde, läuft die Ausschlagungsfrist automatisch.

Andererseite könnte es sich auch "nur" um ein Vermächtnis handeln. Der Sachverhalt gibt hierzu nicht viel her.



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#8
 Von 
guest-12321.12.2010 11:20:52
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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