Hallo,
bin ALG 2 Empfänger und am 15.10.2021 ist mein Vater verstorben (Mutter ist 2007 verstorben) und ich bin lt. Testament alleiniger Schlusserbe (namentlich erwähnt).
Nun ist es aber so, dass da noch ein Sohn meines Vaters aus erster Ehe (wahrscheinlich) irgendwo ist - lt. Sachbearbeiter des Amtsgerichts wird der aber bereits über das Standesamt gesucht (ist Pflichtteil berechtigt). Der Sachbearbeiter des Amtsgerichts meinte am Telefon dann nur, dass dieser Sohn - sofern er gefunden wird - zu mir geschickt wird, um seinen Pflichtteil zu erhalten.
Am 28.10.2021 war beim Amtsgericht Testamentseröffnung und am 30.10.2021 war das gesamte Schreiben (Anschreiben, Testamentseröffnung, Protokoll, Kopie Testament) in meinem Briefkasten. Habe das mit dem Testament aber noch nicht dem ALG 2 Amt gemeldet, weil ja noch nicht die sechs Wochen vorbei sind, in denen ich das Erbe ja noch ausschlagen kann. Oder habe ich mit dem nicht melden bereits einen Fehler begangen?
Das Gesamterbe beträgt abzgl. der Bestattungskosten und Schlussrechnung Intensivpflegeheim ca. 25.000 €.
Da aber mein Cousin vor ca. drei Jahren als Nachlassverwalter eingesetzt wurde (ich wohne über 400 Km entfernt), wird sich das mit dem Geld auf dem Sparbuch und dem Girokonto sicher noch eine Weile hinziehen, da der Cousin die Bestattung (am 12.11.2021 - diese Rechnung ist quasi noch offen) organisiert hat und auch noch seinen Abschlussbericht fürs Betreuungsgericht schreiben muss. Und eine Rechnung vom Pflegeheim soll wohl auch noch offen sein.
Es liegen lt. Bank keine Vollmachten für Girokonto und Sparbuch vor (diese Auskunft und auch die über die Geldbeträge habe ich nach Vorlage des Personalausweises uas des Testaments inkl. Anschreiben und Protokoll der Testamentseröffnung von der Bank bekommen). Mein Cousin musste wegen jeder Rechnung des Pflegeheimes zum Gericht und sich dort diese Rechnungen prinzipiell bestätigen lassen, um dann damit zur Bank zu gehen um die Überweisung(en) zu tätigen.
Wie muss ich mich jetzt verhalten und schaffe ich das nur mit oder auch ohne Anwalt?
Was bleibt mir von diesem Erbe?
Soll ich mich vom Amt abmelden?
Welcher Betrag steht mir von diesen 25.000 € zu und welcher Betrag dem Sohn aus erster Ehe?
Kann ich meinen gesamten Anteil auch in meine Altersversorgung investieren (bin 61 Jahre alt) und kann weiterhin ALG 2 empfangen?
Was passiert, wenn der Sohn aus erster Ehe gefunden wird und was passiert, wenn dieser Sohn nicht gefunden wird mit dessen Anteil?
Danke schonmal.
Erbschaft als ALG 2 Empfänger
10. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 10. November 2021 | 16:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft als ALG 2 Empfänger
#1
Antwort vom 10. November 2021 | 17:01
Von
Status: Unbeschreiblich (34514 Beiträge, 17817x hilfreich)
Habe das mit dem Testament aber noch nicht dem ALG 2 Amt gemeldet, weil ja noch nicht die sechs Wochen vorbei sind, in denen ich das Erbe ja noch ausschlagen kann. Melden müssen Sie es in jedem Fall. Und die Ausschlagung hätte höchst unerfreuliche Konsequenzen: https://www.sozialleistungen.info/hartz-iv/erbschaft/
-- Editiert von muemmel am 10.11.2021 17:01
#2
Antwort vom 10. November 2021 | 17:27
Von
Status: Unbeschreiblich (41204 Beiträge, 6645x hilfreich)
Mein Beileid.
Das solltest du jetzt machen. Einfach schriftlich mitteilen, dass es seit 15.10.21 einen Erbfall gibt. Punkt. Mehr nicht. Das genügt zunächst.Zitat :Habe das mit dem Testament aber noch nicht dem ALG 2 Amt gemeldet,
Das Erbe solltest du NICHT ausschlagen. Wegen ALG2.
Du solltest dich auch NICHT vom ALG-2-Amt abmelden.
Das schaffst du ohne Anwalt.
Was dir letztlich bleibt, weiß noch keiner.
Alles andere kann man erst später beantworten.
Dein Cousin hat sich zu kümmern und tut das auch. Ihr könnt telefonieren und Schriftverkehr haben. Alles ganz normal.
Bis alles geregelt ist, wird es Monate dauern.
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