Guten Tag
Ich versuche mal bestens meine Frage zu stellen.
Von meiner Stieftochter der Opa ,hat an seinen Sohn zu Lebzeiten ein Testament hinterlegt wo geregelt wurde was er erben tut usw.
Nun war es so das auf tragischerweise beide Zeitgleich im Abstand von einem Tag verstorben sind.
Fazit der Leibliche Vater meiner Tochter und Ihr Opa sind verstorben.
Die Oma (zu dem Zeitpunkt schon geschieden) hat darauf meine Frau also die Ex Frau vom Verstorbenen Vater angeschrieben ,das dass Erbe an meine Tochter geht .Dies sei erst möglich wenn sie 18 ist (im Moment 14) ausser meine Frau füllt was aus.
Leider bekommen wir keine Info oder sonstiges wo das Testament ist und haben bis heute nach Monaten auch nix gehört oder gelesen von einem Nachlassgericht.
Angenommen da man nix in der Hand hat usw und selbst nicht eingetragen war nur der Sohn als allein Erbe,wäre es dann richtig das seine Tochter an seine Stelle tritt.
Und wenn meine Frau nix unternimmt hätte dann meine Stieftochter ein Anrecht mit 18 wie es von der Oma benannt wurde.?
Erbschaft an Dritte welche Rechte und Verfall
8. Februar 2024
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Frage vom 8. Februar 2024 | 16:17
Von
Status: Schüler (203 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft an Dritte welche Rechte und Verfall
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Februar 2024 | 16:28
Von
Status: Schüler (195 Beiträge, 74x hilfreich)
ZitatNun war es so das auf tragischerweise beide Zeitgleich im Abstand von einem Tag verstorben sind. :
Wer von Beiden zuerst?
ZitatLeider bekommen wir keine Info oder sonstiges wo das Testament ist und haben bis heute nach Monaten auch nix gehört oder gelesen von einem Nachlassgericht. :
Dann sollte man dort man nachfragen.
ZitatUnd wenn meine Frau nix unternimmt hätte dann meine Stieftochter ein Anrecht mit 18 wie es von der Oma benannt wurde.? :
Es sollte keine Rolle spielen, dass Deine Stieftochter noch minderjährig ist.
Zitatausser meine Frau füllt was aus. :
Was sollte Deine Frau denn ausfüllen?
#2
Antwort vom 8. Februar 2024 | 17:29
Von
Status: Unbeschreiblich (39339 Beiträge, 14140x hilfreich)
Wir kennen nicht den Inhalt des Testaments. Normalerweise wird ein Testament entweder beim Gericht hinterlegt oder aber es ist zwingend beim Auffinden (zu Hause) beim Nachlassgericht einzureichen. Letzteres geschieht leider recht selten. Ich würde erst einmal die Oma, die das Kind angeschrieben hat, fragen, ob sie denn das Testament bei Gericht eingereicht hat, und gegebenenfalls dort Standanfrage halten. Es ist also erst einmal der Status zu klären.
Und natürlich kann auch ein Kind erben, sogar ein ungeborenes Kind kann das. Das geschieht nicht erst mit 18.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 9. Februar 2024 | 09:21
Von
Status: Schüler (203 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas sollte Deine Frau denn ausfüllen? :
Es gab 1x ein Schreiben von einem Notar,wo geklärt werden sollte ob es weitere Anspruchsteller gibt.Dazu sollte sie die Daten der Tochter eintragen und ob sie wenn das Erbe antreten würde.
ZitatWer von Beiden zuerst? :
Erst der Opa kurz darauf der Sohn also Ihr Vater
Und jetzt?
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