Hallo,
die Verstorbene (immer in der Schweiz lebend) hat in Deutschland wohnhafte Verwandte (Geschwister und Kinder der Geschwister, Geld vererbt) davon sind in der Schweiz Erbschaftssteuer gezahlt worden.
Frage:
1. Wird das in Deutschland verrechnet?
2. Geschwister und Kinder der Geschwister gleicher Freibetrag?
Danke
Erbschaft aus Schweiz/Deutsche Erbschaftssteuer
12. November 2019
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Frage vom 12. November 2019 | 13:15
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 78x hilfreich)
Erbschaft aus Schweiz/Deutsche Erbschaftssteuer
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#1
Antwort vom 12. November 2019 | 15:42
Von
Status: Unbeschreiblich (32229 Beiträge, 17017x hilfreich)
Zweimal ja. Allerdings ist der Freibetrag für Geschwister und deren Kinder exakt so hoch (oder niedrig) wie für völlig fremde Personen: 20.000 Euro. Vorteile ergeben sich nur im Prozentsatz der Besteuerung, nicht im Freibetrag.
-- Editiert von muemmel am 12.11.2019 15:43
#2
Antwort vom 12. November 2019 | 17:14
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 78x hilfreich)
Ich glaube der Prozentsatz ist auch der gleiche??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. November 2019 | 17:37
Von
Status: Unbeschreiblich (46321 Beiträge, 16433x hilfreich)
Zitat:Ich glaube der Prozentsatz ist auch der gleiche??
Ja, das ist richtig. Kinder von Geschwistern fallen ebenfalls in die Erbschaftsteuerklasse II.
#4
Antwort vom 13. November 2019 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (32229 Beiträge, 17017x hilfreich)
Ich glaube der Prozentsatz ist auch der gleiche?? Nein. Geschwister und deren Kinder fallen in Klasse 2, Fremde in Klasse 3 (= höhere Steuersatz).
#5
Antwort vom 14. November 2019 | 16:01
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 78x hilfreich)
ZitatIch glaube der Prozentsatz ist auch der gleiche?? Nein. Geschwister und deren Kinder fallen in Klasse 2, Fremde in Klasse 3 (= höhere Steuersatz). :
Es ging um Geschwister und deren Kinder

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