Erbschaft aus Schweiz/Deutsche Erbschaftssteuer

12. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 78x hilfreich)
Erbschaft aus Schweiz/Deutsche Erbschaftssteuer

Hallo,
die Verstorbene (immer in der Schweiz lebend) hat in Deutschland wohnhafte Verwandte (Geschwister und Kinder der Geschwister, Geld vererbt) davon sind in der Schweiz Erbschaftssteuer gezahlt worden.
Frage:
1. Wird das in Deutschland verrechnet?
2. Geschwister und Kinder der Geschwister gleicher Freibetrag?


Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32229 Beiträge, 17017x hilfreich)

Zweimal ja. Allerdings ist der Freibetrag für Geschwister und deren Kinder exakt so hoch (oder niedrig) wie für völlig fremde Personen: 20.000 Euro. Vorteile ergeben sich nur im Prozentsatz der Besteuerung, nicht im Freibetrag.

-- Editiert von muemmel am 12.11.2019 15:43

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich glaube der Prozentsatz ist auch der gleiche??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46321 Beiträge, 16433x hilfreich)

Zitat:
Ich glaube der Prozentsatz ist auch der gleiche??


Ja, das ist richtig. Kinder von Geschwistern fallen ebenfalls in die Erbschaftsteuerklasse II.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32229 Beiträge, 17017x hilfreich)

Ich glaube der Prozentsatz ist auch der gleiche?? Nein. Geschwister und deren Kinder fallen in Klasse 2, Fremde in Klasse 3 (= höhere Steuersatz).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
September1
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich glaube der Prozentsatz ist auch der gleiche?? Nein. Geschwister und deren Kinder fallen in Klasse 2, Fremde in Klasse 3 (= höhere Steuersatz).


Es ging um Geschwister und deren Kinder :)

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